Nach Unfall will Verursacher Gegengutachten. Rechtens?

12 Antworten

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Die Überlegung, zum Anwalt zu gehen, ist das einzig Richtige. Ansonsten handelst du dir Ärger ohne Ende ein, das ist jedenfalls jetzt schon im Ansatz erkennbar.

Es ist dein gutes Recht, einen Anwalt zu nehmen und bezahlen muss den der Schädiger oder genauer gesagt, seine Versicherung. Die ist auch der einzige korrekte Ansprechpartner für dich bzw. deinen Anwalt.

Ein Anwalt würde alle dir zustehenden Forderungen wie z.B. Nutzungsausfall, Kosten für die Wiederbeschaffung, Erstattung sonstiger Auslagen etc. pp. bei der gegenerischen Versicherung einfordern. Der fordert alles, was dir zusteht und woran du selber wahrscheinlich gar nicht denkst, der übernimmt für dich den ganzen Schreibkram, er berät dich, wie du korrekt vorgehen kannst und musst, und nicht zuletzt schützt er dich davor, von irgendjemand, sei es die gegnerische Versicherung oder der Unfallverursacher über den Tisch gezogen zu werden. Der weiß auch, wie mit einem Gegengutachter umzugehen ist und ob dir der Verursacher einfach so etwas verbieten kann. Der RA sagt dir auch, wie du vorgehen musst, um das Geld von der Versicherung in bar zu erhalten, um deine Kiste dann reparieren lassen zu können, was durchaus erlaubt ist, auch wenn du das privat billig mit Freunden oder Bekannten machst. Du kriegst dann lediglich keine Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Die gegnerische Verischerung bezahlt auch erstmal alles und dann kann der Verursacher ja immer noch entscheiden, ob er den Schaden selber bezahlen will oder nicht. Wenn ja, erstattet er das, was die Versicherung an dich bezahlt hat ein fach an die Verischerung zurück und dann wird er auch nicht hochgestuft.

Und wie gesagt, den gegnerischen Anwalt bezahlt auch die Versicherung und wenn der Verursacher den Schaden selber bezahlen will, bezahlt er den mit. Und wenn er schon Geld hat für einen Gegengutachter, womit er offensichtlich so billig wie nur irgendmöglich davon kommen möchte, womöglich ist das auch nur ein Bekannter von ihm und kein offiziell zugelassener Gutachter, dann kann er auch deinen Anwalt bezahlen.

youngindy 
Fragesteller
 03.07.2018, 22:15

Ich denke das mache ich. Es kamen ja noch mehr solche Forderungen. Warum ich einen Leihwagen nehme, der würde ja Geld kosten, ich hätte ja auch zwei Tage Urlaub nehmen können etc.

Im übrigen will er auch die Schuldfrage in Frage stellen wobei die Sache (auch polizeilich) klar ist. Ich stehe (mind 10 sec) und er donnert mit rückwärts aus seiner Garagenausfahrt rein.

Hamburger02  03.07.2018, 22:20
@youngindy

Da bist du offensichtlich an einen völlig uneinsichtigen Querkopf geraten, der versucht, dich jetzt zu seinen Gunsten über den Tisch zu ziehen. Mit dem würde ich überhaupt nichts mehr verhandeln. Diese Typen kenne ich und die machen nur Ärger sonst nichts. Am Ende kannst du noch monatelang auf Geld warten, weil er nicht einsieht, es zu bezahlen. Und dann musst du einen Anwalt bezahlen, um an dein Geld zu kommen.

An deiner Stelle würde ich gleich morgen zum Anwalt gehen, eine Erstberatung holen und ihm dann den Fall zur Erledigung überlassen. Der weiß auch, wie man in solchen Fällen verfährt. Und wenn die Schuldfrage offensichtlich klar ist, was einleuchtet, wenn du standst und er rückwärts fuhr, macht die gegnerische Versicherung auch keine Zicken und bezahlt promt.

youngindy 
Fragesteller
 03.07.2018, 22:49
@Hamburger02

Ich hoffe inständig dass die Versicherung bezahlt.

