Ist das Taschengeld was ich im Heim bekommen mein Kindergeld?

6 Antworten

Das Kindergeld dürfte in die Unterbringungs- und Verpflegungskosten fließen. Auch eine Heimunterbringung muss ja bezahlt werden...

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Die Inobhutnahme stellt eine beitragspflichtige Leistung über Tag und Nacht da, die außerhalb des Elternhauses stattfindet. Die Eltern müssen dadurch ihren Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen, da diese nun vom Jugendamt übernommen werden. Damit der Staat nicht doppelt belastet wird, ist es gerechtfertigt, dass die Eltern zumindest einen Teil, nämlich das Kindergeld, für die Unterbringung beitragen.

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/kindergeld-fuer-heimunterbringung/

Haben sie nachweislich Kosten für die Besuche bei dir oder andere Kosten die mit dir in Verbindung stehen, dann dürfen sie auch einen Teil oder Alles einbehaten. Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern und lein Taschengeld für die Kinder.

Sag doch einfach ob ja oder nein

@LisaMarie897

Es soll ja Leute geben, die gerne weitere Infos haben möchten. Warum also so unfreundlich? Im übrigen kannst du dann auch in deiner Frage sagen, dass du nur ein "ja" oder "nein" wünscht... Unverständlich deine Bemerkung und deine Art hier mit den Leuten umzugehen!

@LisaMarie897

Mal ein kleiner Tipp .... Wissen ist Macht.

@LisaMarie897

Ich finde Kessie's Antwort toll. Niemand kann erahnen oder kann was dafür, wenn du keine komplexeren Antworten verstehst, sondern nur ein einfaches Ja oder Nein.

@Tamina06

Ne ich hab aber auch noch ein Leben

und nicht wie ihr

@LisaMarie897
Ne ich hab aber auch noch ein Leben

vollkommen klar, als absolut "reif" handelnde 16-jährige Mutter.

und nicht wie ihr

Wir oder zumindest ich finanziere meinen Lebensunterhalt und den meiner studierenden "Kinder" ( die übrigens so verantwortungsbewusst handelten bzw. handeln, dass sie keine Kinder in die Welt setzen, für deren Leben sie nicht vorab selbst eine Basis geschaffen hääten / schaffen würden ) .

@LisaMarie897

Das stimmt. Mein Leben z.B. st nicht so wie deins. Ich besitze geistige Reife und weiß, das man beim Sex verhütet, um nicht schwanger zu werden. Ich weiß auch, das eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein fester Job, eine Wohnung und eine feste Partnerschaft wichtige Grundsteine sind, um eine Familie zu gründen. Ich bin wirklich froh, nicht so ein Leben zu führen wie du: Minderjährig in einem Mutter-Kind-Heim und wahrscheinlich noch nicht mal einen Schulabschluss in der Tasche. Du weißt anscheinend gar nichts und merkst dir auch nicht, was man in Beratungsgesprächen zu dir sagt. Das sieht man an deinen bisher gestellten Fragen.

@LisaMarie897

Häh? Und deswegen reagiert man patzig, weil Jemand dir eine umfangreichere Antwort gegeben hat? Seltsame Einstellung! Dann leb du mal "dein" Leben im Mutter und Kindheim... Und überlege dir mal, ob du nun aufgrund des Babys erwachsener sein möchtest oder ob du lieber weiter so auftrittst Anderen gegenüber. Da wirst du dann viel Freude in deinem Leben haben...

@wilees

Ok sucht euch jetzt Hobbys und diskutiert mal nicht mit mir

oder besser noch geht arbeiten:)

zum Glück hab ich die Schule doese Jahr mit einem MSA verlassen

ach ja mein Kind war außerdem geplant.

