Vermieter überweist die Miete zurück
Was kann man denn tun wenn der Vermieter die Mieter die Mietzahlung als unzulässig zurück überweist???? Ich zahle immer meine Miete pünktlich, jedoch der Vermieter hat mir im Mai die komplette Miete von Jan09 bis Mai09 als unzulässig zuück überwiesen. Ich habe Sie dann nochmal angewiesen als "wiederholter Versuch der Mietzahlung" und habe nun einen Anwalt von Ihm im Nacken, der behauptet ich versuche meinen VErmieter zur Annahme der Miete zu nötigen. Was soll ich machen, kann ich einen bestimmten Text zur Überweisung verwenden der den Vermieter veranlasst die Miete zu behalten. Das ist dann nun der zweite Versuch die Miete nochmal anzuweisen. Lieben Dan an euch
14 Antworten

Hallo Zusammen,
dies ist zwar ein schon in die Jahre gekommener Beitrag, welcher jedoch nie abschließend geklärt wurde.
In meinem Beispiel hat mich mein Vermieter ordentlich Kündigen wollen. Ein Grund gab er in der Kündigung nicht an, jedoch gab es zwischen uns im Vorfeld den ein oder anderen Streit über banalitäten wie Kalkablagerung auf Sanitäramatur oder Geschirr, welches nicht in die Küchenschränke verräumt wurde. Der Grundlosen Kündigung habe ich wiedersprochen. Er stellte mir eine Nachfrist für den Auszug, und erklärt ebenfalls in dem Schreiben meine Kündigung als unwirksam. Als ich seiner Nachfrist nicht nachkam tauschte er das Schloss aus. Den Schlüssel zum neuen Schloss erhielt ich erst mit einer Einstweiligen Verfügung.
Seit dem überweist der Vermieter regelmäßig die von mir Überwiesene Miete zurück. Verwendungszweck: "Irrüberweisung". Angesprochen habe ich ihn darauf nicht. Der Vermieter überweist wahrscheinlich um sicherzustellen nicht stillschweigend sich damit einverstanden zu erklären, dass ich jetzt doch weiterhin in der Wohung wohne. Das Mietverhältnis ist hinüber und ich werde ausziehen. Mit eigenem Kündigungsschreiben!!
Meine Frage ist jetzt jedoch, was ich mit der zurücküberwiesenen Miete anstellen soll. Hat der Vermieter trotz seinem Verhalten noch anspruch auf die Miete? Oder nur auf die Nebenkosten? Verjährt ein solcher Anspruch. Lässt sich die zurücküberwiesene Miete vllt bei Auszug sogar mit der Kaution verrechnen??
Bsp. Ich kaufe einen Apfel und bezahle diesen. Wirft mir darauf hin der Verkäufer das Geld für diesen Apfel hinterher sehe ich dies als Geschenk an und würde nicht auf die Idee kommen, den Verkäufer mit der Bezahlung des Apfels zu nötigen.
Viel Spaß beim Grübeln Manfred

Der Mietvertrag dürfte ordnungsgemäß gekündigt sein und der Vermieter der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisse, welche Du mit Deiner Zahlung gerne konstruiert hättest, widersprochen haben. In spätestens sechs Monaten dürftest Du mit Kosten aufgrund einer Räumungsklage rausfliegen!

Der Hauptmietvertrag ist gekündigt! Das reicht völlig für die Nichtigkeit des Untermietverhältnisses aus! Nähme der Eigentümer die Miete an, so könnte damit die stillschweigende Forstsetzung des Mietverhältnisses jetzt unmitelbar zwischen Eigentümer/Vermieter und ehemaligen Untermieter, der zum Hauptmieter mutieren würde, angenommen werden. Das ist bekanntlich nicht gewollt! Also scnhnell ausziehen, sonst kommt bald der teuere Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung!

ist dein Mietvertrag schon vom Vermieter gekündigt und du wohnst über das Mietende hinaus noch in der Wohnung? Hast du die Miethöhe aus irgendeinem Grund gekürzt? Ansonsten gibt es wohl keinen Grund, dass der Vermieter dir die Mietzahlung zurücküberweist. Also, du musst hier schon alle Fakten darstellen, etwas wesentliches zurückhalten und einen guten Rat bekommen wollen geht nicht.

Nein Miete ist nicht gekürzt.Vertrag ist nicht gekündigt. Das Anwesen ist vor 12 Mon zwangsversteigert worden und das sind neue Eigentümer

Kauf bricht Miete nicht.
Wurde Eigenbedarf angemeldet?

Das ist stark zu vermuten!

Nein wurde nicht angemeldet

naja du solltest auf dem überweisungsbelegt unter verwendungszweck : Miete Herr .....! eintragen.
Auf deinem Kontoauszug ist das vermerkt!
Beachte: Tag der Abbuchung ist nicht gleich Tag der Gutschrift bei deinem Vermieter! Das dauert meistens länger! evtl. doch nicht pünktlich!

Der Kontoauszug sollte auch als Beweis dienen dass Du pünklich bzw. korrekt überwiesen hast.! Lege dies dem Vermieter bzw. Anwalt vor.

Hast Du die Frage nicht verstanden? Der Vermieter bestreitet ja gar nicht, die Miete erhalten zu haben. Im Gegenteil - er will sie gar nicht.

ich glaube du hast die Frage nicht verstanden! Der Mieter will die Miete nicht mehr weil sie evtl. zu spät überwiesen wurde, deshalb ja auch der Anwalt!

Nein die Miete ist immer im Rahmen überwiesen worden,siehe neue Frage / Kommentar oben, nur der Hauptmieter ist wegen ausstehenden Mietzahlungen gekündigt worden, was anhand vor Gericht mit den Original Kontauszügen belgt wurde, auch meine Miete ist nachweislich nie zu spät überwiesen worden

Damit ist jeder Untermietvertrag automatisch kaputt!

versteh das Problem nicht wenn du pünktlich und den kompletten Betrag überwiesen hast, dürfte es gar keine Probleme geben. Welchen Rat suchst du denn jetzt von uns?

Also mein eigener Hausmeister ist um Längen intelligenter.

egal was du für ein problem hast, ein vermieter ist doch kein unmensch, einfach anrufen und fragen was da los ist bevor der anwalt eingeschaltet wird.

Danke, aber wie bereits beschrieben und kommentiert der Anwalt ist schon eingeschalten, der Richter sagte bei der Vorverhandlung ja auch das Sie die Miete annehmen müssen und mit einer Kündigung nie durchkommen
" NEIN " ist eben nicht gekündigt!!!!!!!