Von zuhause rausgeschmissen worden?

10 Antworten

Also...mal eins nach dem anderen. 

Du wirst eine Ausbildung machen. Dh hin oder her, ob du eine Wohnung findest...der Vermieter wird garantiert eine Elternbürgschaft sehen wollen, weil Azubi-Gehalt mit Probezeit usw nicht als "sicheres, rehelmäßiges Einkommen" gesehen wird. 

Zweitens: Ka was du bisher gemacht hast in den letzten Jahren, aber so wie es scheint, gibt es immernoch eine Unterhaltspflicht für dich. Dich vor die Tür setzen klingt zwar vielleicht reizvoll für deine Mutti, aber trotzdem hat sie Pflichten dich betreffend - ob es ihr passt oder nicht. 

Drittens: Da du später für die Ausbildung in eine andere Stadt umziehen musst (?) und Muddi nicht viel Einkommen hat, stehen deine Chancen recht gut, dass du noch BAB beziehen kannst. 

Elternbürgschaft war auch bisher immer das Problem.

Ich bin seit kurzem mit meiner Allgemeinenhochschulreife fertig geworden.

Die Chancen für BAB sind mir bewusst, der BAB Satz kann aber erst berechnet werden wenn ich dementsprechend eine Wohnung gefunden habe in die ich einziehen könnte.

Schlicht und einfach - Deine Mutter kann Dich gar nicht einfach vor die Tür setzen. Lt. den Hartz 4 Regelungen muß sie Dich als unter 25jährigen bei sich wohnen lassen. Außer es liegen gewichtige Gründe, die in Deiner Person liegen vor, die es unzumutbar erscheinen lassen, dass Du weiterhin bei ihr lebst.

Trotzdem geht Dein Weg gezwungenermaßen morgen zur Arge, damit Dir erst einmal Dein anteiliger Regelsatz zur Verfügung steht. Dies kann Dir auch für Juni ausgezahlt werden, da das Amt die Möglichkeit hat, diese Summe im nächsten Monat oder danach zu verrechnen.

Zusätzlich solltest Du Dich vom Jugendamt beraten lassen. Dieses ist auch für junge Erwachsene bis 21 zuständig.

Danach stellst Du umgehend einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes, da Dir nachweislich Deine Mutter keinen Unterhalt bezahlen kann. So kann zukünftig das Kindergeld direkt an Dich gezahlt werden.


Abzweigungsantrag Kindergeld - Kindergeld Ratgeber 2016 www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html


In meiner Person liegen die Gründe nicht vor. Unzumutbar ist es eigentlich weiterhin bei ihr zu leben. Sie ist psychisch sowieso nicht auf dem besten Trip und behandelt mich respektlos und altersunentsprechend. Sie meint mir mit 20 Hausarrest geben zu dürfen und schließt mich in der Wohnung ein damit ich nicht raus komme. Wenn mich nicht alles irrt ist das in meinem Alter Freiheitsberaubung und schon eine Straftat. Mit ihr reden kann man nicht und wenn sie wütend wird kann man praktisch alles von ihr erwarten, auch einen Schlag habe ich schon einstecken müssen.

@CoolBananasify

Mal zur weiteren Entwicklung - welchen Beruf wirst Du erlernen? In welche Stadt willst Du ziehen? Wie hoch wird Dein Auszubildendenentgelt brutto sein

@wilees

Ich werde den Beruf Kaufmann für Büromanagement erlernen in dee Stadt Bielefeld und mein Brutto Gehalt liegt bei 700€.

Deine Mutter kann Dich gar nicht einfach vor die Tür setzen. Lt. den
Hartz 4 Regelungen muß sie Dich als unter 25jährigen bei sich wohnen
lassen.

Das stimmt nicht, wo hast du das her? Egal, ob man Leistungen bezieht, oder nicht, wenn das Kind volljährig ist, haben die Eltern das "Recht" ihr Kind rauszuschmeißen, auch wenn sie keinen Unterhalt leisten können.

Das wird auch vom Jobcenter als Grund anerkannt, wenn man U25 eine Wohnung braucht. Die Eltern sind nicht verpflichtet, einen volljährigen Menschen bei sich wohnen zu lassen!

