Vermieter nicht erreichbar, was tun?

5 Antworten

Der in deiner Julifrage beschriebene Fehler weist deutlich in die Richtung Schaden an Klemmstellen/Verteiler in der Wohnung. Elektroinstallationsmeister sind in der Lage die Störung messtechnisch zu klassifizieren und die Ursache somit aufzuspüren. > im weiteren zu reparieren.

Die Instandhaltung der E-Installation in der Mietwohnung ist unzweifelhaft Sache des Vermieters. Per EINWURFEINSCHREIBEN und nicht Einschreiben /Rückschein ist der Vermieter auch auf seine Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen sowie über deine Absicht der Ersatzvornahme zu informieren. Aufrechnung gegen die
Miete kann dann im Oktober 16 ff. erfolgen, wenn der Vermieter sich an keine Frist hält.(siehe BGB §§ 536 b , 556 b.)

Mietminderung solltest du nicht vornehmen - der Mangel scheint zunächst geringfügig zu sein.

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 16:10

Hallo
Ich danke vielmals

Der Vermieter hat mir jetzt vorhin telefonisch zugesagt er schickt einen Elektriker zum durchmessen
Er ließ sich aber nicht auf einen Zeitraum fest nageln

Gerhart  26.08.2016, 08:25
@Dave0000

Das ist das Ergebnis des Telefonierens: Lavede Zusagen ohne konkreten Termin bzw. Fristnennung - Schreiben - Frist setzen - Frist verstrichen > Ersatzvornahme. Es sind fast 2 Monate bereits nach deiner Meldung ins Land gegangen ohne Mangelbeseitigung.

Hast Du es als Einschreiben mit Rückschein geschickt?

Du könntest den Brief auch mit einem Zeugen persönlich abgeben und die Annahme schriftlich bestätigen lassen.

Ansonsten solltet ihr wirklich zu einem Anwalt gehen. Wenn sich das Rentnerpäärchen einen Anwalt nicht leisten kann, können sie Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:09

Hast Du es als Einschreiben mit Rückschein geschickt?
-leider nur als Einschreiben
Der Brief geht gute nochmal raus mit Rückschein

Du könntest den Brief auch mit einem Zeugen persönlich abgeben und die Annahme schriftlich bestätigen lassen.
-Entfernung ist recht groß

Ansonsten solltet ihr wirklich zu einem Anwalt gehen. Wenn sich das Rentnerpäärchen einen Anwalt nicht leisten kann, können sie Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

-Darauf läufts hinaus
Hoffe es vermeiden zu können

BlackRose10897  25.08.2016, 11:22
@Dave0000

Versucht es einfach erst einmal mit dem Einschreiben per Rückschein. Ich denke, dass sich dadurch aber auch nicht allzuviel ändern wird. Wenn der Mann wirklich so uneinsichtig ist, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euch der Gang zum Anwalt nicht erspart bleibt.

Ich drück euch die Daumen

Wäre es eine Lösung, eine Elektriker zu bestellen und das Problem beheben zu lassen?

Sie sollten dem Vermieter unter Hinweis auf die bereits durch ihn und einen Begleiter erfolgte Schadensfeststellung eine angemessene schriftliche Frist setzen und für den Fall der Unterlassung die vorgenanntne Ersatzvornahme treffen.

Die Kosten sollten dann, wie in dem Ersatzvornahmeschreiben anzukündigen, mit der oder den folgenden Kaltmiete/n verrechnet werden.

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:41

Wäre es eine Lösung, eine Elektriker zu bestellen und das Problem beheben zu lassen?

Dies würde voraussichtlich aufgeschlagene Wände und Renovierungsarbeiten beinhalten
Da die schnell recht teuer werden kann will man dies ungern ohne Zustimmung des Vermieters in Auftrag geben

Sie sollten dem Vermieter unter Hinweis auf die bereits durch ihn und einen Begleiter erfolgte Schadensfeststellung eine angemessene schriftliche Frist setzen und für den Fall der Unterlassung die vorgenanntne Ersatzvornahme treffen.
Die Kosten sollten dann, wie in dem Ersatzvornahmeschreiben anzukündigen, mit der oder den folgenden Kaltmiete/n verrechnet werden.

