Verkehrsunfall "Ihnen wird zur Last gelegt..?

3 Antworten

Hallo mar7in21,

da ein Krankenwagen informiert wurde, gehe ich mal davon aus, dass Jemand bei dem Unfall verletzt wurde.

Das der Verletzte einen Strafantrag gestellt hat ist gut möglich, aber da die fahrlässige Körperverletzung auch dann verfolgt wird, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht hat die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Im Rahmen des Strafverfahrens ist die Polizei verpflichtet Dir rechtliches Gehör anzubieten. Aus diesem Grunde wurde Dir der Anhörungsbogen zugesendet.

Das Angebot des rechtlichen Gehörs kannst Du annehmen und Dich zur Sache äußern und den Verstoß zuzugeben. Verpflichtet bist Du nicht, Angaben zur Sache zu machen. Du kannst auch Vermerken, dass Du Dich nicht zur Sache äußern willst und machst nur die Pflichtangaben zu Deiner Person.

In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer Bestrafung, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, weil die verletzte Person keinen Strafantrag gestellt und öffentliches Interesse verneint wurde oder es wird wegen Geringfügigkeit (der Schuld) eingestellt.

Wird das Strafverfahren eingestellt, bleibt noch die Ordnungswidrigkeit bezüglich des Fahrsteifenwechsels  mit Unfall.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür folgenden Bußgeldbescheid vor:

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Tatbestandsnummer: 107101

Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgebühr: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Verwaltungsgebühren werden bei Verwarnungsgeldern nicht erhoben. Nach fristgerechter Zahlung der 35,00 Euro hat sich für Dich die Angelegenheit erledigt. Punkte oder Fahrverbot gibt es nicht.

Aber jetzt musst Du erst einmal abwarten, ob die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellt. Bis Du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, kann allerdings noch ein wenig Dauern. Es können durchaus 3 Monate und mehr vergehen bis der ersehnte Brief da ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Nein, das ist normales Juristendeutsch. Der Brief ist nur die Anhörung des Beschuldigten, da du den Unfall verursacht hast. Das hat mit einer Aktion des Unfallgegners nix zu tun...

mar7in21 
Fragesteller
 01.03.2016, 23:57

Gut also ich weiß dass es meine schuld war und mir wird es auch vorgeworfen. Wenn ich dies bestätige, ist der fall doch geklärt oder?

spellon  02.03.2016, 00:00
@mar7in21

Sprich das mit deiner Versicherung ab. Es gehen Gerüchte um dass diese manchmal nicht zahlen wollen wenn man die Schuld direkt zugibt. Selbst wenn man Schuld hat.

ThommyHilfiger  02.03.2016, 00:04
@spellon

Das ist manchmal so, wenn man das voreilig ggüb. dem Unfallgegner macht. Aber nicht bei einer Anhörung der Polizei.

TheGrow  02.03.2016, 01:15
@ThommyHilfiger

Bezüglich der Zugabe der Schuld ein Hinweis.

Aus versicherungstechnischen Gründen darf man niemals vor der Polizei oder gegenüber dem Unfallbeteiligten zugeben oder Bestätigen, dass man die Schuld an dem Unfall hat.

Was man zugeben und bestätigen kann ist, dass man sich falsch verhalten hat.

Im Fall des Fragesteller kann dieser zugeben, dass er beim Spurwechsel ein anderes Auto übersehen hat und das es zum Unfall mit diesem Auto kam.

Ob er deshalb auch die Schuld an dem Unfall hat, steht auf einem ganz anderen Blatt, denn auch der andere Verkehrsteilnehmer kann sich falsch Verhalten haben und dadurch zumindest Mitschuld an dem Unfall tragen. Möglich wäre ja auch, dass der andere Verkehrsteilnehmer die alleinige Schuld an dem Unfall trägt. Vielleicht konnte er den anderen Verkehrsteilnehmer ja gar nicht rechtzeitig sehen, weil er mit einer stark überhöhten Geschwindigkeit unterwegs war.

Deshalb ist es dem Versicherungsnehmer untersagt Schuldeingeständnisse zu machen/unterschreiben.

Die Schuldfrage klären die Versicherungen und wenn keine Einigung zustande kommt, muss halt ein Richter die Schuldfrage klären.

Verhindert der Versicherungsnehmer durch ein zu früh abgegebenes Schuldeingeständnis die vorschriftsmäßige Schadensregulierung begeht er eine Obliegenheitspflicht gegenüber seiner Versicherung kann bis zu 5000,- Euro in Regress genommen werden  

siggibayr  02.03.2016, 09:24
@TheGrow

Bei Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Regressanspruch des Haftpflichtversicherers auf 2500 Euro begrenzt – lediglich bei besonders schwerwiegenden Verstößen gilt auch hier die Obergrenze von 5.000 Euro – insbesondere im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Verletzung der Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht (Schuldeingeständnis verstößt gegen Schadensminderungspflicht). Für die Begrenzung der Regressansprüche spielt es keine Rolle, ob ein Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.

Die maximale Regresshöhe kann überschritten werden, wenn dem
Versicherungsnehmer sowohl eine Pflichtverletzung vor dem
Versicherungsfalls als auch eine Pflichtverletzung nach dem
Versicherungsfall vorzuwerfen sind. Dann werden beide Beträge addiert, so dass eine Forderung von 7500 Euro möglich ist.

Mit diesem Informationsfragenent kann man die Frage kaum beantworten, aber grundsätzlich gibt es etliche Gesetzes-Verstöße, bei denen der Gegner  nicht erst eine Strafanzeige stellen muss, sondern wo das automatisch passiert.

Dein Fall sollte dazu gehören.