Vermieter verlangt 3 Monate Rückwirkend Mieterhöhung - wer kann mir helfen?

6 Antworten

Ich finde, dass ist ein Fall für den Mieterschutzbund. Die können sofort sagen, ob das rechtens ist oder nicht.

johnnymcmuff  14.07.2015, 14:14

Ist es, da preisgebundener Wohnraum.

Da muss man nicht mal zum Mieterbund sondern einfach kostenlos googeln.

ja, dann nimm eine wohnung, die nicht der mietpreisbindung unterliegt

da kann keiner rückwirkend erhöhen

Trollheimleiter  14.07.2015, 14:01

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap2.htm

das ist alles in ordnung und rechtens, bei sozialwohnungen, du hast  eine geringere miete, dafür musst du so etwas halt hinnehmen, er kann ja nicht nach laune erhöhen, er kann nur kostenmiete nehmen

und wenn die kosten steigen, zahlst du mehr, auch rückwirkend, pew pew

johnnymcmuff  14.07.2015, 14:12
@Trollheimleiter

Vollkommen richtig was Du schreibst, hier ist es ein Sonderfall.

Habe Deine Antwort gar nicht gelesen und kam durch googeln auf den gleichen Link.  :-)

Trollheimleiter  14.07.2015, 14:13
@johnnymcmuff

ja, hatte ich gesehen^^

bei Ihrer Wohnung handelt es sich um öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau.

Normalerweise gibt es keine Rückwirkende Mieterhöhung aber ganz ausgeschlossen ist es nicht.

Hier, das dürfte ein bisschen Klarheit bringen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoaehung1.htm

Dann auch im ersten Absatz auf Mieterhöhung Sozialwohnung gehen.

MfG

Sie sollten die Verbraucherzentrale oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu diesem Thema konsultieren. Bundesgesetze stehen grundsätzlich über Einzelverträgen. Legen Sie Widerspruch ein, aber lassen sie keine Fristen verstreichen, zahlen Sie lieber unter Vorbehalt den geforderten Betrag. Sollten Sie am Ende Recht behalten, können sie die zuviel gezahlte Miete mit der laufenden Miete verrechnen. Lassen Sie sich beraten!

Trollheimleiter  14.07.2015, 14:02

er bekommt aber kein recht, sondern nur noch zusätzliche anwaltskosten

das ist alles in ordnung so, das ist preisgebundener wohnraum, keine freie vermietung