Verfahrensfehler Amtsgericht?

4 Antworten

Da der Richter das Protokoll im Gerichtssaal üblicherweise per Diktiergerät vorformuliert, müssen die Prozessbeteiligten selber darauf achten, dass alle ihnen wichtig erscheinenden Dinge enthalten sind und auf korrekte Weise dargestellt werden. D.h., dass fehlende Elemente höchstwahrscheinlich nicht nachträglich aufgenommen werden und somit als beweiskräftig fehlen. Welche Fristen einzuhalten sind, kann ich dir nicht genau sagen, allerdings ist das Protokoll lt. Gesetz unverzüglich nach der Sitzung zu verfertigen.

Frag sonst einfach mal deinen Anwalt oder das Amtsgericht.

adlatus07 
Fragesteller
 12.08.2014, 11:09

Hallo MaxWilli, die Verhandlung dauerte ca. 4 h, Protokoll wurde während der Verhandlung geschrieben, keine erneute Vorlesung, ob alles der Wahrheit entspricht, Beschluss nach ca. 1 Woche, Protokoll haben wir erst ca. 3 Wochen nach dem Beschluss bekommen und ist so fehlerhaft und unvollständig (vlt. ist die Protokollantin nicht mitgekommen?), dass da sehr viel korrigiert werden müsste. Daher meine Frage. Wenn der Richter sich auf das Protokoll verlässt, dann muss doch eigentlich es nochmal vorgespielt/vorgelesen werden.

Hallo,

das Protokoll fasst die relevanten Vorgänge der Verhandlung zusammen, § 160 ZPO. Es wird immer erst im Anschluss an den Prozess und der Entscheidung zugestellt und ist in seiner Wirksamkeit nicht abhängig von der Möglichkeit der Beteiligtes es zu lesen oder zu genehmigen.

Sollten Fehler enthalten sein, kann das Gericht eine Berichtigung des Protokolls, § 164 ZPO, vornehmen. Im Zivilprozess hat das Protokoll bei weitem nicht die Bedeutung wie im Strafprozess.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/164.html

Beschluss des Richters ergehen kann,

Bei einem Vergleich müssen die Beteiligten zustimmen, Beschlüsse und Urteile erläßt das Gericht ohne Zustimmung der Prozeßbeteiligten so wie es das Gesetz vorschreibt. Was soll also die Frage?

adlatus07 
Fragesteller
 12.08.2014, 11:08

Hallo Armin, die Verhandlung dauerte ca. 4 h, Protokoll wurde während der Verhandlung geschrieben, keine erneute Vorlesung, ob alles der Wahrheit entspricht, Beschluss nach ca. 1 Woche, Protokoll haben wir erst ca. 3 Wochen nach dem Beschluss bekommen und ist so fehlerhaft und unvollständig (vlt. ist die Protokollantin nicht mitgekommen?), dass da sehr viel korrigiert werden müsste. Daher meine Frage. Wenn der Richter sich auf das Protokoll verlässt, dann muss doch eigentlich es nochmal vorgespielt/vorgelesen werden.

ArminSchmitz  12.08.2014, 16:50
@adlatus07

Nein, muss nicht. Der Richter entscheidet nicht nach dem Inhalt des Protokolls, sondern nach dem von ihm gewonnenen Eindruck der mündlichen Verhandlung.

ja, richter=gott

musst du dann anfechten, nächste instanz, mehr geld