Was bedeutet im die Arbeitsvertrag die Klausel "nach billigem Ermessen"?
Guten Abend zusammen,
ich habe vorherige meinen Arbeitsvertrag nach der Ausbildung bekommen. Angestellt werde ich als Industriekaufmann in der Abteilung Vertrieb, so auch oben im Vertrag konkretisiert. In meinem Vertrag steht ein Punkt: "Der Arbeitnehmer kann bei Bedarf nach billigem Ermessen mit anderen zumutbaren Tätigkeiten auch in anderen Abteilung beschäftigt werden oder in andere Abteilungen versetzt werden" Kann mir jemand beantworten, was dieser Satz genau zu bedeuten hat? Besteht dadurch die Möglichkeit, dass ich z.B. in die Produktion versetzt werde oder nur in Abteilungen, in welchen ich auch als Industriekaufmann tätig werden kann?
Vielen Dank für eure Antworten.
5 Antworten
ich glaube, dass das heißt, dass der arbeitgeber sich vorbehält (offen lässt) ob er dich in anderen abteilungen beschäftigt/versetzt. also er kann das tun, muss es aber nicht. ermessen heißt immer, dass jemand etwas kann aber nicht muss.
Hier kannst Du genau nachlesen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/direktionsrecht.html
kann er wird er aber nicht machen da ja ik und nicht prod.helfer
dadurch das du deine arbeitskraft zur verfügung stellst und er die bezahlt
kann er das.
z.b.was soll er machen wenn die maschine kaputt ist und du nur rumstehen
würdest
ist aber in jedem arbeitsvertrag so geregelt
ja :)
„Billiges Ermessen“ ist gesetzlich nicht näher definiert. Als unbestimmter Rechtsbergriff räumt er dem Berechtigteneinen weiten Handlungsspielraum ein, jedoch unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien ...unter Berücksichtigung des vergleichbaren Üblichen.
du kannst in einer anderen A bteilung eingesetzt werden