Vermieter läuft ums haus ...

Haus - (Wohnung, Mietrecht)

5 Antworten

"Was können wir machen" - die Gardinen endlich anbringen. Ist doch 'ne Sache von einer halben Stunde.

Natürlich kann man auch durch Gardinen etwas durchsehen. Genau deswegen ziehe ich in keine Erdgeschosswohnung.

Die Terrasse - ist sie Bestandteil der Mietsache, darf der Vermieter die Terrasse ohne die Genehmigung des Mieters nicht betreten. Das muss dem Vermieter schriftlich und nachweisbar verboten werden. Spanner werden immer einen Grund finden, um ihre Gelüste zu bemänteln. Dezente große Zeitungsseiten, am besten die "Prawda" , könnten die Beobachtungs-ergebnisse des Vermieters gegen Null fahren. Natürlich sind Vorhänge oder Gardinen etwas deutscher. Sollte der Vermieter nicht dem Verbot folgen, muss er mit Unterlassungsklage bedroht werden. Hoffentlich breitet der Vermieter nicht die Arme mit Mantel aus, wenn du durch die Scheiben guckst.

Der Vermieter darf so lange um sein Haus laufen wie er will.

.. was können wir machen !?

Decken vor die Fenster hängen so lange keine Gardinen dran sind.

So lange derTeil, der mit Baeumen bewachsen ist, also da wo er rumlaeuft nicht per Mietvertrag ausschliesslich zu eurer Wohnung gehoert (sprich Wohnung mit eigenem Garten), so lange kann er da draussen rumlaufen, so lange er will. Ist ja sein Haus. Klar, offiziell darf er sich natuerlich nicht staendig vor die Fenster stellen und reinschnueffeln, aber so lange er vorgibt, da was zu erledigen oder nach dem Rechten zu schaun und das ist sein Haus, daher darf er sich dort aufhalten. Es bleibt euch also nur, endlich blickdichte Gardinen anzubringen und dann sollte das Problem ja eigentlich erledigt sein. Der Vermieter kann nicht mehr reinschauen und wenn er nur zum Schnueffeln kommen sollte, hat sich das fuer ihn dann eh erledigt.

Aber Du kannst einem Vermieter nicht verbieten, sein nicht direkt einzeln vermietetes Eigentum zu betreten und auch nicht, sich umzuschauen, wo es ein freier Blick ermoeglicht. Er darf sich nur nicht mit Fernglas auf einem Baum plazieren. Und mit eurem Hund, da muesst ihr halt aufpassen, dass er nicht alleine draussen ist und abhauen kann. Gibt es da nicht aus noch andere Nachbarn, die den Garten betreten oder benutzen koennen?

Anders sieht es aus, wenn dieses Stueck per Mietvertrag direkt mit an euch persoenlich vermietet ist (kein Gemeinschaftsgarten, wo nur die Nutzung erlaubt ist), dann duerfte er diesen Bereich nicht betreten ohne eure ausdrueckliche Zustimmung.

Ganz anders

Gardinen ran und gut ist´s ;)

BlubbBlaaah 
Fragesteller
 28.03.2013, 15:01

trotzdem stört es mich da mein Hund a auch drausen spielt und wenn er ihr mal 'ausversehen' rauslässt !? und man kann auch etwas durch meine Gardinen durchschauen

treblis  28.03.2013, 15:06
@BlubbBlaaah

Dann hätte es halt keine Wohnung werden dürfen, die so tief liegt.

Kauf dir blickdichtere Gardinen.

johnnymcmuff  28.03.2013, 21:15
@BlubbBlaaah

trotzdem stört es mich da mein Hund a auch drausen spielt und wenn er ihr mal 'ausversehen' rauslässt !? und man kann auch etwas durch meine Gardinen durchschauen

Sollte die Wohnung mit Terasse und oder mit Garten vermietet sein, so hat er kein recht die Mietsache zu betreten.

Sollte nichts derartiges mitvermietet sein, dann kann ´man:

  • z.B. dickere Gardinen verwenden.

  • Milchige Klebefolie an die Fenster kleben so bis zur halben Höhe, dnn kommt genügend Licht durch jedoch kann niemand mehr hereinschauen. Es hat aber auch den Nachteil, das man auch nicht herausschauen kann.