Verkäufer verkauft Totalschaden (Motorrad) als "repariert"?

10 Antworten

Wenn jemand einen wirtschaftlichen Totalschaden repariert, ist nichts dagegen einzuwenden, weil für eine Werkstatt, in der die Mechaniker eh bezahlt werden, nur Teilekosten anfallen.

Ob er das Fahrzeug überteuert verkauft, darf dir ziemlich wurscht sein. Der Verkäufer muss nur auf den Vorschaden hinweisen.

Warum? Wenn der Händler da Zeit, Geld und Mühen investiert hat ist es doch sein gutes Recht das mit etwas Gewinn zu verkaufen?!

Totalschaden bedeutet, dass die reparatur des Schadens höher ist als der Zeitwert des Fahrzeugs. Das bedeutet nicht, dass der Händler das Ding nicht wieder repüarieren und verkaufen kann.

Was er wirklich repariert hat ist nicht mehr deine Sache, da müssen die zukünftigen Interessenten Sorgfalt walten lassen. Ander sähe es aus, wenn der verkäufer "unfallfrei" geschrieben hätte. Dann hättest du einen Betrug anzeigen können.

Du hast damit überhaupt nichts mehr zu tun. Woher willst du wissen, ob er nicht tatsächlich die Reparatur durchgeführt hat?

Kann ich ihn dafür anzeigen, sodass er beweisen müsste, dass er die Lenkergabel wirklich repariert habe?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn Du ihn anzeigst, müsstest Du ihm nachweisen, dass er das Teil nicht repariert hat.

Vermutlich kannst Du das nicht, da Du das nur vermutest.