Verfall Wertkarte Schwimmhalle rechtens?

5 Antworten

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Die Nutzung der Wertkarte kann verfallen, nicht jedoch das Schlummergeld der Wertkarte. Dieses muss erstattet werden.

Steht irgendwo auf der Wertkarte ein Verfalldatum aufgeprägt?

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:29

Das weis ich nicht, denn sie wurde einfach einbehalten. Ich habe jetzt nochmal eine E-Mail geschrieben, in der ich einen Beleg fordere wo alle Daten ersichtlich sind, wie Kaufdatum und genauen Betrag der noch darauf ist. 

Hatte jetzt anderthalb Wochen nachgedacht was ich mache, nachdem ich die Mail von dem Verantwortlichen erhalten hatte. Ist das angemessen oder könnnen die jetzt sagen ich hätte mich gleich auf deren E-Mail melden sollen, ich meine vielleicht haben die die Karte jetzt schon vernichtet? Wenn ja, dürfen die das?

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:40
@nahlaflower

Und selbst wenn ein Verfalldatum aufgeprägt ist, hätte ich das ja auch erst sehen können, als ich die Karte schon gekauft habe und nicht vorher wissen können. Es geht ja eben darum, dass ich es vorher nicht wissen konnte, da es eben nirgendwo steht!? Was nützt es mir dann, wenn ich es sehe, nachdem ich die Karte gekauft habe?

Und das mit dem Schlummergeld: dadurch dass ich die Karte mit 200 Euro eröffnet habe, zahle ich pro Besuch statt 4 Euro nur 3,20 Euro. Gilt dass dann auch als Schlummergeld, denn ich habe ja immer Geld gespart oder ist das egal?

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 15:16
@nahlaflower

Gerade mal nachgefragt, Verfalldatum steht nicht auf der Wertkarte, sieht man erst wenn man den ersten Ausdruck bzw. Bon bekommt. Die Dame meinte eben zu mir, dann hätte ich sie ja damals nach Kauf gleich wieder zurückgeben können. Ja genau, das sagt die jetzt, aber ob sie sie damals wirklich zurückgenommen hätten steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Punkt ist, dass mir dass damals eben auch gar nicht aufgefallen ist, das auf dem ersten Bon/Quittung ein Verfalldatum der Wertkarte steht.
Ist für mich trotzdem nicht rechtens, da ich diese Information nicht vor Kauf gehabt habe/ haben kann. Das wurde mir sozusagen 'untergeschummelt', so empfinde ich das. Für mich war das lediglich eine Quittung, mehr nicht.

Wenn ich etwas kaufe bzw. eine Dienstleistung anpreise, muss ich doch auch alle mit dieser Dienstleistung/Ware einhergehenden Bedingungen (Wert, Dauer etc.) dem Kunden VOR dem Kauf mitteilen bzw. zugänglich machen!?
Bestes Beispiel Bahn-Card, da werden mir doch auch vor Kauf alle Bedingungen aufgezeigt, ohne das ich mich vorher im BGB schlau machen muss ob da irgendwo ein Haken an der Sache sein könnte und ob die Deutsche Bahn mir eventuell etwas vorenthält. Wenn man überhaupt von alleine darauf kommt, was es denn sein könnte.

Aliha  16.07.2017, 19:34
@nahlaflower

"Ist für mich trotzdem nicht rechtens"

Ob es für dich rechtens ist, spielt hier keine Rolle. Du hast die Karte verfallen lassen und sonst nichts. Wenn du alles besser weist, weshalb fragst du dann hier? Da kannst du gleich das Schwimmbad verklagen. Viel Spaß.

Wenn du gutes Geld schlechtem hinterherwerfen willst, dann geh zu einem Anwalt. Wenn etwas gesetzlich geregelt ist, muss nicht zwingend noch mal darauf hingewiesen werden. 

Mit deinem Betrugsvorwurf geh etwas vorsichtiger um, der Schuss kann auch nach hinten losgehen.

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 16:19

Arglistige Täuschung ist es auf jeden Fall. Ein wichtiges Detail der Dienstleistung wird wissentlich verschwiegen. Also für mich grenzt das an Betrug.

Wenn etwas im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, muss ein Anbieter nicht zwingend auf diesen Sachverhalt hinweisen, sondern kann darauf vertrauen dass ein mündiger Bürger seine Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch Entnehmen kann.

Wie du das empfindest oder nicht, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Es zählen einzig und allein die Tatsachen, und wenn man anhand dieses Artikels aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch den Verfall begründen kann, ist der Anbieter im Recht.

GoodFella2306  16.07.2017, 14:26

möglicherweise müsste dir aber trotzdem das restliche Guthaben ausgezahlt werden.

