Schlägerei - Wer zu erst schlägt, ist gearscht?

17 Antworten

Wer sich zu einer Schlägerei verabredet, muss damit rechnen entsprechend Schläge zu kassieren.
Ein Staatsanwalt würde sich wohl eher dafür interessieren, mit welcher Brutalität die Schlägerei verlaufen ist.
Wenn jeder ein blaues Auge davon trägt, hat das sicherlich eine andere Qualität wie eine Gehirnerschütterung, ein Armbruch oder innere Verletzungen.
In so einer Situation würden wohl beide Schläger mit einer Verurteilung rechnen dürfen.

Was du hier fragst ist ein Sonderfall. Es handelt sich hierbei ja nicht bloß um Notwehr gegen einen plötzlich gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein geschütztes Rechtgut, sondern um eine Schlägerei nach Absprache. Wie das in der Praxis gelöst werden würde kann ich nicht sagen, in jedem Fall wäre auch daran zu denken, dass man durch sein Erscheinen an verabredeter Stelle möglicherweise in ein Körperverletzung einwilligt. Selbst wenn dem nicht so wäre, würden an die Notwehr sicherlich mehr Anforderungen gestellt als sonst. Es wäre in dem Fall dem Opfer vermutlich zuzumuten zu flüchten oder rein defensive Verteidigungshandlungen zu tätigen.

Übrigens: Neben Körperverletzung ist auch die bloße Beteiligung an einer Schlägerei strafbar.

Reiswaffel87  03.09.2010, 18:24

Bei einer "normalen" Notwehrlage ist es durchaus so, dass man sich auch gegen einen "unmittelbar bevorstehenden" Angriff verteidigen darf. So dürfte man, vorausgesetzt man ist flink genug, einem grade zum Schlag ausholenden Angreifer eine reinsemmeln.

Stan82  03.09.2010, 19:01

Wegen Beteiligung an einer Schlägerei wird man nur bestraft, "wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist".

Reiswaffel87  03.09.2010, 19:03
@Stan82

Völlig richtig. Wenn sich größere Gruppen zu einer Schlägerei verabreden kann das aber durchaus eintreten.

Stan82  29.12.2010, 12:21
@Reiswaffel87

Das bestreite ich auch nicht. Die Art deiner Schilderung war aber (zumindest für Menschen, die die Überschrift des § 226 nicht als solche erkennen) geeignet zu implizieren, dass jede Art der Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sei. Insofern ist mein Kommentar nur eine Klarstellung.

Ich frag mich was für ein Niveau jemand hat, der sich bewußt auf eine Schlägerei einläßt , sich auch noch dazu einladen läßt, oder sogar selber dazu einlädt und dann darüber grübelt, was wohl passiert, wenn er eins auf die Mütze kriegt! ARMES DEUTSCHLAND! Wenn MICH jemand zu einer Schlägerei "einladen" würde, was mir allerdings noch NIE "passiert" ist, würde ich ihn zunächst höflich nach dem Grund fragen und schon erstmal an seinem Verstand zweifeln. Denn von mir aus würde ich nie jemanden einen "vernünftigen" Grund dafür liefern. Abgesehen davon, dass es überhaupt nix mit Vernunft zu tun hat, sich zu dreschen. Wenn Du überschüssige Kraft hast, solltest Du Dich in einen Sportverein melden. Wenn Derjenige dann immer noch darauf bestehen würde, sich mit mir zu schlagen, würde ich ihn auf die von ihm und NUR VON IHM zu verantwortenten Konsequenzen (Folgen meiner Notwehr, Anzeige wegen Körperverletzung) hinweisen. Und dann ist es sein Problem, wie er damit umgeht. Nur noch eines. Ich bin mittlerweile 55 Jahre auf dieser Welt und bisher noch NIE in eine Schlägerei verwickelt gewesen! Man(n) braucht halt nicht nur "Muckis" in den Fäusten, sondern sollte gelegentlich auch mal sein Gehirn gebrauchen.

pff, wenn du dich zum schlagen verabredest musst du damit rechnen eine einzufangen. gehst du dann zur polizei, wenn dein gegenüber dir eine verpasst? außerdem, wozu zum schlagen verabreden? das kannst du auch am wochenende auf einer party erleben, ganz spontan..

wenn man sich zu einer Schlägerei verabredet rechnen alle Teilnehmer mit Gewalt und stimmen dieser zu. Das bedeutet vor Gericht hat die Aussage "der hat aber zuerst gehauen, dann hab ich ihm das Genick gebrochen" gilt ma gar nicht!

Wenn dich allerdings einer aufer Straße wirklich versucht niederzuschlagen und du deine Gesundheit bzw. dein Leben in Gefahr siehst. Darfst du die wehren. aber auch nicht mehr, dass heißt immer nur soviel, dass der Gegner daran gehindert ist dich zu verletzten