Verheiratete Frau verführen , Konsequenzen?

12 Antworten

Strafrechtlich hat das keine Konsequenzen. Nur Moralische und Privatrechtliche. Wobei die Privatrechtlichen eher die Frau betrifft(Scheidung, Unterhalt etc.)

Danke.

Du begehst keine Straftat. 

Danke.

Eine Straftat ist das nicht.

Moralisch gesehen,kann das die Anstiftung zu einer Straftat sein.

Es könnte sein,dass der Ehemann straffällig wird.

Da bin ich mal gespannt, bist der gefühlt zehnte der das sagt.

Moralisch mag das fragwürdig sein, aber weder privat- noch strafrechtlich kann Dir jemand was anhaben.

Finde es moralisch nicht allzu verwerflich, ist ihr freier Wille.

Ich gehe nur auf den rechtlichen Aspekt ein: Du hast für Sex mit einer Verheirateten vom deutschen Gesetz her nichts zu befürchten.

Klar, du solltest beim Sex kein Mobiliar beschädigen und keinen fortgesetzten Hausfriedensbruch begehen falls der Ehemann dich mal erwischt und Dir Hausverbot erteilt, etc.

Und wenn Du keine Lust auf Vaterfreuden, a.k.a. Unterhaltsforderungen hast, solltest Du sie natürlich auch nicht schwängern.