kann Kind andere Kind anzeigen wegen sexueller Missbrauch

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jemanden wegen einer Straftat bei einer Strafverfolgungsbehörde "anzuzeigen" heißt nichts weiter, als die Behörde von dem Verdacht in Kenntnis zu setzen, dass eine Straftat begangen wurde. Das kann jedermann tun, unabhängig vom Alter.

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Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Offizialdelikt begangen wurde, dann muss die Behörde "von Amts wegen" Ermittlungen aufnehmen. Dieser Verdacht kann sich selbstverständlich auch durch die Aussage eines Kindes ergeben.

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Alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Offizialdelikte.

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Was ihr tun könnt?

Nun, ihr solltet abwarten, ob Ermittlungen gegen euren Sohn aufgenommen werden. Sollte das der Fall sein, dann solltet ihr anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Keinesfalls solltet ihr zu einer polizeilichen Vernehmung gehen, denn alles was ihr dort sagt, kann gegen euren Sohn verwendet werden.

Einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder durch ein Gericht müsst ihr hingegen Folge leisten - aber NUR mit Anwalt.

Hmm, dass klingt mir alles unrund, soweit ich weiß, wird nur eine Strafe ausgesprochen, wenn man 14 wird, vor zwei Jahren müsste der Sohn aber 13 gewesen sein. Allerdings bin ich mir da deswegen nicht sicher, weil gerade bei Sexualdelikten die Verjährung gehemmt ist und erst bei Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt. Andererseits wäre es Unsinn anzunehmen, dass man als 18 jähriger für eine Tat bestraft wird und zwar nach dem Recht, wenn man zur Tatzeit minderjährig war und die Tragweite dessen, noch nicht absehen konnte. Das Thema Vorladung bei Polizei will ja die Schwarz Gelbe Koalition nun ändern. Sollte sich übrigens herausstellen, dass der Sohn tatsächlich ein kleines Kind sexuell missbraucht hat, geht ab dem 14 Lebendsjahr Sicherungsverwahrung! Der Sohn kommt dann u.U sein ganzes Leben nicht mehr aus der JVA So eine Tat ist immee verabscheuungswürdig . Die Polizei kann übrigens immer ermitteln, egal wie alt der Täter ist, wenn er 14 zur Tatzeit wäre hätte er sich, so es stimmt sowieso strafbar gemacht und wär nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden. Besonders schlimm ist, dass das Mädchen noch nicht mal 14 Jahre alt ist, sollte der Vorwurf stimmen, sollte man ihren Sohn psychologisch untersuchen lassen, ob er Anzeichen von Pädophilie zeigt

Aus unserem Verständnis heraus, ein mehr als mieser Rat. Und, dass solche Antworten auch noch Punkte bekommen, mehr als unverständlich. GALLARIAOY

@GALLARIAOY

@GALLARIAOY:

"ein mehr als mieser Rat"

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Meinst du damit meinen Beitrag?

Falls ja, dann erläutere doch bitte, was genau in meinem Beitrag deiner Ansicht nach eine solche Beurteilung verdient.

NAJA, wenn ihr dies als sexuellen Mißbrauch anseht, ist euch wahrlich nicht mehr zu helfen. Habt ihr mal versucht, mit allen Beteiligten, also, die beiden Kinder, und die Eltern der Kirche ein aufklärendes Gespräch zu führen!? Mit Anzeigen kommt man doch keinen Schritt weiter. Eltern haben, nach unserem Erkenntnisstand, die Aufgabe, ihre Kinder so zu führen, dass es eben nicht zu sexuellen Vergewaltigungen kommt. GALLARIAOY

Es sollte natürlich Kinder und nicht Kirche heißen. GALLARIAOY

Verrückte Gesellschaft - das war kein sexueller Mißbrauch (das Wort ist schon krank!!) sondern ganz normale Neugier unter Kindern. Wenn da ein StA die Ermittlungen aufnimmt gehört er geprügelt!

Was soll daran Schlimm sein? Schlimm ist allerdings die Reaktion der Umgebung, die nun dem Mädel einimpft, daß da etwas schlimmes ihr passiert sei und dem Jungen, er habe etwas schlimmes gemacht. Wenn das einvernehmlich war ist das völlig unschädlich für die Kinder. Im Übrigen hat die Verjährung nichts mit dem Alter zu tun. Wenn der Bub zur "Tatzeit" 13 wahr liegt keine Strafmündigkeit vor. Damit darf die StA gar kein Verfahren aufnehmen. Und wenn der Junge inzwischen sowas nicht dauernd macht, ist auch gar kein Grund gegeben gegen ihn erzieherisch zu ermitteln - im Gegenteil, das wäre hochgradig psychologisch schädlich! Und dann könnte er als Folge dessen zum Straftäter werden! Also den Ball flach halten und richtig: keinerlei Aussagen ggü. der Polizei machen - nicht mal hingehen! Hinweis das der Junge damals 13 war und nichts mehr vorgefallen ist - mehr auch nicht fertig. Notfalls guten Fachanwalt f Sex. Delikte einschalten - zB Frau RA Jansen aus Köln!! Aber sehr teuer - ca. 6000 €!!!

Dir einen Daumen, weil du etwas praxisnaher geantwortet hast.

Natürlich kann ein Kind eine Anzeige erstatten, bei evtl. Falschausasage aber nicht belangt werden. Die Ermittlung führt die Staatsanwaltschaft. Das Recht der Eltern geht Gottsei Dank nicht so weit, diles unterbinden zu können, andernfalls wären auch keine Anzeigen von Kindern gegen ihre Eltern möglich. Das düerfte auch der einzige Weg sein, klare Verhältnisse zu schaffen, denn es nicht Aufgabe des Staatsanwalts, Beweise gegen jemanden zu sammeln, sondern auch zu prüfen, ob überhaupt ein Verbrechen geschehen ist, der hat da viel mehr Möglichkeiten als Du z.B. als Elternteil eine beschuldigten Kindes. (Er kann die Anzeigeerstatterin befragen, Du nicht, deshalb ist es beser, dass diese Anzeige läuft, denn viel schlimmer wäre es, wenn diese Aussage einfach nur so in der Welt wäre und niemand sie überprüft.)

Vor 2 Jahren war er strafunmündig, das wird eingestellt. Da passiert gar nichts.