Verhältnis zwischen erwachsenem Betreuer und erwachsener Betreuten = strafbar? (= Schutzbefohlene?)

3 Antworten

wenn beide über 18 sind ;)

dann ist alles legal

belpaese  01.05.2012, 10:49

lukas, gratulieren für eine unqualifizierte antwort ohne sachkenntnis !

das ist auf jeden fall ein eklatanter vertrauensbruch, den sich ein erzieher keinesfalls leisten darf. hier kann man auch die "ausnutzung einer besonderen situation" vorwerfen. du scheinst ziemlich uneinsichtig in deinen teil der beruflichen verantwortung zu sein ! als private person kannst du ein verhältnis eingehen mit wem du willst - in diesem fall und auf dem berufsgelände bist du keine private sondern eine berufliche person. das wird dir jeder richter auch klar machen, falls du es so weit kommen lassen willst. deine chancen allerdings stehen schlecht .

raupenbrei  01.05.2012, 10:51

ich darf aber auch meine sekretärin bum.sen, ohne, dass der richter was sagt

auch kundinnen zb

Holger98765 
Fragesteller
 01.05.2012, 10:53

gut, die Einrichtung hat die Entlassung ja auch begründet mit dem von dir erwähnten Vertrauensbruch. Das alles bewegte sich ausserhalb meiner Dienstzeiten und ausserhalb des Dienstgeländes.

ich seh das wie du, kündigen ok, strafrecht nix

nein man, auf keinen fall strafrechtlich

müsste nicht auch der schutzbefohlene dich irgendwie anzeigen dann?

Holger98765 
Fragesteller
 01.05.2012, 10:54

denk ich eben auch, und die Frage ist dann noch, ob die Mutter überhaupt im juristischen Sinne "Schutzbefohlene" ist. oder aber selbstbestimmte Erwachsene.