Wer übernimmt die Kosten wenn eine Schwangere/Mutter ins Mutter-Kind-Heim geht? Vor allem, wenn sie das Heim verlässt, wie geht es dann weiter?

3 Antworten

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Grundsätzlich entscheidet das Jugendamt ob die Unterbringung im MKH notwendig ist. Das Jugendamt übernimmt auch die Kosten. Wenn die Mutter irgendein Einkommen hat, dann muss sie sich an den Kosten beteiligen. Einkommen könnte sein, Unterhalt der Eltern, Einkommen aus Arbeit, Berufsbeihilfen wie BAB oder Bafög, eigenes Vermögen. Rückwirkend muss die Mutter nichts mehr ans Jugendamt zahlen, es zählt nur das aktuelle Einkommen.

Goddess219 
Fragesteller
 23.09.2018, 14:31

Vielen Dank :)

Goddess219 
Fragesteller
 23.09.2018, 14:34

Sanja2 noch eine kurze Frage: Für was genau sind dann die Kosten??

Goddess219 
Fragesteller
 23.09.2018, 14:37

@Sanja2 noch eine kurze Frage: Für was genau sind dann die Kosten??

Sanja2  23.09.2018, 17:09
@Goddess219

für das komplette Paket, also Unterkunft, pädagogische Versorgung, Essen und was man sonst noch so alles braucht, also ein Kleidungsgeld und so weiter.

Am besten recherchierst du direkt in einer Einrichtung. Ruf da an und mache einen Termin.

Goddess219 
Fragesteller
 23.09.2018, 12:27

okay, danke

Grundsäzlich must du solche Sachen selber zahlen wenn du kannst. Sonst das JA.

Ich hätte mit 15 sogar mal ein Plaz in einem geschlossenen(!!!) Heim selber zahlen müsen, weil Erbe bei mir da war.

Goddess219 
Fragesteller
 23.09.2018, 12:26

Okay, vielen Dank

Muss die Frau, die dann das MKH verlässt später dem JA etwas zurück zahlen, da dass JA währenddessen ihre Kosten übernommen hat?

Kerosine  23.09.2018, 12:33
@Goddess219

Nein, das eigtl auch nicht. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher, es kann sein das wenn sie direkt danach zu viel Geld kommt es eine Rückforderung geben könnte.