Verjährung bei Überweisung auf falsches Konto?
Wie lange kann man Geld zurück fordern wenn es auf einem falschen Konto gelanded ist wegen eines Tippfehlers? 2010 wurden Provision und Kaution an eine Immobiliengesellschaft überwiesen. Jetzt erhalten wir von dem Vermieter die Information dass das Geld angeblich nie eingegangen sei. Die Kopie des Kontoauszuges weist aber aus, dass das Geld überwiesen wurde unter Angabe des Firmennamens und der Rechnungsnummer etc. Wenn sich nun herausstellt, dass damals bei Überweisung vllt. ein Zahlendreher in der Kontonummer war und das Geld vllt ganz woanders gelanded ist und das vom falschen Empfänger behalten wurde und der Immobilienmakler das Fehlen des Geldes erst im letzten Jahr festgestellt hat....wie geht es da weiter?
11 Antworten
Ich würde mich eher fragen, wieso das jetzt erst nach 8 Jahren aufgefallen ist. Der Vermieter/die Immobiliengesellschaft müssen eine desaströse Buchhaltung führen. Schon deshalb würde ich annehmen, dass deine Überweisung übersehen wurde.
Ich kann mich irren, aber Forderungen aus Mietverhältnissen verjähren nach 2 oder 3 Jahren. Wenn das richtig ist, kann es dir sowieso gleichgültig sein, wo das Geld gelandet ist.
naja, die Kaution möchte ja man mal wieder haben....
Das frage ich mich auch warum das jetzt erst aufgefallen ist. Die Verwalterin ist wohl irgendwann verstorben und jetzt fängt man wohl an alles zu sortieren. Ich hätte aber nicht den Schlüssel zur Wohnung bekommen wenn ich nicht die Provision und die Kaution überwiesen hätte. Vorallem die Provision war ja ihr Geld und sie hat nie etwas gesagt und ich habe sie oft gesehen. Alles merkwürdig.
Aber meine Firma will die Kaution zurück.
Alles schon verjährt. Sowohl die Forderung des Maklers, als auch deine Möglichkeit einer Rückforderung.
Fehlbuchungen verjähren nach 3 Jahren. Wer immer das Geld bekommen hat, kann es behalten.
Die Forderung der Kaution ist aber genauso verjährt.
Erstmal ist der mögliche Zahlendreher doch nur eine Theorie, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich halte es viel eher für wahrscheinlich das deine Kontoauszüge die rechtmäßigkeit beweisen werden und der Fehler bei der Immobillienfirma gemacht wurde.
Regelverjährung 3 Jahre. § 195 BGB
Die Forderung der Immobiliengesellschaft ist längst verjährt. Verjährt ist aber auch die Rückforderung an den möglichen falschen Empfänger.
Weise der Immobiliengesellschaft daraufhin, dass die Forderung verjährt ist.
Das wird dann problematisch, denn die Kaution und Provision hat meien Firma bezahlt auf mein Konto und ich habe es dann auf das Konto der Immobiliengesellschaft überwiesen. Mitte des Jahres ziehe ich aus der Firmenwohnung aus und die Immobiliengesellschaft muss dann die Kaution zurück zahlen die sie angeblich nicht bekommen hat.