Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung gegen Geldauflage?

5 Antworten

Ausfüllen brauchst du da als Beschuldigter nix.

In der Regel gibts hier nur eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verfahren wirds da gar nicht erst geben.

Man kann auch ohne Rechtschutzversicherung zu einem Anwalt gehen. So teuer sind die auch nicht.

Ich würde da einen Anwalt fragen.

äußere Dich gar nicht, kreuze nichts an, warte doch ab, der Unfallgegner will doch keine Strafanzeige erstatten

Hallo!

Du brauchst dir gar keine Sorgen machen. Das Verfahren dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden, und zwar unabhängig davon was du auf dem Bogen ankreuzt. Ich möchte zunächst einige Grundsätze erklären:

Die Polizei ist verpflichtet den Unfall als solchen aktenkundig zu machen. Sie leitet damit automatisch und von Amts wegen ein Strafverfahren ein. Eine gesonderte Strafanzeige braucht es gar nicht. Das Verfahren lief bereits, als die Leitstelle dem Streifenwagen Bescheid gesagt hat ;-)

Damit ein solches Verfahren aber abgeschlossen werden kann, muss ein Strafantrag vorliegen. Dieser ist hier wohl offenbar nicht gestellt. Hilfsweise kann die StA dies überbrücken, indem sie das besondere öffentliche Interesse feststellt. Das ist hier eher unwahrscheinlich, da die Verletzungen nicht so gravierend sind. Falls kein grober Pflichtenverstoß deinerseits vorliegt (rote Ampel überfahren, am Stopp-Schild ohne stoppen einfach rüberkacheln, über Kuppen springen...) müsste das Verfahren eingestellt werden.

Und noch ein Tipp: Die StA ist ja durch dein evtl. Einverständnis nicht daran gebunden das Verfahren einzustellen. Kreuze es einfach nicht an. Wenn der StA meint, dass eine Einstellung gegen Auflage sinnvoll ist, schreibt er dich schon nochmal an :-)

Als Beschuldigter macht man bei der Polizei keine Angaben. Niemals. Es sei denn man kann sich zweifelsfrei entlasten.

Also: Lass das sein und warte ab.