Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?
Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.
Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.
Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.
Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).
Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.
Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...
Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.
Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.
Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.
Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.
Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?
Vielen Dank schon Mal.
15 Antworten
Schon der einleitende Satz in der Überschrift ist falsch. Natürlich lässt Dich der Vermieter früher aus der Wohnung. Aber Vertrag ist Vertrag.
Lass doch dem Vermieter jetzt Zeit, die Nachmieter zu prüfen. Vielleicht löst sich damit das Problem schon im Lauf der nächsten Woche. Dass der Vermieter jetzt keinen Untermieter rein lassen will, der womöglich die Weitergabe des Zimmers an den von ihm favorisierten späteren Mieter blockiert, wäre ganz logisch nachvollziehbar.
Dass Dich der Vermieter schikaniert, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zoff ist er bestimmt gewohnt.
Warte einfach noch eine Woche ab.
Es gibt vielleicht Umstände, die das nicht sofort zulassen. Man kennt nicht den Terminkalender des Vermieters.
Da der Vermieter nicht Bewohner der Wohnung ist, in der du ein Zimmer möbliert angemietet hast, gilt für dich die ges. KF von drei Monaten. Du kannst eher ausziehen, musst aber bis Ende der KF die volle Bruttomiete zahlen.
Da du aus wirtschaftlichen Gründen untervermieten willst, muss der Vermieter (vorher beantragen und begründen) zustimmen. Wenn er das nicht tut, könntest du ihn schadenersatzpflichtig machen.
Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt
Du beantwortest Deine Frage doch selbst.
Du mußt genau wie ein Vermieter den Wortlaut des Mietvertrages einhalten, da kommst Du nicht daran vorbei. Du zahlst bis Ende des Mietvertrages, ob Dich das finanziell ruiniert oder nicht. Ich bin zig-mal umgezogen - aber NUR wenn ich mir das auch finanziell leisten konnte. Also auch wenn ich jene drei Monate doppelte Miete zahlen mußte. Und DAS wußtest Du vorher.
Für zwei Monate einen Untermieter bekommen ist aber schwierig, anders wäre es wenn Ausbildungsbeginn oder Semesterbeginn wäre.
Airbnb könntest du probieren, wenn es eine attraktive Grossstadt ist oder eine Wintersportregion sollte es auf jeden Fall klappen. In inrgendeiner unbedeutenden Mittelstadt hast du aber auch da schlechte Karten.
Habe ja jemanden der das machen würde, es geht um die Folgen...
Solange der Mieter sein Geld bekommt wird es ihm egal sein. Wenn er nicht im gleichen Haus wohnt bekommt er es ja eh nicht mit.
Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe
Richtig erkannt: Dein alter Vermieter muss weder Nachmieter akzeptieren noch einem vorfristigen Aufhebungsvertrag zustimmen.
Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten)
Nein: Dein alter VM muss ebensowenig der Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung an deinen Freund als Dritten genehmigen noch einen Untermietvertrag mit ihm, der kein berechtigtes Interesse hergibt, wenn du demnächst ausziehst und er an deine Stelle treten soll.
Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann,
Hier dürfte der VM den sofortigen Auszug des Mieters durch Unterlassungsklage erwirken, § 541 BGB. Das kostete dich mehr Geld als du mit doppelten Mietzahlungen übrig hast, Schadensersatzansprüche und vmtl. die Freundschaft des Untermieters.
Danke. Und wie sieht es aus, wenn mein Freund einfach etwas länger zu Besuch bleibt...das ist doch erlaubt, oder?
Dann ist das Zimmer zumindest nicht leer
Das ändert deine finanzielle Situation aber nicht: Besuch zahlt nicht :-O Sobald Geld fliesst, übermäßig Kleidung, gar Hausrat mitgebracht oder Post empfangen würde, bekommst du ein richtig teures Problem und dein Freund die rote Karte. Ist es das wert?
Danke, aber mir springen halt meine Interessen schon ab und der letzte ist auch schon auf der Suche nach was neuem.
Wie gesagt, bei anderen Leuten hat der Vermieter innerhalb einer Woche den neuen Mieter kennengelernt, neuen Vertrag unterschrieben und das Zimmer übergeben...