Vermieter nicht erreichbar, bin ratlos!

9 Antworten

Dein Vermieter muss weder deine Kündigung bestätigen noch einer vorzeitigen Beendigung zustimmen :-O

Unterstellt, du kannst den Zugang deiner Kündigung spätestens am 04.06.2014 durch protokollierte Sendungsvefolgung eines Einwurfeinschreibens oder erhaltenem, fristgerecht unterschriebenem Rückschein nachweisen, ist am 31.08. Auszugstag und am 01.09. Rückgabe in mietvertraglichen vereinbartem Zustand (besenrein oder renoviert, aber immer mängelfrei und rückgebaut) geschuldet - nicht mehr, aber auch nicht weniger :-)

Kannst du das nicht (normaler Brief, Fax, E-Mail), hast du deine Kündigung an den Falschen Ansprechpartner (Hausverwalter) addressiert oder eine falsche, d. h. nicht die im Mietvertrg genannte Adresse gesendet, schuldest du solange Miete und andere Vertragspflichten, bis das Mietverhältnis beendet wird - mindestens bis zum 30.09.2014, wenn man nunmehr bsi zum 02.07. zugehend zugangssicher erneut kündigt :-O

G imager761

Dann geh davon aus, dass Du keinen Nachmieter stellen kannst...

Für eine Kündigung brauchst Du keine Bestätigung, das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne Bestätigung gültig ist und für dessen Zugang Du selbst verantwortlich bist...

Der Vermieter muss erst zur Übergabe wieder erreichbar sein, zu dem Zeitpunkt, den Du festgelegt und ihm mitgeteilt hast...

Der Vermieter muß die Kündigung nicht bestätigen. Wenn der Brief mit dem Kündigungsschreiben nicht zurück gekommen ist kannst Du davon ausgehen das der Vermieter ihn erhalten hat. Ob noch fristgerecht vor oder am 4.6. bleibt die Frage.

Was Du tun kannst? Deinen Vertrag bis zum 31.8. erfüllen.

Einen Nachmieter muß der Vermieter ohnehin nicht akzeptieren.

imager761  30.06.2014, 10:26
Wenn der Brief mit dem Kündigungsschreiben nicht zurück gekommen ist kannst Du davon ausgehen das der Vermieter ihn erhalten hat.

Nein: Den (fristgerechten) Zugang muss der Kündigende schon nachweisen, wenn er sich auf eine wirksame Willenserklärung beruft :-O

Was Du tun kannst? Deinen Vertrag bis zum 31.8. erfüllen.

Nein: Vielmehr besteht der Vertrag unverändert fort, wenn der Zugang einer Kündigung vermieterseits bestritten werden kann :-O

G imager761

Wenn wie hier schriftlich gekündigt worden ist und den Nachweis über die Zustellung im Postkasten des Vermieters nachweisen kann ist die Kündigung formal wirksam. Den Nachweis kann mittels Einwurf-Einschreiben ( was sehr günstig im Preis ist) geführt werden. Man druckt sich die Zugangsbestätigung die mit der auf der Quittung vermerkten Sendungsnummer per Internet aus.

Einen Nachmieter kann es hier aber nur geben wenn der Vermieter auch tatsächlich zustimmt. Das ist hier nicht der Fall.

imager761  30.06.2014, 10:32
Wenn wie hier schriftlich gekündigt worden ist und den Nachweis über die Zustellung im Postkasten des Vermieters nachweisen kann ist die Kündigung formal wirksam.

Genau das darf eben bezweifelt werden, da der Fallschilderung nach "am 31.05.2014 meine Wohnung per Brief gekündigt" wurde. Von Einschreiben, gar Einwurfeinschreiben, steht da nämlich nichts :-(

werbon  30.06.2014, 15:45
@imager761

Deswegen ja auch "Wenn....." schriftlich Ja ---

ob per Nachweis wissen wir natürlich nicht.

Dazu sollte der Fragesteller antworten.

Hast du das per Einschreiben geschickt? Das ist bei sowas immer sehr wichtig, da die Kündigung fristgerecht ankommen muss. Nachher sagt er noch, er hätte keine bekommen.

Schick ihm doch nochmal die Kündigung in Kopie mit der Bitte, dir diese endlich zu bestätigen. Das schickst du als Einschreiben, dann hast du den Nachweis, dass er es bekommen hat. Einen Rückschein brauchst du nicht zwingend, ein einfaches Einschreiben reicht. Du bekommst dann eine Quittung und kannst dann online den Einlieferungsbeleg einsehen, auf dem dann seine Unterschrift drauf ist.

Und wenn er sich dann immer noch nicht meldet, ziehst du eben einfach aus. Das ist dann zwar etwas blöde mit der Nachmieterin, aber ist ja auch sein Pech, wenn er sich nicht kümmert. Bleibt die Wohnung eben leer und er kriegt keine Kohle

imager761  30.06.2014, 10:29
mit der Bitte, dir diese endlich zu bestätigen.

Dieser Bitte muss er nicht nachkommen.

aber ist ja auch sein Pech, wenn er sich nicht kümmert. Bleibt die Wohnung eben leer und er kriegt keine Kohle

Seine Kohle bekommt er bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und nicht mit Auszug der Mieterin. Ebenso sein Treppenhaus gewischt und Betriebskotennachzahlung überweisen. Ob und wann er danach weitervermeiet, ist seine Sache.

Bogenschuetzin  30.06.2014, 11:35
@imager761

Nee, er muss das nicht bestätigen, aber so hat die TE nen Nachweis, dass er überhaupt die Post bekommt. Denn die brauch sie ja, sonst sagt er nachher "Hab nie ne Kündigung bekommen"

Dass er die Kohle bis zum Ende des Mietverhältnisses bekommt, ist schon klar, ich meinte auch, dass er danach dann eben eine leere Bude hat. Das ist ja dann sein Problem. Ich als Vermieter würde mich ja freuen, wenn man mir ne Nachmieterin empfiehlt. Ist doch wenig Aufwand für den Vermieter. Aber wenn er das nicht will: sein Pech.