Eltern bekommen Arbeitslosengeld-Kind 400 € Job Abzüge dadurch?

5 Antworten

Leben die Kinder mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten auch sie Leistungen von der ARGE. Ob sie in einer BG leben, lässt sich von hier aus nicht einschätzen (das hängt in erster Linie vom Alter, aber auch vom Kindereinkommmen ab).    

Wichtig ist: Einkommen von Kindern darf mit Ausnahme des Kindergeldes immer nur bei den Kindern selbst angerechnet werden, also nur auf die Leistung, die sie persönlich erhalten. 

Verdienen Kinder genug, fallen sie automatisch aus der BG mit den Eltern raus.  

Die richtige Perspektive ist folgende: den Kindern wird kein Einkommen abgezogen, sondern sie erhalten vom Staat lediglich insoweit keine Transferleistungen mehr, als sie ihren Unterhalt alleine bestreiten können. Bei der Berechnung werden natrürlich auch immer die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach §§ 11, 30 SGB II berücksichtigt.

lovelifes 
Fragesteller
 17.03.2011, 12:22

Transferleistungen heißt?

 

Nehmen wir an, die Eltern bekommen kein Kindergeld mehr für sie und sie bekommt nichts mehr von dem Arbeitslosengeld für die BG, ihre 400 e bekommt sie dann ohne Abzüge?

VirtualSelf  17.03.2011, 12:31
@lovelifes

Transferleistungen heißt in diesem Fall Alg2. Beziehen die Eltern Alg2, ist auch sie automatisch dabei, falls sie in einer BG mit den Eltern lebt.   

Fällt das Kindergeld weg, ändert sich an der Einkommensanrechnung des Erwerbseinkommens nichts. Sie wird weiterhin nur 160 EUR daraus behalten dürfen.  

Der Sonderstatus des Kindergeldes ist ein anderer: obwohl es eigentlich als Einkommen dem Kind zugerechnet wird, kann Kindergeld, sofern es das Kind nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, weil es weiteres Einkommen hat, auch auf die Eltern umgelegt werden. Dieses gilt nur beim Kindergeld und ist bei keiner anderen Einkommensart (Erwerbseinkommen, BAfÖG, Renten ... pipapo) möglich.

Da du als Unterthema "Hartz IV" angegeben hast, mal davon ausgehend, dass die Eltern nicht (nur) Arbeitslosengeld 1, sondern ALG2 /"Hartz IV" beziehen: Wenn deine Freundin unter 25 (= Kind)  und zuhause wohnhaft ist, gehört sie erstmal grundsätzlich zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern und bezieht demnach auch Leistungen von der ARGE. Mit einem 400 €- Job kann deine Freundin ja vermutlich nicht ihren Lebensunterhalt und ihre anteiligen Unterkunftskosten bestreiten; allein ihre Grundsicherung =  Regelsatz (ohne Mietkosten) liegt ja schon bei 287 €  , sofern sie noch unter 25 ist.

Der Bedarf jedes BG- Mitglieds wird einzeln errechnet und setzt sich zusammen aus seinem Regelsatz (beim Kind altersabhängig) und seinen kopf-anteiligen Unterkunftskosten (plus evtl. Mehrbedarfen).  Das Einkommen deiner Freundin wird nur auf ihren eigenen Gesamtbedarf angerechnet, da sie als Kind gegenüber den anderen BG- Mitgliedern nicht unterhaltspflichtig ist.  Bei der Anrechnung ihres Jobeinkommens auf ihren Bedarf werden Freibeträge berücksichtigt: <a href="http://hartz.info/index.php?topic=1166.0 target="_blank">http://hartz.info/index.php?topic=1166.0lt;/a>

Das, was sie an anrechenbarem (!) Einkommen selber hat und somit für ihren eigenen Lebens- und Wohnbedarf einsetzen muss, benötigt sie nicht mehr als Hilfeleistung von der ARGE.. und daher muss sie dieses Geld ggf. natürlich an ihre Eltern abgeben, damit diese damit den töchterlichen Anteil für Lebensmittel, für ihre anteiligen Mietkosten,  Strom etc. bezahlen können (da diese Abbuchungen ja vermutlich alle zentral über das Konto der Eltern abgebucht werden und nicht anteilig von der Tochter selber an den Vermieter und die Stromfirma etc. überwiesen werden.) 

in einem haushalt werden ALLE einkünfte mit einbezogen, da es als eine bedarfsgemeinschaft gilt. das ist leider der fall. hier kannst du dich näher informieren. www.sozialhilfe24.de

lovelifes 
Fragesteller
 17.03.2011, 12:11

was ist wenn angenommen nur die mutter arbeitslosengeld bekommt? naja trotzdem ist es doch beschissen, für die kinder!

