Kann man auf die Anwesenheit des Vermieters oder einer beauftragten Person bei Wohnungsbesichtigungen für potentielle Nachmieter bestehen?

6 Antworten

Der potentielle Interessent sollte zumindest vom Vermieter original unterschrieben eine entsprechende Bestätigung vorzeigen können, dass er berechtigt ist, die Wohnung anzusehen. Außerdem müsste er sich mit seinem Personendokument ausweisen können. Ohne dem würde ich keinen reinlassen und auch nicht jeder Zeit. Besichtigungszeiten sind absolut mit dir zu vereinbaren und nicht vorzuschreiben.

Da die Besichtigungen nun überhand nehmen und auch Personen ohne Vorankündigung bei uns vor der Tür stehen, möchten wir nun darauf bestehen, dass unser Vermieter oder eine von ihm beauftragte dritte Person bei der Besichtigung anwesend ist. Kann man darauf bestehen?

Ja,man kann darauf bestehen entweder der Vermieter oder eine beauftragte Person.

Ihr seid nicht verpflichtet, die Arbeit des Vermieters zu machen.

Ihr könntet ihm anbieten, dass Ihr das macht, wenn er Euch einen Nachlass bei der Miete gibt.

Termine sind rechtzeitig anzumelden und vor Allem, mit dem Mieter abzusprechen.

Schau mal, hier steht wie man bei Besichtigungen vorgehen soll/kann:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Ohne Termin keine Besichtigung. Termine müssen durchgesprochen werden. Sie haben das Recht auf eine 3te Person , hab ich selbst auch gemacht . Interessenten ohne Voranmeldung empfehle ich nicht Einlass zu gewähren ! Da können die Interessenten noch so freundlich schauen ! Türe zu und fertig 😉

Ganz klar: JA!

1. Müssen Besichtigungstermine mit euch abgesprochen werden. Einfach vor der Tür stehen ist nicht!  Wer unangekündigt vor der Tür steht, den braucht ihr auch nicht rein zu lassen.

2. Es ist NICHT eure Aufgabe Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Das ist Sache des Vermieters oder seines Bevollmächtigten. Und das ganze nach Terminabsprache mit euch.

Besichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten ist Sache des Vermieters oder einer von ihm dazu beauftragten Person.

Der Mieter hat ledig die Besichtigungen zu ermöglichen.

Das aber auch nicht wann und so oft das der Vermieter will.

1 - 2 mal pro Woche a ca. 45 Minuten und das nach Terminvereinbarung. Mehr nicht.

Hier Infos zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm#zeit