Muss der Vermieter mir bei Schimmel den Umzug zahlen?

7 Antworten

Wenn der Vermieter durch Baumängel den Schimmel verursacht hat und sich weigert die Ursache abzustellen, macht er sich schadenersatzpflichtig und muss auch für die Umzugskosten aufkommen.

Hier müsste in erster Linie geklärt werden, wer ursächlich für die Schimmelpilzbildung

verantwortlich ist.

Das kann nur mittels Sachverständigen erfolgen.

Schimelpilzsporen können auf Dauer zu Asthmaerrankungen führen, je nach Kategorie der Pilze.

Schimmelpilzbeseitigungsmittel die es in Baumärkten oder sonstwo gibt, kann man Vergessen. Die sind eher nur Kosmetik, beseitigen aber die Sporen nicht, die in Tapeten, dem Putz oder sogar im Mauerwerk sitzen.

Nährboden für die Schimmelpilzbildung ist Feuchtigkeit. Hier muss festgestellt werden, ob z. B. durch die Aussenwände Feuchtigkeit eintritt und zur Schimmelpilzbildung führt.

Woher ich das weiss: Beruflich Erfahrung bei Sanierungen von Schimmelpilz betroffener Wohnung, Schulen, Kindergärten.

Hallo wenn auch nur wenn zweifelsfrei bewiesen ist das Bauartlich die Ursache des Schimmels liegt habt ihr ein recht auf mietminderung. Das auch nur wenn der Vermieter die angemessene frist zur Beseitigung nicht hält. Wie gesagt dafür muss zweifelsfrei via Gutachten ( Teuer) bestätigt sein das ihr auch keinerlei mitschuld ( Stichwort Lüften) habt. Umzugskosten muss er in keinem Fall bezahlen. Mir wäre hier nicht ein Fall bekannt wo das Passiert wäre. Bei aller liebe für den Mieterschutzbund, die klammern sich manchmal an urteile irgendeines Amtsgericht oder Landesgerichts. Wor hatten schon einen ähnlichen Fall wo der Mieterschutzbund die verhandlungen geführt hatte. Es endete mit Eimer Schadensersatzklage gegen den Mieter
Und einer offiziellen Rüge für den MB. Ich würde ausziehen und fertig. Schont eure Nerven und vor allem die Gesundheit.

Du kannst eine Mietminderung verlagen. Über die Höhe kann Dir der Mieterbund Auskunft geben. Dann würde ich kündigen und mir eine neue Wohnung suchen. Außer der Mietminderung kannst Du vom Vermieter nichts verlangen. Leider. Man sollte bei der Suche nach einer Wohnung explizit nach Schimmel fragen. Der Vermieter muss keine Auskunft geben, wenn nicht danach gefragt wird. 

ich würde mal den Mieterschutzbund danach fragen.