hangmaster  17.03.2011, 12:28
@lovelifes

spielt keine rolle wer das arbeitslosengeld bekommt. sie bekommt es ja nicht nur für sich. der antragsteller, bekommt es für alle in dem haushalt wohnenden personen. kinder miteingeschlossen. tja, da sagst du was. für die kinder ist es natürlich alles andere als schön

Larah10  17.03.2011, 17:08
@hangmaster

 Die Tochter geht anscheinend immer noch von "Hotel Mama" aus, kann das sein ? ;)  Mama und Papa kümmern sich um die Miete , Nebenkosten, Warmwasser, den Strom, die Lebensmittel , Telefonanschluss, Waschpulver etc.etc... - und das Kind hat nix damit zu tun. Was es mit Jobben verdient, ist sein Taschengeld, höchstens seine Bekleidung muss es davon bezahlen... so in etwa, oder ?

So ist es aber nicht. Nur mal anders angesetzt: Ab 18 müssen die Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen. Hätte die Tochter eine eigene Wohnung, wären grundsätzlich die Eltern unterhaltspflichtig bis zum Ende ihrer Erstausbildung bzw. bis 25 Jahre. In ihrem Fall könnten die Eltern  aber keinen Unterhalt zahlen, da erwerbslos/ zu wenig Einkommen. Von 400 € könnte das Mädchen keine Wohnung und ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren. Also bräuchte sie Unterstützung von der ARGE. Die ARGE würde berechnen: "Regelsatz + angemessene Unterkunftskosten= Gesamtbedarf des Mädchens". Und von diesem Gesamtbedarf würden ihre anrechenbare Einkommen abgezogen (z.B. bei 400 € Lohn: 240 € anrechenbares Einkommen). Nur, was sie nicht mit eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnte, würde sie als Leistung von der ARGE bekommen. - Und genauso wird es jetzt auch berechnet, während sie bei ihren Eltern wohnt: ihr Gesamtbedarf wird ermittelt, einen Teil davon muss sie mit ihrem Einkommen selbst bestreiten, einen Teil hat sie als Freibetrag zur Verfügung. Da nimmt ihr niemand etwas "weg". Mit den 240 € versorgt sie sich selbst.

WER kürzt bzw. zieht da was von ihrem verdienten Geld ab? man hat dir sicherlich nicht alles im Detail erzählt...... Wohnt die Person denn noch bei den Eltern und wie alt ist sie? u.U. wird Erwirtschaftetes der Kinder zum Familieneinkommen dazugerechnet.

lovelifes 
Fragesteller
 17.03.2011, 12:16

was wird denn so ungefäjr abgerechnet? 400 e verdient sie und ist 20.

 

wenn man selbst arbeitslosengeld bekommt bleibt einem ja 120 e o. ä im schnitt, wäre das auch nur so wenig, wenn wie im o. g. Fall die Eltern nur arbeitslosengeld beziehen, da lohnt sich ja das arbeiten nciht mehr!

Hallo lovelifes,

 

leider ist es tatsächlich so. Die Familie gilt als Bedarfsgemeinschaft und erhält als diese auch Unterstützung, das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder welcher in dieser Bedarfsgemeinschaft Geld verdient, das Geld der Bedarfgemeinschaft zur Verfügung stellen muss und dieses angerechnet wird. Allerdings mit Freibeträgen !

LG Die Sozialberatung

lovelifes 
Fragesteller
 17.03.2011, 12:17

freibeträge? Das heißt? Arbeite selbst und hab mich mit dem Thema noch nie auseinander gesetzt, hatte aber meine Mutter gefragt, sie meinte wieso soll den Kindern war abgezogen werden, bloß weil die Eltern Arbeitslosengeld bekommen

Larah10  17.03.2011, 16:51
@lovelifes

"Sozialberatung", Kinder sind gegenüber den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht unterhaltspflichtig- ihr anrechenbares Einkommen wird nur auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.-  Wie VirtualSelf schon erklärt hat: Mit ihrem anrechenbaren Einkommen müssen die Kinder ihren Lebensuntehalt und Wohnbedarf selber bestreiten - und wenn ihr Einkommen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht, gewährt der Staat entsprechende Unterstützung. Die ARGE finanziert für die Tochter  nicht den Lebensunterhalt und die Unterkunft , während die Tochter obendrauf für sich die "glatten" 400 € als Taschengeld behält.  240 € davon muss sie für ihren eigenen Lebensbedarf einsetzen (und bekommt entsprechend weniger Hilfe aus Steuermitteln) ... aber 160 € Freibetrag bleiben ihr "extra" zur Verfügung, ohne Anrechnung auf ihre Hilfeleistung.

XFErik  22.03.2011, 02:17

Nur was passiert, wenn der Vater beim H4-Antrag das Einkommen der Tochter nicht angibt? Es selbstverständlich irgendwann raus kommt. Die Tochter aber fleißig Miete zahlte und von dieser Sauerei nichts wusste. Ist es richtig, dass nun die Tochter dafür gerade stehen muss?