Das ist sehr schwierig. Du brauchst eine neue Unterkunft. Bei Freunden geht sicher nur kurz. Und hast kein Geld. Eine Wohnung mieten geht wohl nicht. Und bis September dauert noch zu lange. Bleibt nur noch eine Notunterkunft.

Aber warum grad morgen? Kann sie nicht sagen Du kannst noch bis September bleiben? Das ist zu plötzlich warum gibt es Streit?

Wie lange geben die Freunde Unterschlupf und wie wohnt man da?

Also könnt ihr auch Spaß haben zb mit abends Filme schauen und Bier und Chips? Aber Du bist sicher am Boden und traurig und Stimmung mies.

Versuche es mal bei einer Obdachlosenhilfe oder bei der Kirche beim Pfarrer

vielleicht kannst Du auch im Pfarrhaus wohnen und dort Essen und Schlafen.

Viele nehmen sich wenn sie keinen Ausweg sehen auch das Leben.

Hoffentlich geht es irgendwie weiter mit Glück.

Den Grund für den Streit zu klären würde wohl zu lange dauern.

Bei Freunden könnte ich wie erwähnt ein paar tage bleiben aber auf die Dauer ist das natürlich keine Option.

Bei den Freunden hätte ich keine schlechte Zeit, von der Stimmung her bin ich eigentlich weniger traurig da mir bewusst war, dass es früher oder später dazu kommen wird. 

Mir das Leben zu nehmen wäre für mich jetzt keine Option dafür bin ich zu optimistisch.

@CoolBananasify

Mir das Leben zu nehmen wäre für mich jetzt keine Option dafür bin ich zu optimistisch.

Würde ich dir nicht raten - Du stirbst noch früh genug. lg

@KaeteK

Wir gesagt sich das Leben zu nehmen ist für mich keine Option also habe ich NICHT vor mir etwas an zu tun.

Also normalerweise ist es in Deutschland verboten jemanden einfach so vor die Tür zu setzen.

Das Kindergeld kannst du beanspruchen und Unterhalt kannst du auch verlangen aber wie du schon sagtest, wird da nicht viel raus kommen...

Der richtige Ansprechpartner wäre indem Fall das Jugendamt. Die können dich auch finanziell unterstützen.

Wäre das Jugendamt in meinem Alter auch noch der richtige Ansprechpartner? Ich hätte sonst gedacht, dass es nur für unter 18 Jährige gedacht ist.

Also normalerweise ist es in Deutschland verboten jemanden einfach so vor die Tür zu setzen.

JA, bei Minderjährigen! Oder kennst du einen Gesetzestext, der besagt, dass man sein volljähriges Kind nicht vor die Tür setzen darf?

@Laury95

Ganz gleich um wem es sich dabei handelt.... man darf niemanden in Deutschland ob Vermieter oder sonst wer, einfach so vor die Tür setzen

Das Jobcenter kann dir sicherlich für die Monate die Miete zahlen & deinen Bedarf. Du müsstest nur den Mietspiegel deiner Stadt herausfinden und schnellstens Wohnungen suchen. Die Vermieter füllen dir dann einen gelben Zettel aus, den du beim Jobcenter abgibst. Wenn alles stimmt, dann wird dir die Wohnung genehmigt.

Da du ein Härtefall bist und keine Alternativen hast, wird das sehr schnell gehen. Wenn nicht, musst du Druck machen.

Du könntest dann auch eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen, Umzugskosten und einen Antrag auf ein Darlehen wegen der Kaution stellen.

Das Kindergeld kannst du auf dich umschreiben lassen, wenn du eine eigene Anschrift hast. Dazu gibt es Formulare im Internet.

Unterhalt wird es eh nicht geben.

Ab deiner Ausbildung müsstest du dann die Kosten der Wohnung selber tragen, du könntest aber BAB beantragen, da du mit 700 brutto unter der Höchstgrenze liegst.

Das solltest du auch zeitnah machen, da die sich gerne mal etwas Zeit lassen, wie beim Bafög, und der Anspruch erst ab dem Monat der Antragstellung gilt. (Bei dir ab 1.9.)