Mutter kind heim Unterhalt?

7 Antworten

Wenn Er leistungsfähig ist und Ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, dann ist Er erst einmal verpflichtet Unterhalt fürs Kind zu zahlen.

Würde Er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € ( bei minderjährigen Kindern 1160 € ) Nettoeinkommen haben, dann wäre Er sogar Dir zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, zumindest solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

Na und ..... "Euer Zusammensein" entbindet ihn doch nicht von seiner Unterhaltspflicht. Selbstverständlich muss er bezahlen ...... dass was er u.U. als Unterhalt leistet / zu leisten in der Lage ist, sind Peanuts in Relation, was die Unterbringung und Versorgung von Dir und Deinem Kind monatlich ( einige Tausend Euro ) an Kosten verursacht.

Natürlich ist das rechtens. Wer soll denn so St für den Unterhalt eures Kindes aufkommen, wenn nicht er?

Er ist dir gegenüber bis zum dritten Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig (Betreuungsunterhalt) und dem Kind gegenüber bis zum Abschluss der Ausbildung.

Ja, natürlich!

Ihr wohnt nicht zusammen und daher kommt er ja nicht für den Unterhalt des Kindes in Naturalien auf, also Essen, Kleidung, Unterkunft usw.

Deswegen muss er den Unterhalt in bar leisten. Das steht dem Kind zu.

Wenn er dazu in der Lage ist, ist er natürlich deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Und du selbst hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Es kommt eben darauf an, ob er leistungsfähig ist.