Verletztenrente , Dazuverdienst

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

  1. Nein, bei einer Verletztenrente muss man nix zurückzahlen, nur wenn man gleichzeitig Verletztengeld erhalten hätte(§156 SGB III).

  2. Ja.

  3. (wie schon mondi23 richtig sagte) Man muss zwischen der Verletztenrente einer Berufsgenossenschaft und der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung unterscheiden(§96a Abs.1 SGB VI).

Ciao Loki

angeleye123 
Fragesteller
 21.02.2014, 16:59

vielen Dank für die Antwort.

Nein es geht hier definitiv nur um die Verletztenrente, nicht um die der Erwerbsunfähigkeit. Ich werde wohl eine Umschulung machen müssen.

Danke !

angeleye123 
Fragesteller
 21.02.2014, 18:22

Weißt du ob man auch noch weiter rückwirkend Verl.rente beantragen kann?

Wenn man 2005 und 2011 einen Arbeitsunfall hatte, die mir aber nur den ersten bisher anerkannt haben, aber nicht den ersten.

Sind da noch Chancen auch den ersten anerkennen zu lassen? Die Unfallfolgen bauen aufeinander auf, ist gutacherlich bestätigt.

Lokicorax  21.02.2014, 20:36
@angeleye123

Grundsätzlich ja, aber es gibt Verjährungsfristen. Hast du von damals noch Unterlagen und was wurde damals entschieden?

Wenn es eine Dauerrente ist, kann sie nur unter ganz bestimmten Umständen wieder entzogen werden. Traumafolgen und PTBS sind immerhin behandelbar und die Folgen können sich bessern, daher könnte eine Nachuntersuchung erfolgen, wenn die Unfallkasse Hinweise auf eine Besserung hätte.

Warst du in Bad Reichenhall zur Behandlung? Dort gibt es eine Klinik, die sich auch auf PTBS spezialisiert hat.

angeleye123 
Fragesteller
 24.02.2014, 21:42
@Lokicorax

bei mir hat sich in 8 Jahren die PTBS nicht gebessert sondern ganz arg verschlimmert, da ich zwei Unfälle hatte im gleichen Betrieb.

Nein ich war im Glottertal. Ich kann nur in die Kliiken der BG

Neben einer Verletztenrente darf man voll dazu verdienen. Es gibt keinerlei Beschränkung. Zu unterscheiden ist die Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung. Hier gibt es massive Einschränkungen.

angeleye123 
Fragesteller
 21.02.2014, 17:00

vielen lieben Dank !

Wisst ihr zufällig, ob die dann auch tatsächlich unbegrenzt ist, oder kann es sein dass die Unfallkasse nach paar Jahren sagt, ich solle zur Nachuntersuchung?

Im Brief steht bis auf weiteres.

Man darf 400€ dazuverdienen, je nach Art der Rente sind aber die Arbeitsstunden limitiert. Wer eine volle Rente erhält, darf maximal 15 Stunden wöchentlich arbeiten, bei einer halben Rente sind es immerhin 30 Stunden, aber der Hinzuverdienst darf bis zu 1200 € betragen. Von der rückwirkend ausbezahlten Rente holen sich alle ihren Teil, das Arbeitsamt, wenn es in dieser Zeit Leistungen erbracht hat, die Krankenkasse, wenn sie in der Zeit Krankengeld bezahlt hat etc. Im schlimmsten Fall bleibt dann von der rentenzahlung nichts mehr übrig.l