Kann man Jugendämter verklagen?

12 Antworten

Du könntest zum JA gehen und dein Anliegen vortragen. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit, auch ohne Geld, mehr für dein Kind zu tun.

Es wird ja einen Grund haben, warum die Mutter und euer Kind in einer entsprechenden Einrichtung lebt und dass du dein Kind nicht sehen darfst. Normalerweise geht das dann in Begleitung der Mutter oder einer Mitarbeiterin des Amtes, falls ich richtig informiert bin.

Kindeswohl geht vor!

Und das Jugendamt lügt extra Rum und verzögert alles soweit wie möglich, damit die Mutter aussieht und die nicht mehr zuständig sind.

Würdest du mir diesen Satz bitte mal übersetzen.

Wer trinkt hier RUM?

Wie sieht die Mutter aus?

Wer ist nicht mehr zuständig?

Ansonsten kannst du keine Behörde verklagen. Könntest dich aber beim Dienstvorgesetzten (Jugendamtleiter) beschweren.

Möglicherweise auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen!

https://www.juraforum.de/lexikon/dienstaufsichtsbeschwerde

Mir fehlt noch eine Anmerkung von dir, weshalb du keinen Kontakt mehr zu der Mutter deines Kindes hast und weshalb das Jugendamt überhaupt tätig werden musste.

Möchte dir nicht zu nahe treten, aber es wird einen Grund haben, warum beide den Kontakt verweigern. Gab es Kontakt zu Drogen? Gewalt? Rechtlichen Verstößen deinerseits? Wie ist der Umgang mit dir und dem Kind, gab es da was negatives (zb Überforderung, anschreien, schnell ausrasten usw)? Das Jugendamt schaut eigentlich immer, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte bzw sich entwickeln könnte. Arbeitslosigkeit ist eigentlich kein schwerer Grund, dass sie dir den Kontakt verweigern. Musst hier nichts dazu äußern, aber vielleicht Mal darüber nachdenken. Es gibt auch die Möglichkeit sich zu ändern und dabei vom Jugendamt begleitet zu werden. Wäre auch Mal eine Frage beim Jugendamt wert.

Wenn nichts davon vorlag, solltest du schon klagen. Ob es was bringt, ist die Frage. Leider ist es manchmal so, dass man mit Prozesskostenbeihilfe sehr lange warten muss, bis der Anwalt zu deinem Fall kommt und sich drum kümmert (so kommt es mir zumindest vor, hatte das auch schonmal). Kann sein, muss aber nicht. Gibt ja verschiedene Anwälte, die das unterschiedlich handhaben. Denke je nach Situation. Versuch es einfach.....für deinen Sohn 🤷 du hast ja immerhin ein Recht ihn zu sehen, wenn nichts oben genanntes vorgefallen ist.Die Mutter hat trotzdem erstmal das Sorgerecht und somit ein Wörtchen mitzureden. Manche machen es tatsächlich auch nur aus verletzem Stolz, weil die Beziehung zu Bruch ging oder was auch immer. Deswegen kann ich ohne euren individuellen Fall nicht viel dazu sagen. Wünsche dir dennoch viel Glück bei deiner Entscheidung und dem darauffolgenden Weg :)

Du holst dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein. Dort gibt es ein Zimmer, wo der ausgegeben wird. Mietvertrag, Kontoauszüge und letzter HartzIV-Bescheid dort vorlegen. Mit dem beartungsschein zu einem Anwalt deiner Wahl. Du hast gesetzliches Umgangsrecht, daß deine Freundin oder Ex-Freundin dir gewähren muß -aller dings nach ihren konkreten Möglichkeiten. Stell dich auf deine Hinterbeine und handele konsequent und klug!