Kann man wegen einer Baustelle vor dem Haus bzw. wegen Lärm eine Minderung der Miete fordern?

12 Antworten

Wie immer sollte man zwischen Theorie und Praxis (Auswirkungen) unterscheiden. Wie u.a. Albatros und Wunhtx als sehr kompetente Ratgeber dieser Plattform dargestellt haben besteht dieses Recht (Theorie), obwohl der Vermieter nicht für den Lärm verantwortlich ist. Ich würde mir sehr gut überlegen, ob diese Mietminderung (evt. nur für einen "kurzen" überschaubaren Zeitraum im Verhältnis zur geplanten Mietdauer)beim Vermieter nicht auch Verärgerung hervorruft, die er evt. zu einem späteren Zeitpunkt über eine dann "lang" dauerhaften Zeitraum wieder reinholt. Für das Mietverhältnis (wenn es bisher gut war) ist dies auch nicht gerade förderlich. Die Wurst hat bekanntlich immer 2 Seiten - was man (rechtlich) kann ist nicht immer das was langfristig förderlich (dienlich u sinnvoll) ist.

Und was soll der Vermieter denn dagegen tun?

Er kann doch auch nichts dafür, oder?

Ich finde sowieso, dass Mieter viel zu viele Rechte haben und die Vermieter das Nachsehen.

für Dich ein großes DH

Wenn es zu Lärmbelästigungen und Ruhestörungen kommt aus Bautätigkeit in unmittelbarer Nachbarschaft, so berechtigt dies nach einschlägigen Mietrechtsurteilen zu 20 Prozent Minderung der Kaltmiete. Die konkreten Rechtsbezüge findest Du in der so genannten Mietminderungsliste, einer einfachen Sammlung von Mietrechtsurteilen (in jeder gut sortierten Bibliothek). Gerichtsfest wirst Du freilich erst mit Hinzuziehung eines Fachanwalts. Da rechnet sich schon eine Rechtsschutzversicherung (wohl gemerkt inklusiv des Bausteins Grundstück und Miete). Denn Rechtsberatung ist allen hierfür nicht berechtigten Personen gesetzlich untersagt und Zuwiderhandeln mit Strafen bewährt (siehe Rechtsberatungsgesetz). Nicht umsonst sind Anwälte deshalb in einer Rolle eingetragen (so genannte geschützte Berufe, wie auch Steuerberater).

nein, da kannst Du wohl nichts unternehmen.

Baustellen werden von der Gemeinde abgezeichnet und die haben das Recht, dann zu arbeiten.

Natürlich kann der Vermieter nichts für den Baulärm, aber die Rechtssprechung sieht das anders: Baulärm in der Nachbarschaft kann grundsätzlich zu einer Mietminderung führen. Es gibt dazu verschiedene Rechtssprechungen und das Landgericht Hamburg hat z.B. entschieden, dass der Vermieter eine Minderung von 6% hinnehmen muss. Mit diesem Verlust kann er sich z.B. wieder an den Bauträger wenden. Alles ein bißchen kompliziert... du musst dich also damit erstmal an den Vermieter wenden, ankündigen, dass du die Miete gedenkst zu kürzen, damit er eine Möglichkeit hat zu entscheiden was er selbst tun kann.