Hamburger02  03.07.2018, 23:08
@youngindy

Natürlich bezahlt die. Sobald der Anwalt seine Kostenaufstellung hingeschickt hat, erhälst du wahrscheinlich innerhalb weniger Tage die Zusage der Versicherung und dann überweisen sie auch ziemlich zügig das Geld. Allerhöchsten gehts dann noch einmal hin und her, falls sie mit dem Ansatz des Restwertes eventuell nicht einverstanden sind. Garantiert erhälst du von der Versicherung mehr und schneller Geld als vom Verursacher. Bei kleinen Schäden im Tausender Bereich wollen die den Fall so schnell wie möglich erledigt haben. Und wenn sie dann auch noch ein Schreiben von einem Anwalt kriegen und der Polizeibericht eindeutig ist, bezahlen die meistens ohne Zicken. Für solche Beträge lohnt es sich nicht, Theater zu machen. Teils bezahlen sie sogar, selbst wenn ihr Versicherungsnehmer überhaupt nicht damit einverstanden ist. Und der Verdacht eines Versicherungsbetruges, wo sie teils auch empfindlich reagieren, liegt ja nun meilenweit entfernt.

Zickig werden sie erst bei größeren Schäden, wenn also teure Personenschäden dabei sind, schlimmstenfalls mit einer lebenslangen Rente. Da gehen sie auch jahrelang durch die Instanzen, um sich vor der hohen Zahlung zu drücken.

Ach ja, frage den Anwalt, was dich günstiger kommt, den Leihwagen abzurechnen oder Nutzungsausfall anzusetzen. Der rechnet das dann aus.

Mach nicht lange rum, wenden sich an dessen Versicherung. Wickle alles mit denen ab. Es gibt noch eine Kostenpauschale die man verlangen kann (Selber google , ca. 40Euro)

Die Versicherung findest du über die Autonummer raus.

Nie mit den Leuten persönliche verhanden, wenn die wollen können die das der Versicherung ersetzen falls Sie es selber zahlen wollen.
Das ist nicht dein Problem

Oder lass es ne Anwalt machen - braucht man eigentlich nicht

Hallo,

also erst einmal ist das Fahrzeug Dein Eigentum und Du bist nicht verpflichtet es

irgendjemand zur Verfügung zu stellen.

Zweitens wenn der Unfall durch die Polizei

eindeutig Dir zugunsten protokolliert wurde

hat der Unfallgegner im Falle eines Rechtsstreites null Chancen.Solche Klagen werden in der Regel abgewiesen mit dem Verweis das er zahlen muss.Das ist nur heiße Luft womit er sich vor den Kosten schützen will,die ja sowieso seine Vers.bezahlen muss.Drittens finde ich das der Wiederbeschaffungswert das mindeste ist das Dir zusteht. Natürlich kannst Du Dein Auto danach nicht mehr behalten,da es nach Zahlung in den Besitz der Vers.geht.

Was die damit machen kann Dir egal sein,weil nach dem Zahlngseingang auf Dein Konto eine sogenannte Abgeltungsregel in Kraft tritt wo die Vers.sich verpflichtet keine Rechtsansprüche gegen Dich geltend zu machen.Vorher hat niemand Anspruch Dein Auto zu begutachten.Aber ich würde hier allein schon wegen der Dreistigkeit wie der

Unfallgegner vorgeht auch einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten.Eine Erstberatung ist auch ohne Rechsschutz immer kostenlos.

Du kannst die gegnerische Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die Telefonnummer lautet: 08002502600. Dann kannst Du Deinen Schadensersatzanspruch gegen den gegnerischen Versicherer an die Werkstatt abtreten. Die rechnet dann mit der Versicherung ab und Du merkst überhaupt nichts mehr davon. Gibt es dann noch Stress, ist spätestens der Weg zum Anwalt anzuraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Da ich Laie bin .......

wendest Du Dich mit Deinen Reparaturkosten an die gegnerische Versicherung und alleine diese entscheidet und garantiert nicht der Schadenverursacher.

Und Du musst auch garantiert keinem Gutachten zustimmen, welches privat vom Schadenverursacher in Auftrag gegeben wird. Bringe Dein Auto in die Werkstatt und die gegnerische Versicherung wird den Schaden bis zum Zeitwert regulieren, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Du kannst das ganze auch einem Anwalt übergeben und auch dessen Kosten würden dann zu Lasten der gegnerischen Seite gehen.