Begleiteter Umgang Gerichtsanordnung

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UNFASSBAR.... Wie unverantwortlich kann eine Mutter sein und das neugeborene Baby, in den ersten Lebensmonaten vom Vater fernhalten... Da wird über Sorgerecht, geteilte Sorge und Vor, Nachteile der Sorge gesprochen, Kindeswohlgefahr immer vom Vater... ANGEBLICH ausgeht, daher das Kind verwehrt wird, viele Väter aus Hilflosigkeit zurück stecken und ihr Kind lieber missen als aufwachsen zu sehen.... Soooo, ja.. ich bin zwar auch eine Mutter, aber lege viel Wert darauf, nicht mit verantwortungslosen anderen Müttern verglichen zu werden, mein Rat an dich und auch wenn der echt hart rüber kommt, denk in ruhe nach!! Beantrage geteilte Sorge und die Übernahme des Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter an dich. Das Kind bei der Mutter leben möchte, aber du den Aufenthalt entscheidest, zum wohl deines Kindes auf geteilte Sorge bestehst und erst eine Kindeswohlgefährdung, die durch das Jugendamt im falle eines Falles als solches bestätigt wird, du dein Kind sofort zu dir holst. Ich glaube nicht das du die Aufent.recht bekommst, aber ein guter Anwalt wunder bewirkt, egal wie, du es versuchen musst, du als Vater das recht hast. Da jetzt nur im Eilverfahren der Umgang begleitet entschieden ist, nutz den ganz alleine und bau die Bindung zum Kind auf, gaaanz intensiv ohne übereilte Forderungen zu stellen, vor der Hauptverhandlung unbegleitet zu wollen... Die Augen richten sich auf dich und du hast jetzt alle Trümpfe in der Hand, gebe alle Liebe, alle Nähe und ganze Aufmerksamkeit wie das Gericht begleitet entschieden hat, in der Zeit an dein Kind, lass dich nichz ablenken und schnell wirst du sehen, wie glücklich dein Kind strahlt, wenn Papa zu Besuch kommt, alle Umgänge werden im ganzen beschrieben in der Hauptverhandlung und sind dein Vorteil, guter Vater zu sein und der Mutter gehörig die Meinung gegeigt wird, vom Gericht, weil sie dir das Kind entfremdet hat, die Richter mögen das garnicht und es ist bekannt wie gut Mütter Macht missbrauchen können!! Guter Umgang mit Aufsicht, geteilte Sorge fast zu deinen gunsten erteilt, aufenthaltsrecht daran zweifel ich zwar, aber unter der Grundlage, dein Kind entfremdet und in den ersten Lebensmonaten verweigert zu haben, für wiederholtes handeln deiner ex, dir zur Sicherheit dem Kindeswolh das Aufenth.recht zugesprochen werden sollte, rede mit deinem Anwalt. Das andere was wichtig ist... Nachträglich ans Gericht, auf begleiteten Umgang bis zur Hauptverhandl. zu bestehen um die Bindung in aller Ruhe wieder zu stabilisieren, in der Hauptverhandlung aber die Umgangsmodalitäten vereinbart werden. Du zb. jedes Wochenende Fr-SO mit Übernachtung fest dein Kind zu dir nehmen möchtest, sowie die Ferienzeiten, zur hälfte und die Feiertage auch geteilt beiden Elternteilen zustehen und du gerichtl. bindend einigen willst. Darüberhinaus ein Elterngespräch mit dem Jugendamt erstmal sinnvoll ist, um als Eltern die gemeinsame Sorge zum Kindeswohl erfüllen zu werden... Vermeide böse über die Mutter zu reden, auch wenns schwer fällt, neutral, nicht nachtragend, nicht rachesüchtig, zeigst du dich als DER VATER der nach Trennung, seinem Kind nah sein will und auch Vater ein unverzichtbarer Elternteil ist... Deine Familie muss Geduld haben, erst wenn du alle Umgänge ohne Aufsicht hast, deine Familie sich langsam an dein Kind gewöhnt, aber nicht stressig werden möchte! Ich habe dir sicher nicht viel neues erzählt, ich auch kein Anwalt bin, aber zuviele Prozesse erlebt habe und weiss, was dem Vater zusteht, das Gericht nicht gerne mag, wenn Schmutzige Wäsche gewaschen wird, aber vorallem das Gesetzt der geteilten Sorge zugunsten des Vater, durch Antrag nicht mehr prinzipiell verneint wird, du also nur gewinnen kannst. Helf anderen Vätern dabei, ihr Kind nicht zuverlassen und wie du darum zu kämpfen, mit Gerichten, dein Kind aufwachsen zu sehen... Viiiel Glück und langen Atem... Freu dich auf die Momente mit dem begleiteten Umgang mit deinem Würmchen und erkläre dem Gericht was man dir genommen hat als Vater, die Lebensmonate nach der Geburt niemals zuersetzen sind und dir seelische Belastung zugemutet hat....!! liebe grüsse

