Beschuldigten Vorladung btmg § 29 wie verhalte ich mich?
Guten Abend.
Habe vor wenigen Tagen einen Brief von unserem Freund und Helfer der Polizei bekommen. In diesem wird mir ein Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten zur Last gelegt. Allerdings war ich zur Tatzeit mit meiner Familie unterwegs und auch der Tatort stimmt nicht. Außerdem hatte ich noch nie eine Anzeige geschweige denn wurde ich noch nie bei von der Polizei wegen dem genannten Verstoß aufgegriffen. Deswegen ist diese Anschuldigung ein Rätsel für mich. Jetzt Frage ich mich nur soll ich meine Aussage verweigern oder etwas dazu sagen? Denn das einzige was ich dazu sagen kann ist das ich zu dieser Zeit nicht an diesem Ort war und nichts verbrochen habe.
Ich hoffe jmnd kann mir weiter helfen Danke!
6 Antworten
Du hälst Deinen Angaben zufolge den Beweis in der "Hand". Wenn nämlich Deine Eltern bestätigen, dass Du zum Zeitpunkt eines Geschehens, welches Dir zur Last gelegt wird - warum auch immer und durch welchen Umstand hervorgerufen, woanders warst, nämlich mit selbigen, als der ausgewiesene Ort des Geschehens hergibt, hast Du nichts aber auch rein gar nichts zu befürchten und kannst diese Tatsache auch getrost wiedergeben.
Im Normalfall ist die Regel, keine Angabe, ausser zur Person zu machen und dies teilt dann ein Anwalt den Ordnungshüter mit.
Um irgendwelchen Verfälschungen des Protokolls zu entgehen, denn Du unterschreibst dieses, was dann wiederum auch gegen Dich verwendet werden kann, solltest Du einen Anwalt konsultieren, so Du Dir diesen leisten kannst, weil dieser Akteneinsicht beantragen kann und somit die näheren Umstände kennt, weshalb Du verdächtigt wirst oder etwas zum Geschehen äussern sollst, ohne direkter Beteiligter gewesen zu sein, was wiederum aus der Vorladung hervorgeht.
Liebe Grüße
Wenn der Vorwurf nicht stimmt würde ich hingehen. Eine Vernehmung des Beschuldigten soll diesem gerade Gelegenheit geben seine Sicht der Dinge darzulegen und entlastende Umstände geltend zu machen. Das würde ich an deiner Stelle tun. Nebenbei kannst Du noch erfahren wie es zu dem Verfahren gekommen ist und wie eine Vernehmung bei der Polizei abläuft. Also eigentlich eine Win-Win-Situation.
Ruf einfach mal bei der Polizei an und frage, was es mit der Vorladung auf sich hat. Wenn du wirklich nichts damit zu tun hast, könnte es sich im einen Irrtum handeln...
Da Du nicht zu verbergen hast ist natürlich eine Aussageverweigerung das Dümmste was Du machen könntest.
Man macht Dir einen Vorwurf der falsch ist.
Wenn Du den bestreitest und darlegst das eine Verwechslung vorliegen muss wird die Verfolgungsbehörde das prüfen und Dich damit entlasten.
hallo Debjoern
wenn du unschuldig bist, kann du natürlich deine auussage verweigern