Verlegung in andere JVA möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Frage, die mir keine Person so genau beantworten konnte und hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalten werde, die meine Frage ZUFRIEDENSTELLEND beantworten kann. Doch zunächst möchte ich euch die dazugehörige Situation schildern, damit ihr verstehen könnt, wieso, weshalb, warum:
Eines meiner männlichen Familienmitglieder befindet sich in eine JVA, welche nicht die Möglichkeit anbietet, eine Ausbildung auszuüben oder eine Fortbildung zu machen. Nun hat er jedoch erfahren, dass es zwei JVA's gibt, welche die Möglichkeit einer Ausbildung/Fortbildung anbieten. Darüber hinaus bieten diese beiden JVA's auch die Möglichkeit an, einen Schweißschein zu erwerben.
Hinzu kommt auch, dass die anderen Beiden JVA's Doppelstunden anbieten, was die JVA, in welcher er sich befindet, nicht macht.
Meine Frage lautet nun:
Besteht aufgrund der besseren, umfangreichen Arbeitsmöglichkeiten (Ausbildung/Fortbildung und Schweißschein) und aufgrund der Doppelstunden (längere Besuchszeiten) eventuell die Möglichkeit, dass er sich verlegen lassen kann oder stellen diese Punkte keine (ausreichende) Begründung für eine Verlegung dar?
Ich bitte euch allerdings um vernünftige Antworten und um Höflichkeit. Danke.
Antiquitaet
5 Antworten
Es gibt in jeder JVA jemanden der sich um berufliche und schulische Massnahmen kümmert, dieser wäre der erste Ansprechpartner. Sollte man nicht wissen wer dafür zuständig ist, einfach den pädagogischen Dienst oder die Arbeitsverwaltung fragen.
Dann wird zunächst geprüft ob überhaupt die Voraussetzungen für eine berufliche Massnahme vorliegen. Ist das der Fall werden die notwendigen Unterlagen an die ausbildende JVA geschickt, denn diese entscheidet über eine eventuelle Aufnahme. Gibt es von Seiten der dann aufnehmenden JVA positive Rückmeldung, kann eine Verlegung in die neue JVA, unter Abweichung vom Vollzugsplan (§ 7 StVollzG), erfolgen.
Die Sache mit den längeren Besuchzeiten vergiss einfach.
Danke für deine Antwort.
Ich würde einfach mal einen Antrag stellen.
mehr als ablehnen können sie es nicht
Das stimmt wohl :-)
Hallo.
Das ist Ländersache, aber versuch es bei der Jobvermittlung ob da was zu machen ist.
Leider so gestern im Fernsehen sind fast alle JVA´s überbelegt.
Ich denke mal das es evtl , wenn möglich einen Tausch geben könnte.
Mehr Besuchszeit ist selten drin. Kommt auch auf Grund der Strafe und des Umgangs , und weiter Kreterien an. Auch Alter und ggf. eine Sozialversicherungspf. Stelle.später.
Mit Gruß
Bley 1914
Der Häftling sollte das Thema mit seiner jetzigen Gefängnisleitung besprechen. Dort wird man ihm sagen, ob er eine Verlegung beantragen kann und wie die Aussichten auf eine positive Entscheidung sind.
Hier kann dir die Frage niemand beantworten.
Das hört sich soweit ganz gut an. Ich danke dir für deine schnelle Antwort =-)
Er hatte doch bestimmt einen Anwalt zu seiner Verteidigung.
Vielleicht könnte euch dieser weiter helfen.
Ja, hatte er. Aber dieser ist nicht mehr für ihn tätig/zuständig, da die Strafe für rechtskräftig gesprochen wurde.