Mit Schlagring zugeschlagen im Affekt oder aus Notwehr! welche strafe?

15 Antworten

Ich zitiere aus den Strafvorschriften:

"§ 51 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte verbotene Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(2)

1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. "

Fahrlässigkeit liegt hier nicht vor, du darfst dich also auf gesiebte Luft vorbereiten.

Leider schreibst Du nicht, wie alt Du bist, deshalb läßt sich nicht so besonders viel dazu sagen.

Notwehr kommt hier aller Voraussicht nach nicht in Betracht. Wenn einer der Kontrahenten auf Dich los geht, dann tut er das vermutlich in dem Glauben, er würde von Dir auch angegriffen. Und einen Schlagring, den hat man nicht im Affekt plötzlich an der Hand, sondern da braucht es schon ein paar Sekunden Vorlaufzeit. Das sieht für mich nicht wirklich nach einem "ich wollte die auseinanderbringen" aus.

Strafbar gemacht hast Du Dich somit wegen gefährlicher Körperverletzung ( § 224 StGB ) und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Solltest Du zum Zeitpunkt der Tat schon über 20 Jahre alt gewesen sein, beträgt die Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe. Sofern Du vorher noch nicht aufgefallen bist, wäre hier mit einer Freiheitsstrafe von ca. 1 Jahr zu rechnen, die aber aller Voraussicht nach dann zur Bewährung ausgesetzt werden würde.

ElDaCooper 
Fragesteller
 01.11.2010, 09:28

Hallo, also ich bin 18 & das war meine erste tat ! sonst habe ich mit so einem scheiß nichts zu schaffen.

skyfly71  01.11.2010, 12:07
@ElDaCooper

Dann ist es recht wahrscheinlich, daß hier Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Je nachdem, ob Du schon selbst Geld verdienst, wäre hier wohl mit einer Arbeits- oder Geldauflage zu rechnen. Das ist der strafrechtliche Teil.

Was den Zivilrechtlichen Teil angeht, wirst Du davon ausgehen müssen, daß Dir die Krankenversicherung die Behandlungskosten und das Tatopfer Schmerzensgeld und ggf. Verdienstausfall in im Rahmen der Gesamtschuldnerischen Haftung in Rechnung stellt. Das wird vermutlich noch eine sehr teure Sache werden...

ElDaCooper 
Fragesteller
 02.11.2010, 10:38
@skyfly71

okay danke für den guten tipp =) ich habe schon mit Gefängnis gerechnet... & mein Anwalt hat mir genau das selbe gesagt ... Vielen Dank =)

ElDaCooper 
Fragesteller
 02.11.2010, 17:27
@ElDaCooper

achsoo ja ich verdien schon mein eigenes Geld ...

wenn du eine Pistole besitzt (illegal), darfst du auch nicht einfach losschießen aus reiner Notwehr ohne die Konsequenzen dafür zu tragen

Reling  01.11.2010, 01:19

Schlagring ist strafrechtlich schlimmer, weil im Gegensatz zur Pistole oder zum Revolver ein Schlagring komplett verboten ist.

WhiteShadow68  01.11.2010, 01:27
@Reling

sowas brauche ich nicht zu wissen :D aber nett das du es erwähnst,... kannst du es beweisen??

damit ich dir glauben kann :D

.... Hallloooooo... Alleine die Tatsache, das du einen Schlagring mit dir führst, wird dich viel Ärger kosten...

Wer einen Schlagring dabei hat, hat ihn dabei, um ihn einzusetzen. Sieht nicht sonderlich gut aus...

JuergenSc  01.11.2010, 01:03

wieso das denn, der ring wurde doch sicher erst kurz vorher auf der straße gefunden und wegen des ebay-wertes eingesteckt