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 16:15
@GoodFella2306

Ich habe denen jetzt nochmal eine deutliche E-Mail geschrieben, wie ich das sehe und das sie meiner Meinung nach verpflichtet sind eine zeitliche Begrenzung ihrer Dienstleistungen auch zu benennen und ersichtlich zu machen und zwar VOR Kauf. Und das mir der Eindruck entsteht dass sie meine 113 Euro ganz dringend benötigen. Ich meine da lassen ja höhere behördliche Instanzen aus Kulanz mehr Milde walten.

Aber der gesunden Menschenverstand sagt einem doch schon, dass das arglistige Täuschung ist oder nicht? Ein wichtiges Detail wird verschwiegen.

Auf welcher Grundlage müssen die mir mein Restguthaben auszahlen, was kann ich als Argument nehmen? Staht das auch irgendwo im BGB?

GoodFella2306  16.07.2017, 16:35

Arglistige Täuschung würde ja nur vorliegen, wenn der Anbieter bereits bei Abschluss oder während des Vertragsverhältnisses arglistig plant, dich um dein Guthaben zu prellen. Das ist wohl momentan eher eine böswillige Unterstellung. Natürlich ist es nervig wenn die sich von selbst nicht rühren. BGB weiß ich nicht, jedoch müsste das Guthaben aufgrund Nichtnutzung nach wie vor dir zustehen, weil du die Leistung nicht abgerufen hast. Bei vefallenen Prepaid-Karten im Mobilfunk wird zB auch das Guthaben auf Antrag erstattet.

Ja, so ist es leider.

Das ist auch der Grund warum man an jeder Ecke irgendwelche Gutscheine findet.  An den grossen supermarkt Kassen findet man Gutscheine von C&A bis Zalando.

für die Firmen ist es ein bombengeschäft. Du gibst denen einen Kostenlosen Kredit und ein paar Dödel gibt es immer die den Gutschein verschlampen oder verfallen lasse.

Leider haben sie recht mit den 3 Jahren nach §195. 😶

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:32

Und die müssen die Frist nichtmal ausweisen neben ihren Preisen? Woher bitteschön soll ich das als Kunde denn wissen, ich richte mich nach deren ausgewiesenen Preislisten!? Komischerweise stand bei einem anderen Angebot dass es zeitlich begrenz ist, aber nicht bei den Wertkarten!

sunnyboy0815  16.07.2017, 14:35

Man geht davon aus, dass sich der "mündige Bürger" sich im BGB informieren kann. Wie sinnvoll das ist... egal. Ist aber leider so.

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:57
@sunnyboy0815

Ihre Antwort finde ich eine ziemliche Frechheit und hätten sie stecken lassen können. Ich bezweifle doch stark, dass irgendjemand auf den Gedanken kommt mal eben im BGB nachzuschauen, bevor er sich so etwas schnödes wie eine Wertkarte für eine Schwimmhalle kauft.

Aber klar, so jemand wie sie macht das bestimmt *Ironie off*

Und nein, gerade nachgefragt, das Verfalldatum ist nichtmal auf der Wertkarte aufgedruckt, sondern sehe ich erst, wenn ich den ersten Ausdruck bekomme.
Und wenn sie meinen Eingangspost aufmerksam durchgelesen hätten, dann würden sie auch verstehen, was genau mein Problem ist. Bei einer Bahn-Card z.Bsp. steht doch auch wie lange sie gültig ist oder nicht!? Und genauso gehört sich das auch für Wertkarten bzw. Dienstleistungen jeglicher Art.

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 16:54
@sunnyboy0815

Ich habe gerade mal im Internet versucht mich kundig zu machen in Bezug auf diesen §195 BGB. Wie bringt man diesen denn aber mit Wertkarten in Verbindung bzw. mit einer evtl. Verjährung einer Wertkarte? Das Wort Wertkarte wird ja nicht mal erwähnt.

Hanimilk  16.07.2017, 17:54
@nahlaflower

§ 195 BGB klärt sich auf, wenn man zuerst den § 194 BGB liest.

Steht zum Verfall der Wertkarte etwas in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwimmhalle?
Wenn nicht, kann sich der Betreiber der Schwimmhalle auf die gesetzlichen Regelungen berufen, die (meiner Ansicht nach) zur Grundbildung gehören. Dafür muss ich nicht jedesmal im BGB nachlesen.

nahlaflower 
Fragesteller
 16.07.2017, 18:54
@Hanimilk

Ich war einfach noch nie damit konfrontiert, das ist alles. AGB haben die nicht, nur eine Entgeltordnung, da steht auch nichts über eine Befristung. Mir war nicht bewusst, dass eine Wertkarte für die Schwimmhalle verfallen kann, wenn nirgends steht, dass die Nutzung in irgendeiner Weise begrenzt ist. Wie soll man da drauf kommen, wenn es keinen Grund dafür gibt!?