Autovermietung Buchbinder schiebt mir einen Schaden zu denn ich nicht verursacht haben

6 Antworten

Als Mensch der Praxis frage ich nur: Um welchen Betrag geht es? Welche Summe wurde einbehalten und was wird darüber hinaus noch gefordert?

Die Schmerzgrenze ist sicher bei jedem unterschiedlich, darum kann man noch nicht allgemein beurteilen, ob es sich lohnt, die Regelung anzufechten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich hier schon einmal Kontakt herstellen. Falls nicht, musst Du abwägen welches Kostenrisiko ein Rechtsstreit mit sich bringt.

Fakt ist, dass der Autovermieter keine ander Chance hat, als den Zustand des Autos vor und nach der Mietdauer zu vergleichen. Alle neu hinzugekommen Schäden gehen auf die Kappe des Mieters. Natürlich sagt auch jeder Mieter, dass er den Schaden garantiert nicht verusacht hat. Das ist klar. Buchbinder wird sich also nur bedingt dafür interessieren, was Du dazu sagst.

Da Du die Übernahme des Wagen sicher unterzeichnet hast, hast Du eigentlich nichts in der Hand. Kannst Du sicher sein, dass die Delle nicht duch irgendetwas verusacht wurde, dass Du nicht mitbekommen hast? Schwierige Kiste.

Also die Kaution die einbehalten wurde beträgt 250€. Was gefordert wird kann ich nicht sagen da der Gutachter nun einbestellt wurde und es noch keine Rechnung gibt. Klar sagt jeder Mieter das er es nicht war. Als ich bei Buchbinder war zur Rückgabe hatten sie auch die letzte Mieterin angerufen und gefragt ob ihr was aufgefallen sei oder ob sie den Schaden verursacht hat. Ihre Antwort brauche ich denke ich mal nicht wiederholen. Ich kann mir nicht vorstellen wo. Wir sind von Buchbinder der direkt an der Autobahn liegt nach Frankfurt und wieder zurück. Es gab nirgends Kanten oder Ecken. Trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort.

@kevinmoody

Es gab nirgends Kanten oder Ecken.

gröl, selten so gelacht....

Der Schaden kann auch jemand fremdes verursacht haben während deiner Nutzung.

Haftbar bist du auch hierfür.

Economylamp...250,- Euro Kaution ist völlig legitim und üblich bei einer Anmietung eines Fahrzeuges das immerhin einen Gegenwert des hundertfachen der Kaution hat! Die Kaution kann natürlich erst einmal einbehalten werden.Schliesslich hast Du einen Vertrag unterschrieben in dem alles, bis ins kleinste Detail nachzulesen ist. Allerdings wirst Du einen Fragebogen ausfüllen dürfen in dem DU deinen Standpunkt schildern kannst. Dabei immer sachlich bleiben....am besten wirklich mit einem Anwalt, falls Du die entsprechende Versicherung hast.

Ich habe gelesen, dass du 250,- Euronen Kaution leisten mußtest. Scheint dann wohl so, dass du auf Vollkasko verzichtet hast, und bei den Autoverleihern wohl nicht als solvent genug geführt wirst. Ich habe noch nie Kaution in solch astronomischen Höhen zahlen müßen.

Im übrigen kommen Dellen am oberen Rand von Schiebetüren davon, wenn man z.B. sein Fahrzeug überfüllt hat und von draussen dann stehend aus dem Beifahrerbereich heraus die Türe eindrückt damit sie schließt.

Typischer Kurierfahrerschaden oder von Laien und Fahranfänger, die mit solchen Fahrzeugen nicht umgehen können.

sehr gute Mutmaßung.

Kuriere und Mietwagenfahrer behandeln solche Fahrzeuge auch wie das Letze.

Wozu auch pfleglich damit umgehen, ist ja nicht ihr eigenes Fahrzeug.

Auffordern zur Herausgabe des Geldes binnen 7 Tagen, Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

und mit welcher Rechtsgrundlage soll er dies tun, wenn offensichtlich dem Fragesteller diese Beule zuzuordnen ist?

Erkläre mal....