Wird mein Lohn auf das der Bedarfsgemeinschaft angerechnet
hallo , ich habe eine Arbeit gefunden bei der ich ca.1080€ brutto verdienen würde , ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter und meinen Bruder zusammen die ALG2 beziehen . Daher meine Frage würde mein Einkommen auf das Arbeitslosengeld meines Bruders und meiner Mutter angerechnet werden ? Mir ist klar das ich dann kein ALG2 bekomme , aber wird da noch was zusätzlich von meinem Einkommen gekürzt ? Danke im Voraus
2 Antworten
Du bist als Kind im SGB - ll weder Eltern und schon gar nicht Geschwister zum Unterhalt verpflichtet,wenn dann ginge das nur freiwillig !
Es fällt dann 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weg + deine 320€ Regelsatz wenn du schon 18 aber noch keine 25 bist.
Du musst dann also 1 / 3 der Warmmiete an deine Mutter zahlen,ihr Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen.
Deine anteilige Miete wird auf jeden Fall gerechnet.