Ihr seid wahrscheinlich alles Jungfrauen weil ungeplant Schwanger werden ist so unwahrscheinlich tschüss

@LisaMarie897

Aha... jetzt kommt die "unterste Schublade -Ebene..." Sehr interessant! Wen interessiert es, ob du die Schule mit MSA verlassen hast und ob das Baby geplant ist? Ändert nichts an deinem respektlosem Verhalten. Aber wenn du meinst, dass ist der beste Weg mit anderen umzugehen, dann frage ich mich, was du hier eigentlich möchtest? Andere anbluffen ist dir also ein Grundbedürfnis? Jepp, ganz großes Kino! OK, dein Alter ist wohl (noch) deine Entschuldigung. Aber dein Kind ist nicht gerade zu beneiden.

So, und ich gehe gleich arbeiten, habe Abi und ein gewolltes Kind und vor allem: ich musste nie in einem Umfeld wie deinem aufwachsen, wo schlechtes Benehmen wohl zur Tagesordnung gehört.

@LisaMarie897
ach ja mein Kind war außerdem geplant.

noch schlimmer / verantwortungloser

weil ungeplant Schwanger werden ist so unwahrscheinlich

intelligente Menschen handeln regelmäßig eher verantwortungsbewusst und sind in der Lage sicher zu verhüten ....

und nein dann gibt es auch kein Tropi- oder Troko-Kinder.

Für Diskussionen suche ich mir sicherlich keine Küken wie Dich.

@LisaMarie897

Nein. Das bekommt die Einrichtung.

.... Perlen vor .....

Desinteresse pur.

ich glaube nicht, weil du nicht mehr in ihrem haushalt bist

du bekommst trotzdem nicht das ganze kindergeld als taschengeld

Und wer bekommt mein Kinder Geld?

@LisaMarie897

diejenigen, die für Deinen Unterhalt aufkommen ...

@LisaMarie897

Du jedenfalls nicht - weder das KG für Dich, noch das KG für Dein Kind. Ach ja und auch "Dein" Elterngeld wird zur Finanzierung Deines / Eures Lebensunterhaltes eingesetzt werden. Und das Dir letztendlich zugebilligte Taschengeld musst Du u.A. für Bekleidung, Handy, Deine persönlichen Hygieneprodukte, Schminke, Friseur etc. einsetzen.

Und noch etwas ..... solltest Du sogar evtl. mal einem kleinen Nebenjob nachgehen, dann will auch davon das JA 75% abhaben.

@frodobeutlin100

Und hinsichtlich dessen, was ! so alles vom Taschengeld zu bezahlen ist, bleibt dann nicht wirklich viel zur "freien" Verfügung übrig. FS wird wohl sehr kleine Brötchen backen müssen.

@LisaMarie897

Das Heim. Du lebst da, isst, wohnsz etc..

ich wollte fragen ob meine Eltern dann noch Kindergeld von mir erhalten

Nein ... Anspruch auf Kindergeld als Volljährige bis 25 besteht grundsätzlich nur für Zeiten, in denen Du Dich in einer Ausbildung befindest bzw. nachweislich ausbildungsplatz-suchend ( gemeldet ) bist.

Desweiteren - so sich junge Menschen in er "Obhut des Jugendamtes befinden" ginge der Kindergeldanspruch auf dieses über.

Anspruch auf Taschengeld - sprich Geld zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse wie nötige Hygieneartikel , Friseurbesuch dürfte sich in der Höhe der üblichen 27% des Regelsatzes I ( 116,64€. ) bewegen :

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Downloads/jugendhilfe_AllgemeineInformationen_barbetragKinderJugendliche.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1

Zuviel Text für die Fragestellerin ;-)

Solange du noch minderjährig bist und keinen Abzweigungsantrag gestellt hast, sollte dein Kindergeld noch auf das Konto deiner Mutter überwiesen werden.

nicht wenn man in einer Einrichtung lebt.

nein, dass bekommt die Einrichtung. Dein Platz kostet ja viel Geld.

Das Jugendamt bezahlt sowas also bitte nicht reden wenn man keine Ahnung hat

@LisaMarie897

Klar zahlt das Jugendamt die Kosten, aber das Kindergeld bekommen sie, dass wird nicht an die Eltern gezahlt.

Warum auch, du lebst ja nicht dort. Wofür sollten sie noch Geld bekommen?