Mietrecht: Darf Vermieter seine Arbeitsleistung in Rechnung stellen?

3 Antworten

Ich nehme an, er hat das Innenleben der Spülung raus gebaut, entkalkt und wieder eingebaut. Incl. neuer Dichtung.

Da das Innenleben nicht im ständigen direkten Zugriff durch den Mieter ist, fällt diese Arbeit am Innenleben der Spülung nicht unter Kleinreparaturen.

Die andere Frage ist, ob seine Arbeit auch wirtschaftlich war. Vielleicht wäre der Austausch des Innenlebens - Neuteil mit Aus- und Einbau - sogar weit günstiger gewesen.

Schließlich geht es noch um den Stundensatz. 30 €? Dabei gibt es zwei Aspekte: Als selbständer Gärtner ist sein Stundensatz wahrscheinlich noch höher. Er hätte während der Zeit, als er Klempnerarbeit gemacht hat, auch irgendwo in einem Garten verbringen können. Andererseits ist er kein gelernter Sanitärinstallateur und die hat also praktisch wie eine Hilfskraft gearbeitet. Da wäre dann ein Stundensatz von 30 € zu hoch.

Mein Vorschlag: Unter Hinweis, dass es sich nicht um eine Kleinreparatur gehandelt hat, sondern lediglich um die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand zu halten, was mit der Miete abgegolten wird, die Bezahlung der Rechnung zurück weisen. Belastet zwar das Verhältnis zum Vermieter, aber wenn die Rechnung nicht berechtigt ist, sollte man sie auch nicht anerkennen.

Hallo bwhoch2,

vielen Dank für die fundierte Antwort. Das klingt überaus logisch. Er hat mir einen Stundensatz von € 24,- berechnet.

Gut, dann werde ich die Rechnung erstmal zurückweisen. Ich habe sowieso kein gutes Verhältnis zum Vermieter. Er versucht generell alles auf mich abzuwälzen. Ebenso den Kauf eines neuen Herdes der bereits bei meinem Einzug kaputt war. Der Herd steht aber als Mietsache im Vertrag und somit hatte ich ihn am Haken;-) Könntest Du mir evtl. einen Paragraphen oder Ähnliches nennen als Beleg für meinen Einspruch?

Generell werde ich mir als Nächstes eine Rechtschutz Mietrecht zulegen.

Vielen Dank und Grüße,

Britta

@Schwarzwebster

Ach wenn ich kein Jurist bin und meine Antworten daher immer mit entsprechendem Vorbehalt zu sehen sind:

§ 535 BGB - gleich der erste Mietrechtsparagraph im BGB:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Kleinreparaturen:

Schau hier: http://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/kleinreparaturklausel.html

Das bedeutet: Die Reparatur von Griff oder Taster zur Betätigung der Spülung wäre Dir ggf. im Rahmen der Kleinreparaturklausel anzulasten, weil diese Teile dauernd in Deinem Zugriff sind.

Nicht aber das Innenleben des Spülkastens, denn der ist Dir verborgen und der Zugriff im Normalfall für Dich nicht möglich.

In meiner Mietwohnung habe ich eine Toilettenspülung die In der Wand eingebaut ist.

Wenn Du eine Toilettenspülung eingebaut hast, bist auch Du für die Instandhaltung dieser Spülung verantwortlich. Letztendlich befindet sich diese in deinem Eigentum.

 Man muss dazu sagen, dass er im Bereich Gartenbau selbstständig ist. Darf er das überhaupt?

Das irritiert mich...

Du beauftragst den Vermieter mit der Reparatur, beobachtest ggfs. sogar die Instandsetzung durch diesen und fragst jetzt, ob er das überhaupt gedurft hat?

Grundsätzlich darf er das natürlich, sofern es fachgerecht erledigt wird. Das Entkalken und Einsetzen einer neuen Dichtung ist kein Hexenwerk.

Es handelt sich doch um eine Abnutzung die ich nicht beeinflussen kann. In meinem Mietvertrag steht eine Klausel zu Kleinreparaturen bis zu € 100 für die ich selbst aufkommen muss.

Ein schuldhaftes Verhalten ist bei der Abwälzung von Kleinstreparaturen irrelevant. Genau genommen, hast Du aber "schuld". Angenommen, der Spülkasten wird nicht genutzt, verkalkt dieser nicht.

Meine Meinung: Du hast die Rechnung zu bezahlen. Auf der einen Seite gibt es eine Kleinstreparaturklausel, wobei ich natürlich nicht einschätzen kann, ob diese wirksam ist, auf der anderen Seite hast Du den Spülkasten eingebaut, so dass der Vermieter keine Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB besitzt.

"In meiner Mietwohnung habe ich eine Toilettenspülung die In der Wand eingebaut ist"

Ich glaube du hast das Wörtchen "ist" am Ende überlesen. Ich lese diesen Satz nicht so, als ob die Mieterin die Spülung selbst eingebaut hat. 

Nichts desto trotz bleibt die andere Hälfte deiner Argumente erhalten und die Rechnung ist von der Mieterin zu bezahlen. 

@alexbababu

Nein, die Rechnung ist nicht von der Mieterin zu zahlen. Es handelt sich nicht um eine Kleinreparatur.

@alexbababu

Stimmt, das Wörtchen "ist" habe ich übersehen. Sorry.

Hallo Christian,

danke für Dein Feedback. Wie oben schon richtig erkannt habe ich natürlich nicht die Spülung in meiner Mietwohnung eingebaut. Trotzdem danke für Deine Zeit.

Grüße,

Britta

Wenn du nicht direkt schuld bist, darf er dir nichts in Rechnung stellen! Es ist seine Aufgabe als Vermieter, dafür zu sorgen, dass die Wohnungen bewohnbar bleiben also diese Instand zu halten

Hätte ich auch gedacht. Aber was ist mit der Klausel zu Kleinreparaturen?

Steht das so im Mietvertrag? Wende dich ggf. an einen Anwalt für Mietrecht. der kennt sich da genau aus

Wenn du nicht direkt schuld bist, darf er dir nichts in Rechnung stellen! Es ist seine Aufgabe als Vermieter, dafür zu sorgen, dass die Wohnungen bewohnbar bleiben also diese Instand zu halten

Sorry, aber das ist Unsinn. Zum einen können Kleinstreparaturen wirksam - unabhängig von einer Schuld - auf Mieter abgewälzt werden, zum anderen hat der Mieter den Spülkasten selbst eingebaut hat.

Warum Du dem Fragesteller nun auch noch rätst, einen Anwalt einzuschalten, der ggfs. doppelt so teuer ist, wie die Kleinstreparaturrechnung bleibt vermutlich auch dein Geheimnis.

Genau so, wie ich es gesagt hab.. echo? Das mit dem Anwalt würde ich nur schlimmstenfalls machen, falls da noch mehr käme. wegen ein paar Euro natürlich nicht aber so weit kann der FS hoffentlich denken..

@AppleTea

Genau so, wie ich es gesagt hab.. echo?

Warum? Du hast gemeint, dass der Vermieter nichts in Rechnung stellen darf, wenn der Mieter nicht schuld ist. Genau das ist grundsätzlich falsch.

@AppleTea

Ja, ich habe diese Klausel in meinem Mietvertrag stehen. Einen Anwalt würde ich natürlich damit nicht gleich beauftragen aber da mein Vermieter ständig mit solch "lustigen" Ideen um die Ecke kommt, werde ich wohl eine Miet-Rechtschutz-Versicherung abschliessen - damit ich zumindest für die Zukunft gefeilt bin.

Dann ist ja alles geklärt :)