Kind lebt bei Mutter, kommt jetzt in Einrichtung ...was ist mit Unterhalt?

4 Antworten

Wird ein minderjähriges Kind in einer Einrichtung des Jugendamtes untergebracht, so leistet ihm kein Elternteil mehr "Naturalunterhalt" (Aufsicht, Betreuung, Waschen, Kochen usw...).

Somit sind dann beide Eltern zum "Barunterhalt" (Geld für die Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) für das Kind verpflichtet - nicht mehr nur der bisher barunterhaltspflichtige Elternteil - und zwar jeweils anteilig, im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.

(Dazu dürften dann auch noch Kosten für die Aufsicht, Betreuung... des Kindes hinzukommen).

Der Barunterhalt kann vom Jugendamt von beiden Eltern eingefordert werden - es ist also in jedem Fall eine Neuberechnung fällig...

Jetzt habe ich die Mitteilung von ihr bekommen das das Kind in eine Einrichtung soll. Meine Frage wie geht das mit dem Unterhalt weiter ??

Du könntest dich an das zuständige Jugendamt wenden.....

Devilcat1976 
Fragesteller
 04.01.2017, 16:04

Na toll die bekommt Harz 4 hat nie bock gehabt zu Arbeiten. Und ich bin mal wieder der angearschte )-; danke Staat. Ach ja danke für die schnelle Antwort

das Kindergeld bekommt Einrichtung bzw JA

Die Einrichtung kostet ca. 3000 bis 5000 Euro je nach Betreuungsaufwand.

Du mußt dort alle deine Einnahmen angeben und das JA berechnet dann deinen Anteil der vielleicht je nach deinem bereinigten Netto bei ca. 300 bis 500 Euro liegen wird

Deine Ex bekommt 0 Kindesunterhalt und wenn sie selbst arbeiten kann 0 Euro Ehegattenunterhalt ausser ihr seid noch in Trennungsjahr dann Trennungsunterhalt

deine Ex wird vom JA ebenfalls zur Kasse gebeten nach gleicher Methode wie du

Den Fehlbetrag der Einrichtung finanziert Vater Staat

da solltest du einfach beim jugendamt anrufen. normalerweise müssten da beide eltern barunterhaltpflichtig sein.

erkundige dich dort bevor das amt nachher geld will das du der muter gezahlt hast

Das Geld bekommt jetzt das Jugendamt. Ruf da an und frag nach.