Mietvertrag im Sozialen Wohnungsbau A 1963

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Wenn sie darauf besteht, soll sie dies anhand ihres Mietvertragsexemplars belegen. Gesetzlicher Standard ist "besenrein", jede andere Vereinbarung muss von der Gesellschaft belegt werden, dafür braucht Ihr keinen Mietvertrag...

Wir sind der Meinung, das in dem alten Vertrag bei Auszug Besenrein hinterlassen steht. Die WG besteht aber auf Abriss der Tapeten, streichen der Heizkörper und auch sonstige Schönheitsreparaturen...

Dann soll die Gesellschaft Ihr Exemplar des Mietvertrages als Beweis vorlegen.

Ich bin überzeugt, dass die Beweislast beim Vermieter liegt.

Zur Sicherheit könnten Sie ja mal beim Mieterbund nachfragen, das kostet aber eine Jahresgebühr von ca. 70 €.