Dauer Ersatzfahrzeug nach Totalschaden bei langer Neuwagenbestellung

4 Antworten

Hallo.

Ich kenne das. Mein Schwager hatte das Problem in ählicher Form vor Kurzem auch.

Er hat von dem Händler einen uralt Gebrauchten bekommen, der wurde dort in Zahlung genommen und sollte eigentlich verschrottet werden. Mein Schwager hat ihn dann auf sich zugelassen, er hat ja noch 1 Jahr TÜV, und fährt diesen jetzt bis sein Neuwagen kommt. Kosten, Zulassung Sprit und ein Euro Kaufpreis.

Frag doch mal was die Versicherung für die 2 Wochen leihwagen zahlen würde. Lass dir das auszahlen und nimm für das Geld einen "guten" Gebrauchtwagen. So kannst du die 9-10 Monate Wartezeit überbrücken. Ich schätze mal, der Händler deines Neuwagens kann dir da bestimmt was empfehlen bzw. besorgen.

Ich glaube, das ist beste Methode.

Gruß, Albi.

Mehr als 1 Monat kannst du nicht überbrücken.

Selbstverständlich stellt dir kein Versicherer einen Leihwagen für 9 Monate zur Verfügung.

Du hast nur Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, wie deins zum Unfallzeitpunkt. Daher legt der Gutachter fest, wie lange du Zeit zur Ersatzbeschaffung hast. Das sind dann die 14 Tage.

Wenn du einen Leihwagen nimmst, muss dies auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn du z.B. mit einem Leihwagen zur Arbeit fährst und dort steht das Fahrzeug dann den ganzen Tag auf dem Parkplatz, ist die Benutzung eines Taxi sinnvoller. Genau das wird der Versicherer dir dann vor rechnen.

Nein. Es wird ein Höchstwert an Tagen für die Beschaffung vergleichbaren Ersatzes angesetzt - da ein gebrauchtes Auto beschädigt wird, geht es auch um die Beschaffung eines etwa vergleichbaren anderen Fahrzeugs und nicht aufs Abwarten der Lieferfrist für die Neuproduktion: je nach Modell könnte da ja die Miete teurer werden als das Fahrzeug.

Du könntest Dir Nutzungsausfall bezahlen lassen (gestaffelt nach dem Nutzwert des beschädigten Fahrzeugs, aber eben auch nur über diese 14 Tage) und versuchen, quasi auf eigene Rechnung irgendwo etwas Billigeres zu mieten - was allerdings schwierig werden dürfte.

Ich will einfach nur dasselbe auto wieder mit derselben Ausstattung und Farbe. Es kann doch nicht sein das man selbst der D++pp ist wenn einem jemand rein fährt..

@Erron

Das selbe Auto kannst du eben nicht mehr bekommen. Das ist ja kaputt.

Es steht dir nur ein gleichwertiges zu.
@Erron

Ich hab die Gesetze und Regelungen auch nicht gemacht - sie sind halt so.

Umgekehrt kann es aber auch nicht sein, dass eine gegnerische Haftpflichtverischerung drei Jahre zahlen sollte, bis Opa Werner genau einen gleichen himmelblauen 1986er Nissan Sunny im Wert von 300 € wie den gefunden hat, den ihm jemand kaputtgefahren hat.

Schön aber länger die 14 Tage wird die Versicherung nichts, keine Alternative bezahlen. Ihr Wunsch nach einem "besonderen" Neuwagen ist Ihr Vergnügen.

Wie wäre es wenn die Neuwagen-Fima Ihnen ein Übergangsauto, ggf. oder klar, gegen Entgelt zu Verfügung stellt ?