Wird mein Lohn auf das der Bedarfsgemeinschaft angerechnet

2 Antworten

Du bist als Kind im SGB - ll weder Eltern und schon gar nicht Geschwister zum Unterhalt verpflichtet,wenn dann ginge das nur freiwillig !

Es fällt dann 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weg + deine 320€ Regelsatz wenn du schon 18 aber noch keine 25 bist.

Du musst dann also 1 / 3 der Warmmiete an deine Mutter zahlen,ihr Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen.

Deine anteilige Miete wird auf jeden Fall gerechnet.