Vermieter reagiert nicht auf Kündigung - können wir trotzdem ausziehen?

9 Antworten

Wenn sie sagen, sie haben die Kuendigung nie erhalten, dann habt ihr wohl Pech gehabt. Da habt ihr wohl am falschen Ende gespart, wenn man nicht persoenlich Kontakt aufnehmen will, dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.

Jetzt werdet ihr sie wohl mal drauf ansprechen muessen und euch die Kuendigung schriftlich bestaetigen lassen. Oder notfalls nochmal kuendigen (per Einschreiben) und dann halt Ende Februar ausziehen (wenn ihr eh noch nichts neues habt).

john4711  03.11.2014, 15:46
Wenn sie sagen, sie haben die Kuendigung nie erhalten, dann habt ihr wohl Pech gehabt. Da habt ihr wohl am falschen Ende gespart, wenn man nicht persoenlich Kontakt aufnehmen will, dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.

Wenn der Vertragspartner sich nicht an die Wahrheit gebunden fühlt, hilft einem das auch nichts, wenn man den Inhalt des Einschreibens nicht beweisen kann. Aber natürlich ist ein Einschreiben besser als gar nichts.

ChristianLE  03.11.2014, 15:47
dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.

und die Postfrau weiß, was in dem Schreiben steht?

Alternativ hilft es auch, die Frage nochmal zu lesen. Da steht nämlich:

wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit

Sinnvoller ist immer die persönliche Zustellung mit Zeugen, welche auch den Inhalt des Umschlages bezeugen können.

imager761  03.11.2014, 17:30

Wenn sie sagen, sie haben die Kuendigung nie erhalten, dann habt ihr wohl Pech gehabt.

Rechtsinniger Unsinn: Etwa Glauhafteres als bezeugte Übergabe eines Kündigungschreibens gibt es nicht. Allenfalls eine förmliche Zustellung über den Gerichtsvollzieher.

dann schickt man die Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein.

Dieser Mythos ist einfach nicht tot zu kriegen! Vielmehr kann der Empfänger Annahme verweigern. Und beim nächsten Mal behaupten, einen Fleuropgutschein mit Glückwünschen zum Hochzeitstag denn eine Kündigung bekommen zu haben.

Warum verunsichert man den Fragesteller noch weiter, wenn man keinen Rat geben kann und offensichtlich keine Ahnung von wirksamem Zugang einer Kündigung hat?

johnnymcmuff  03.11.2014, 17:34
@imager761
Allenfalls eine förmliche Zustellung über den Gerichtsvollzieher.

Wenn man den noch Morgen zum Vermieter schickt, ist eine fristgerechte Kündigung zu Endes Januar sogar noch möglich.

albatros  04.11.2014, 00:46
Kuendigung mit Einschreiben mit Rueckschein

ES mit RS ist nicht sicher. Einwurfeinschreibens gilt als derzeit allgemein und gerichtsfest als bessere Variante.

Eine Kündigung muss der Vermieter nicht bestätigen. Wichtig ist es nur, dass die Zustellung des Schreibens durch Dritte bezeugt werden kann.

Im Zweifel müssten diese Personen dann aber auch gesehen haben, wie Ihr die Kündigung in den Umschlag gesteckt habt.

Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ?

Ihr habt Zeugen. Ihr könnt dem Vermieter ja gern nochmal schreiben und an die Kündigungsbestätigung erinnern. In diesem Zuge würde ich erwähnen, dass es Zeugen für den Einwurf des Schreibens (mit Kenntnis des Inhaltes) gibt.

Hallo und guten Tag, bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung. Wenn er dann nicht reagiert zum Mieterverein gehen bitte. Alles Gute für Euch und viel Glück im neuen Zuhause :) :) :)

john4711  03.11.2014, 15:52
bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Und inwiefern belegt das den Zugang einer Kündigung?

imager761  03.11.2014, 17:21

Blödsinn: Warum soll man noch Geld dafür ausgeben? Auch dies muss der Vermieter weder annehmen noch Inhalt bestätigen :-O

johnnymcmuff  03.11.2014, 17:31
Hallo und guten Tag, bitte schreibe dem Vermieter nochmals mit EINWURFEINSCHREIBEN an und bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt laut diverser Anwälte und muss nicht bestätigt werden.

Der Brief ist in den Machtbereich des Vermieters gelangt.

Wenn du einen Zeugen hast, der den Einwurf in den BK des Vermieters bestätigen kann, hast du Glück. Wenn nicht, hast du Pech. Der V. wird bestreiten, deine Kündigung erhalten zu haben. Regelmäßig sopllten solch wichtige Schreiben als Einwurfeinschreiben aufgegeben werden

Im Übrigen muss eine Kündigung nicht bestätigt werden, ob erbeten oder nicht ist egal.

Du solltest vorsorglich noch heute am 4.11.14 mit Zeugen die Kündigung (zweite Ausfertigung) in den Briefkasten des Vermieters einwerfen, der Zeuge sollte das bestätigen, und zuvor gelesen haben. Auf dem Umschlag entsprechend vermerken: Persönlich am ... um ... Uhr in den Briefkasten eigeworfen. Zeuge: xyz . Bestätigt.

Tatsächlich muss der Vermieter den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen.

Vielmehr bietet man ihm rechtzeitig vor Mietvertragsende Termin und Ausweichtermin einer Besichtigung an, sofern man Schönheitsreparaturen schuldet oder Mängel beseitigen müsste, schuldet ihm andernfalls tatsächliches Angebot der Rückgabe der geräumten, besenreinen Wohnung mit Schlüsseln am letzten Miettag von 9-12 Uhr.

Sagt er weder ab oder erscheint er nicht, Zustand selbst dokumentieren, Zählerstände ablesen, Schlüssel auf den Tisch legen und Tür hinter sich zuziehen.

Falles er den Zugang der Kündigung bestreitet, hätte man einen Zeugen, der fristgerechten Zugang und damit Kenntnisnahmemöglichkeit bestätigt und einen, der die mängelfreie Rückgabe bezeugt.

G imager761

johnnymcmuff  03.11.2014, 17:45

Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen.

Ist das eine bezeugte Übergabe? Nein.

Daher ist mein Rat kein unsiniger Rat.

Schlüssel auf den Tisch legen und Tür hinter sich zuziehen.

Verläßt der Mieter die Wohnung einfach, und wirft die Schlüssel ohne weiteres Zutun in den Briefkasten des Vermieters, so liegt hierin keine rechtswirksame Übergabe (LG Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 2. Juli 1987, Az: 1 S 609/86)

Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).

Weiteres unter:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

MfG