Vermieter nötigt mich

10 Antworten

Weder Polizei noch Anwalt..... nur weil er dir mal eine SMS geschickt hat, oder einen blöden Spruch gelassen hat?? Da ziehst du den Kürzeren. Nötigung ist eine Art Straftatbestand und den musst du beweisen können, damit du da Erfolg hast. Wenn du raus willst, musst du dich natürlich an die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen halten. Tust du das nicht, musst du für den Zeitraum die Miete weiter bezahlen. Die Geschichte mit dem Nachmieter funktioniert nur, wenn du nachweisen kannst, dass dein Vermieter dich wirklich nötigt. Ansonst hast du nicht generell das Recht anstelle von Einhaltung der Kündigungsfrist, einen Nachmieter zu stellen. Habe ich erst kürzlich hier lesen und mich im Internet davon überzeugen dürfen. Für diese Nachmieter- Geschichte müssen sehr triftige Gründe vorliegen. Bevor du dir nun einen teuren Rechtsanwalt suchst, der deine Interessen vertritt, solltest du doch erstmal ein klärendes Gespräch mit deinem Vermieter herbeiführen, vielleicht lässt sich ja doch eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Ein Umzug und eine neue Wohnung, auch das kostet alles Geld, das du vielleicht auch sparen kannst. Und wenn dein Vermieter unbedingt will, dass du ausziehst, dann lass ihn den Mietvertrag kündigen!!

Ich bin Alleinerziehend als ich letzens mit meinem Kind an Ihm vorbei gegangen bin hat er mein Kind gefragt ob es in die Mülltonne will.

Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Du könntest ihn wegen Beleidigung anzeigen, wenn Du es beweisen kannst.

Jetzt will ich aber dirngend ausziehen und hätte 2 Wohnungen zur Option. Möchte aber so schnell wie möglich raus die Wohnungen würden auch binnen 1 Monat frei sein.

Du hast das Problem, was fast jeder hat der umziehen will, die doppelte Miete.

Du musst halt versuchen schnell einen Nachmieter zu finden oder hoffen, dass der Vermieter schnell einen findet, mit dem er einen Vertrag macht, der vor Ende Deiner kündigungsfrsit beginnt. Erst dann brauchst Du keine Miete mehr zahlen.

Polizei oder Anwalt was meint Ihr das ich hier aus der Wohnung komme.....

Wofür? Den Ärger und das Geld kannst Du Dir lieber sparen.


Wenn Du geringes Einkommen hast in Höhe von Hartz IV, dann kannst Du natürlich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beantragen, der Dir zumindest helfen kann, wenn es beim Auszug zu Problemen mit dem alten Vermieter kommt.

Z.B. Endrenovierung, Kautionsrückzahlung usw.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück.

Und was genau ist nun deine Frage?

Entweder stimmt dein Vermieter einer vorfristigen Aufhebung deines Mietvertrages zu.

Andernfalls hast du eben bis zu vertrglichen möglich fürhesten Kündigungsfrist Miete zu zahlen, ob du vorher ausziehst oder nicht..

Da hilft weder Polizei noch Anwalt: Vertrag ist Vertrag und eine dämliche Bemerkung keine Nötigung noch Grund frsitloser Kündigung, weil angeblich "dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls [...] und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist [...] nicht zugemutet werden kann.", § 543 BGB.

G imager761

Katrin2110 
Fragesteller
 21.03.2013, 21:01

Ich wollte eigentlich Tipps und keine: Ich schreib mal was hin auch wenn ich keine Ahnung habe und den Text wohl nicht richtig Verstanden habe....aber trotzdem danke

johnnymcmuff  21.03.2013, 22:12
@Katrin2110

Ich wollte eigentlich Tipps und keine: Ich schreib mal was hin auch wenn ich keine Ahnung habe und den Text wohl nicht richtig Verstanden habe....aber trotzdem danke

  1. imager hat Ahnung

  2. ist es Dein Problem, wenn Du seine Ausführungen nicht verstehst

  3. kann man Deine Frage nicht genau erkennen nur erahnen.


imager wollte ausdrücken, das Du zwar jederzeit ausziehen kannst, aber Du fristgerecht kündigen musst und bis dahin auch Deine Miete zahlen musst.

Hast du soviel Geld übrig um es aus dem Fenster zu werfen? Der Anwalt wird was tun, ist aber für die Katz, es kommt nix dabei raus, nur dass er an dir Geld verdient, mehr nicht. Kündige sofort zum 30. Juni (schriftlich per Einwurfeinschreiben) oder versuche einen Aufhebungsvertrag zu einem dir genehmen Termin.

Die Polizei sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Hoffentlich hast Du die SMS noch nicht gelöscht!
Du ziehst aus und Du mußt Dich auch nicht um einen Nachmieter kümmern, denn Du bist ja seiner Aufforderung (SMS) nachgekommen! ;-)

Gar nicht mehr mit dem Vermieter reden!

Katrin2110 
Fragesteller
 21.03.2013, 17:41

:-)::: So einfach ist es leider nicht