Verlegung in andere JVA möglich?

5 Antworten

Es gibt in jeder JVA jemanden der sich um berufliche und schulische Massnahmen kümmert, dieser wäre der erste Ansprechpartner. Sollte man nicht wissen wer dafür zuständig ist, einfach den pädagogischen Dienst oder die Arbeitsverwaltung fragen.

Dann wird zunächst geprüft ob überhaupt die Voraussetzungen für eine berufliche Massnahme vorliegen. Ist das der Fall werden die notwendigen Unterlagen an die ausbildende JVA geschickt, denn diese entscheidet über eine eventuelle Aufnahme. Gibt es von Seiten der dann aufnehmenden JVA positive Rückmeldung, kann eine Verlegung in die neue JVA, unter Abweichung vom Vollzugsplan (§ 7 StVollzG), erfolgen.

Die Sache mit den längeren Besuchzeiten vergiss einfach.

Antiqitaet 
Fragesteller
 20.01.2019, 22:08

Danke für deine Antwort.

Ich würde einfach mal einen Antrag stellen.

mehr als ablehnen können sie es nicht

Antiqitaet 
Fragesteller
 20.01.2019, 13:51

Das stimmt wohl :-)

Hallo.

Das ist Ländersache, aber versuch es bei der Jobvermittlung ob da was zu machen ist.

Leider so gestern im Fernsehen sind fast alle JVA´s überbelegt.

Ich denke mal das es evtl , wenn möglich einen Tausch geben könnte.

Mehr Besuchszeit ist selten drin. Kommt auch auf Grund der Strafe und des Umgangs , und weiter Kreterien an. Auch Alter und ggf. eine Sozialversicherungspf. Stelle.später.

Mit Gruß

Bley 1914

Der Häftling sollte das Thema mit seiner jetzigen Gefängnisleitung besprechen. Dort wird man ihm sagen, ob er eine Verlegung beantragen kann und wie die Aussichten auf eine positive Entscheidung sind.

Hier kann dir die Frage niemand beantworten.

Antiqitaet 
Fragesteller
 20.01.2019, 13:48

Das hört sich soweit ganz gut an. Ich danke dir für deine schnelle Antwort =-)

Er hatte doch bestimmt einen Anwalt zu seiner Verteidigung.

Vielleicht könnte euch dieser weiter helfen.

Antiqitaet 
Fragesteller
 20.01.2019, 13:50

Ja, hatte er. Aber dieser ist nicht mehr für ihn tätig/zuständig, da die Strafe für rechtskräftig gesprochen wurde.