Verheiratet sein und getrennte Wohnungen haben?

4 Antworten

Man kann/darf in getrennten Wohnungen leben (manchmal geht es auch nicht anders wegen Jobs etc.) und steht steuerlich nicht schlechter da.

Möglicherweise unterliegt man irgendwelcher Kontrollen wegen des Verdachts einer Scheinehe, wenn es einige offensichtliche Ungereimtheiten gibt.

Natürlich haben auch Verheirate das Recht zu entscheiden, wo und wie sie leben wollen. Manchmal leben Eheleute in getrennten Wohnungen, weil es die Jobs erfordern, manche wollen einfach nicht ihren Lebensraum und Möbel aufgeben (ältere Menschen oft), andere warten auf passenden Wohnraum.

Man kann dann genau wie andere Eheleute auch zwischen den Steuerklassen 4/4 oder 3/5 wählen und ist füreinander zu Unterhalt verpflichtet (wichtig bei H4 z.B).

Die steuerlast ändert sich durch Heirat eh nicht, lediglich das Ehegattensplitting darf man als Verheiratete nutzen, das kann Vorteile bringen bei der Steuer. Ob getrennte Wohnungen oder nicht macht keinen steuerlichen Unterschrift. 

Ob ihr zusammen in einer Wohnung wohnt oder getrennt jeder in seiner eigenen Wohnung , da bleiben die Steuern gleich .

Die Steuern sind dann gleich. Den Staat ist  es egal, ob ihr nun zusammen lebt oder nicht.