Kann ich atu verklagen? Und was kann ich höchsten anfordern?

16 Antworten

Ich habe ein mal etwas bei ATU machen lassen , da ich vorher schon nichts gutes gehört hatte lies ich eine Achsvermessung bei denen machen , weil ich mir dachte "da kann ja nicht so viel passieren". Als ich mein Auto bei denen abholte hörte ich ein klappern und in meiner privaten Werkstatt stellte ich mit entsetzen fest das die Koppelstangen (warum auch immer die an denen herumgespielt wurde) und die Spurstangen locker waren!

Naja... dein Leben haben die nicht auf dem Gewissen, du bist ja nicht gestorben aber sie haben dich und die anderen Verkehrsteilnehmer definitiv einer großen Gefahr ausgesetzt, da hast du auf jeden Fall recht.

Hast du dich deshalb dort schon beschwert und von denen einfach direkt mal "Schadensersatz" gefordert? Die sollten dir MINDESTENS die Abschleppkosten erstatten, also wie gesagt das ist das Mindeste.

Ansonsten wenn die sich weigern dich zu entschädigen, dann kontaktiere doch mal einen Anwalt und frag einfach mal nach wie deine Chancen stehen.

übrigens schön das dir nix passiert ist :)   LG

Wenn dies eindeutig ein Verschulden vom ATU ist, dann hast du sehr wohl Chancen, dass sie dafür auf kommen müssen. Das muss aber der Sachverständige von der Versicherung untersuchen. Also jetzt nicht sofort reparieren lassen, sondern erst begutachten lassen. Und vor allem bei ATU melden.

ATU ist in der Regel gut, aber Menschen  machen eben Fehler. In deinem Fall hätte es böse ausgehen können... . 

Wir hatten auch schon ab und an mal eine Reklamation bei ATU, weil irgendwas nachher nicht funktionierte. Da kannst du das Auto im Regelfall einfach wieder bringen, und die reparieren das kostenlos.

Was mich wundert, dass du eine ganze Woche mit dem Auto fahren konntest, bevor das passiert ist? Aber das kann ein Sachverständiger klären.

Die sind schon sooft,wegen ähnlichem Pfusch verklagt worden.Sie streiten eigenes Versagen sowieso ab.Hast du nicht mal Erfahrungsberichte von den gelesen?Das liest sich wie ein Krimi.Da würd ich mir noch nicht mal den Luftdruck der Reifen prüfen lassen.Und die lässt du an die Bremsen.Klagen bringt nichts,auf was denn auch.Die werden argumentieren,dass in der einen Woche was eingetreten ist,was mit deren Arbeit nichts zu tun hatte.

Die Frage ist, ob du nur die Bremsen (Beläge, Scheiben, Trommeln etc.) hast reparieren lassen oder auch das komplette Bremssystem. ATU wird wohl nur für die eingebauten Teile haften. Wenn die nichts an der restlichen Bremsanlage gemacht haben, ist es nicht deren Fehler.