Hat das Opfer Recht, den Namen eines Täters zu erfahren?

5 Antworten

... es wird etwaige Forderungen durchsetzen wollen und dies geht nur mit ladungsfähiger Anschrift.

Schonmal was von Datenschutz gehört?? Der Täter wird, wenn er gefasst wird zur Rechenschaft gezogen. Alles weitere hat das Opfer nicht zu interessieren!

Die Tatverdächtigen wurden schon gefasst und sitzen seit 4 Wochen in U-Haft

Und klar interessiert das Opfer wie beide mit vollen Namen heißen, eben wegen der Belohnung, damit mir diese auch zusteht. Bin ja mit dem Opfer bzw. der Familie in Kontakt

Du kriegst ja die Belohnung - hast Du zumindest geschrieben!?

ja, wenn es sich um denjenigen handelt den ich genannt habe

Als Nebenkläger wird der RA des Opfers diesem die rechtlich zulässigen Informationen geben.

Die Belohnung bekommst du nur dann wenn dein hinweis nachweislich zur ergreifung des Täters geführt hat. Das Opfer erfährt den Namen des Täters spätestens bei der Gerichtsverhandlung !

Das Opfer erfährt den Namen des Täters auf jeden Fall, spätestens bei der Hauptverhandlung in der Sache. Da erfahren ihn auch alle anderen.

Das Opfer kann auch die "Nebenklage" nach § 395 StPO beantragen. Dann hat er schon vorher Akteneinsicht.