Mietvertrag im Sozialen Wohnungsbau A 1963
Meine Mutter ist ca. 1963 in Sankt Augustin in eine Wohnung der damaligen Neuen Heimat gezogen. Da Sie im laufe der Jahre etwas zerstreut wurde, hat sie wohl den Mietvertrag verschlampt. Nun soll sie ins betreute wohnen ziehen. Wie immer gibt es jetzt Probleme mit der heutigen Wohnungs-Gesellschaft. Wir sind darum auf der Suche nach einem Standartmietvertrag, wie er 1963 im Rhein-Sieg-Kreis geschlossen wurde, damit wir mit der Gesellschaft auf Augenhöhe verhandeln können. Wir sind der Meinung, das in dem alten Vertrag bei Auszug Besenrein hinterlassen steht. Die WG besteht aber auf Abriss der Tapeten, streichen der Heizkörper und auch sonstige Schönheitsreparaturen... Würde mich über schnelle Infos freuen...Danke!!
2 Antworten
Wenn sie darauf besteht, soll sie dies anhand ihres Mietvertragsexemplars belegen. Gesetzlicher Standard ist "besenrein", jede andere Vereinbarung muss von der Gesellschaft belegt werden, dafür braucht Ihr keinen Mietvertrag...
Wir sind der Meinung, das in dem alten Vertrag bei Auszug Besenrein hinterlassen steht. Die WG besteht aber auf Abriss der Tapeten, streichen der Heizkörper und auch sonstige Schönheitsreparaturen...
Dann soll die Gesellschaft Ihr Exemplar des Mietvertrages als Beweis vorlegen.
Ich bin überzeugt, dass die Beweislast beim Vermieter liegt.
Zur Sicherheit könnten Sie ja mal beim Mieterbund nachfragen, das kostet aber eine Jahresgebühr von ca. 70 €.