user531  07.10.2010, 09:10

leider gibt es immer wieder frauen, die bei einer trennung die kinder benutzen und der vater diese dann nicht sehen kann... persönlich finde ich dieses sehr sehr schlimm, weil man sich als paar trennen kann aber eltern doch immer im 2er pack bleiben sollte egal welche dispute es zwischen den beiden gab, ein kind brauch beide... ich hatte leider das gleiche in meiner kindheit... meinen biologischen erzeuger kannte ich eigentlich gar nicht

... umgang begleitet mit zukünfitiger erweiterung... bedeutet, das du vorerst nur dein kind alle 14 tage im beisein zb. eines mitarbeiters vom jugendamt sehen darfst bzw. nur unter beaufsichtigung nicht alleine....

in naher zukunft könnte es so sein wenn du dieser pflicht nachkommt und die KM dieses auch sieht, dir evtl. gewährt, das du dein kind mit zu dir nach hause nehmen kannst...

ob die du die großeltern mitnehmen kannst zu solch einen termin ist nicht geregelt und mußt du mit der KM abklären wenn sie sagt nein, hast du dich daran zu halten, wenn du wirklich nicht willst, das in ferner zukunft der umgang für dich und dein kind ausgeweitet wird

zeig der KM und vor allem deinem kind, das du ein guter vater bist wenn du es regelmäßig alle 14 tage einhälst ist das ein anfang... dein kind ist noch klein und muss sich an diese situation vor allem an die menschen gewöhen es sind alles fremde für sie vor allem die situation

jumba  19.10.2010, 19:03

er muss der km garnichts zeigen. ein begleiteter umgang wird angeordnet, damit das kind und der vater sich erstmal kennenlernen und annähern. danach wird zum termin x, der sicher bereits genannt wurde weiter verhandelt und umgang ausgeweitet. dann wird es soweit kommen, dass das kind alle 2 wochen beim vater schläft von fr-sonntag, ein bis zwei nachmittage unter der woche werden sie zusätzlich umgang haben, drei wochen urlaub und alle hälftigen ferien und feiertage miteiandner verbringen. zusätzliche besuche irgendwelcher verwandten sollte abgewartet werden bis der umgang ausgeweitet wurde. fragen kann kv jederzeit an den umgangspfleger stellen der anwesend ist, denn mutti ist in der zeit des umgangs nicht anwesend.

Im Allgemeinen nicht, nur du kannst deine Tochter sehen. Bei der Erweiterung kann es sein, das du Personen mitbringen darfst bzw. sie paar Stunden mitnehmen kannst. Aber wenn du Termine flöten läßt, kannst du auch wieder im Anspruch beschränkt werden. Dein Verhalten und der Umgang mit deinem Kind wird von der Aufsicht genau beobachtet und dokumentiert.

TheRiddler 
Fragesteller
 06.10.2010, 18:45

Ich denke doch auch ohne Ihre einverständniss werd ich beim guten verhalten einen unbegleiteten kontakt bekommen oder?

user531  06.10.2010, 19:02
@TheRiddler

nein leider nicht !!! solche dinge werden immer wieder neu verhandelt.. wenn die mutter das allenige umgangsrecht vorer hat, bedarf es immer das einverständnis der kindesmutter

jumba  19.10.2010, 19:06
@user531

die mutter hat nicht das alleinige umgangsrecht. sie hat garnichts. was du meinst könnte asr sein. aber sorgerecht hat nix mit umgangsrecht zu tun. der vater hat recht auf umgang zu mindestvoraussetzung nach laufender rechtsprechung: alle 2 wochen fr-so, alle hälftigen ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub (oder winter) etc. zu melden hat die mutter garnix und ihr einverständnis braucht der kv ebenfalls nicht. bei der nächsten verhandlung wird es um normalen ungebunden umgang gehen und dort wird der kv das so mit anwalt für die mutter bindend festelgen lassen. am besten diesmal mit zwangsmitteln: zwangsgeld, haft, androhung entzug sorgerecht um nochmaligen boykott zu verhindern.