So werden wir es wohl auch machen

Aber was machen wir wenn die Post ihm einfach nicht zugestellt wird???

schelm1  25.08.2016, 11:10
@Dave0000

Das sollte nicht Ihr Problem bei Sendungen mit einfacher Post an die Ihen aus dem Mietvertag letzte bekannte Anschrift des Vermieters sein.

https://www.gutefrage.net/frage/elektrischer-fehler?foundIn=user-profile-question-listing

es geht wohl um diese Frage ....

offenbar wird mehr "drangehängt" als das Stromnetz verkraftet ...

die eigentliche Frage ist (vor einer Mietminderung !) wäre der Vermeiter verpflichtet die Elektroinstallation auf einen anderen (neuen) Stand zu bringen oder muss es der Mieter hinnehmen wie es nun mal ist .. ?

frodobeutlin100  25.08.2016, 10:09

zu der Zustellungsfrage ....

am Besten selbst (mit Zeugen) einwerfen

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:13

Da es ein Rentnerpärchen ist und ich die Wohnung kenne ist dort keinerlei untypischer Stromverbrauch
Wenn alles aus ist also NUR der Fernseher an ist reicht es aus das Licht zu betätigen um Störungen zu verursachen von einem Staubsauger oder anderen Geräten mal abgesehen die das auch auslösen
Sogar der zB wurde schon getauscht um den Defekt dort auszuschließen

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:16

Hinzu kommt das es ja nicht schon immer so war
Die Herrschaften wohnen schon 40Jahre in der Wohnung
Sie sind nur so eingestellt das sie immer alles selbst gemacht haben und den Vermieter bisher noch nie belastet haben...
Sie hatten sogar schon Elektriker im Haus die sich das angeschaut haben und den Fehler nicht entdecken konnten oder Art die Wand aufkloppen wollen
Und das sind kosten die der Mieter dich sicherlich nicht tragen muss

frodobeutlin100  25.08.2016, 10:26
@Dave0000

also "weiß" niemand wo der Fehler liegt ... möglicherweise liegt er auch in einem der betriebenen Elektrogeräte?

ich möchte eigentlich nur davor warnen voreilig (möglicherweise unberechtigt) die Miete zu minderrn, vielleicht wartet der Vermieter nur auf so etwas, um dann zu kündigen (und wesentlich teurer neu zu vermieten)

vor einer Mietminderung sollte daher ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund konsultiert werden ...

Dave0000 
Fragesteller
 25.08.2016, 10:46

also "weiß" niemand wo der Fehler liegt ... möglicherweise liegt er auch in einem der betriebenen Elektrogeräte?

Genau so ist es !
Jedoch an welchem Elektrogerät sollte es liegen wenn lediglich der TV eingeschaltet ist und die Störung durch einschalten jedes anderen Gerätes hervorgerufen wird
Der TV ist neu und bereits vom Verkäufer ausgetauscht worden (das war ja die erste Idee)
Und selbst wenn die Mieter wie auch immer schuld daran tragen muss der Vermieter sich doch dem Problem annehmen solange er nicht nachweisen kann das der Mieter dies verursacht

frodobeutlin100  25.08.2016, 12:26
@Dave0000

Der Vermeiter ist nicht für die Elektrogeräte der Mieter verantwortlich .. und muss daher sich auch keines Problems "annehmen" ...

unberechtigte Mietminderungen können zur Kündigung führen - darüber sollte man sich bei einem solchen schweren Geschütz bewusst sein ..

Auch unter Ärzten gibt es Gauner! - Vom Gott in ws. haben wir uns ja schon lange verabschiedet.

Mietervereinigung ist eine gute Alternative. Die dort arbeitenden Juristen wissen, wie und wo sie Vermietern mit Mietminderungen in welcher Höhe drohen können.