Firmenwagen hat Totalschaden - was nun?

6 Antworten

Wenn du mal ein paar Zahlen wie Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert usw. postet, dann kann deine Frage beantwortet werden.

Liegen die Reparaturkosten über der Differenz Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur bis zu dem Wiederbeschaffungswert möglich. Übersteigen die Reparaturkosten auch diesen Wert, bzw. erfolgt keine Reparatur dann bekommst du bei einem wirtschaftlichen Totalschaden von der Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (Wert des Autos vor dem Unfall) und dem Restwert (Wert des Autos nach dem Unfall). Den Restwert erhältst du von dem Aufkäufer. In dem Gutachten deines Sachverständigen ist ein Aufkäufer genannt, der ein entsprechendes Gebot abgegeben hat und daran eine bestimmte Frist gebunden ist.

Erfolgt eine teilweise Reparatur, die die Verkehrssicherheit des Autos wiederherstellt und du nutzt dieses mindestens ein halbes Jahre weiter, dann kannst du die Reparaturkosten (netto) nach Gutachten abrechnen, sofern die Reparaturkosten laut Gutachten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Wiederbeschaffungswert: ca. 7.000
Reparaturkosten : 7100 Euro Brutto
Wert mit Totalschaden: denke mal so 1.000 €

@mrgood1ife

Im Gutachten muss der Restwert angeben sein und exakte Zahlen. Die Werte von dir sind zu schwammig und verbauen dir eine mögliche Abrechnungsform

Hast du den Sachverständigen selber beauftragt? Als Geschädigter hattest du das Recht das ein unabhängiger Sachverständiger deines Vertrauens das Gutachten erstattet. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Bescihtigungsrecht.

Ok hab eben gelesen das im Gutachten der Restwert nicht angegeben wurde, da die Reparsturkosten die Wiederbeschaffungskosten um weiten nicht überschreiten .

@mrgood1ife

Wiederbeschaffungswert: ca. 7.000 Reparaturkosten : 7100 Euro Brutto > > der Restwert nicht angegeben wurde, da die Reparsturkosten die Wiederbeschaffungskosten um weiten nicht überschreiten >

was denn nun????

Ja das letzte.
Da steht auf den Restwert wurde verzichtet, da die Reparaturkosten die Wiederbaschaffungskosten um weiten nicht überschreiten .

@mrgood1ife

Dann sind deine geposteten Zhalen falsch.

Ja Reparaturkosten stimmen aber den Wiederbeschaffungskosten und Restwert habe ich geschätzt aber laut Gutachten waren die nicht notwendig

@mrgood1ife

Dann ist das Gutachten unvollständig und zur Abrechnung nicht geeignet.

Falls du nach Gutachten abwickelst, wird dir keine Versicherung bei einem fremd verschuldeten Unfall nur einen Penny zahlen - oder höchstens den ermittelten Schrottwert. Als solcher steht dein Wagen nämlich jetzt in der Versicherungs-Zentraldatei.

Das Auto ist aber relativ neu wieso sollten die mir nichts zahlen ?

@mrgood1ife

Das bestimmt ein Abkommen unter den Versicherungen, weil viel Missbrauch mit restaurierten Schrottautos getrieben wurde. Du kannst bei einem Unfall mit Fremdverschulden höchstens zum Schrottwert noch den nachgewiesenen Reparaturaufwand für den derzeitigen Schaden ersetzt bekommen..

@pwohpwoh

Die Versicherungen können Abkommen treffen wie sie wollen, entscheidend ist aber die Rechtslage und nicht ein Versicherungsabkommen

@lemonshaker

Wenn man sich auf einen Gutachter-Streit einlassen will und ihn finanzieren kann und die Zeit dazu hat - bitteschön !

Du kannst dir von der generischen Versicherung den Betrag auszahlen lassen, den der Gutachter ermittelt hat. Was du dann machst, ist deine Sache. Aber ob das eine gute Werbung für deine Firma ist, mit so einem beschädigten Auto zu fahren, ist eine andere Sache.

Ich würde aber auch versuchen, Schadensersatz für entgangenen Gewinn von der Versicherung zu bekommen. Haben sie dir keinen Ersatzwagen angeboten?

…an deinen Arbeitgeber wenden.  
         Die Firma erledigt den Rest.

Meine Firma - Mein Firmenwagen

Dann kannst du "nach Gutachten" abwickeln lassen.