Wohngeld obwohl Eltern Miete vorstrecken?
Hallo, ich würde gerne Wohngeld beantragen. Meine Miete überweist jedoch mein Vater an den Vermieter. Ich zahle meinem Vater die Miete dann entweder bar oder per Überweisung zurück, sobald mein Einkommen auf dem Konto ist. Jetzt kann ich dem Amt jedoch nicht nachweisen, dass ich die Miete zahle, da die Miete ja zunächst von meinem Vater gezahlt wird. Reicht es aus, wenn mein Vater dem Amt bestätigt, dass er das Geld von mir bekommt?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Ich denke Du machst das andersherum.Weil Du die Miete nicht zahlen kannst,aber zu wenig verdienst,zahlst die Miete (direkt auf das Konto des Vermieters) und lässt Dir ggf.das Geld vom Vater zurückgeben.Für die Vergangenheit hattest Du Mietschulden,die Dein Vater übernommen hat.Nur wenn das angezweifelt wird,seitens des Amtes ,könnte eine Bestätigung,oder Erklärung zur Niederschrift,mit Deinem Vater sinnvoll sein.
.... das Wohngeldamt möchte von der Wohnung nur den Vertrag bzw. die Bescheinigung vom Vermieter über den Eingang der Miete sehen.
Viel Glück.
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob Du überhaupt Wohngeld berechtigt bist. Wenn Du Unterhaltsansprüche an die Eltern hast und der Unterhalt zusammen mit Deinem Einkommen zum Leben ausreicht, was offenbar der Fall ist, bekommst Du sowieso nichts.
Die Mietzahlung deines Vaters ist bei dir als Einkommen anzurechnen (§ 14 Abs. 2 Nr. 22 WoGG).
und wieso überweist das dein vater und nicht du?
was steckt denn da dahinter?