Inwieweit ist ein Urteil von einem Amtsgericht allgemeingültig?

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Weiß jemand, inwieweit das Urteil eines Amtsgerichts übertragbar ist auf ähnliche oder sogar die gleichen Fälle?

Gar nicht. Es handelt sich um ein Einzelurteil in einem ganz bestimmten Fall. Ob ein anderer Richter in einem ähnlichen Verfahren dieser Argumentation folgt oder nicht, hängt vom Richter ab. Bestenfalls kann das Urteil als Anhaltspunkt herhalten, aber das war es dann schon.

Auf den Fall bezogen, wäre z.B. schon vorab zu prüfen, ob es sich um einen Facharzttermin oder etwa um einen Termin bei einem Allgemeinmediziner handelte. Je nachdem wäre demzufolge zu bewerten, ob der Arzt genau diesen Termin freigehalten und nicht wiedervergeben konnte oder nicht.

Ja, wenn sie Post von dem Doc bekommt, dann schreibt sie ihm zurück und verweist ihn auf das Urteil des Amtsgerichts, dann sieht er ja wie gut seine Chancen sind an Geld zu kommen. Der Fall muss aber identisch sein, bei Abweichungen kann es schon wieder anders aussehen.

TETTET  12.02.2013, 10:35

Selbst bei gleichen Fällen kann ein anderer Richter zu einem anderen Urteil kommen.

Ob das Urteil in einem anderen Prozess als Vorlage angesehen wird, hängt vom Richter ab.

Ob sich der Arzt beeindrucken lässt, hängt vom Arzt ab.

Generell wird die Schwelle bei vorhandenen Vor-Urteilen natürlich höher liegen, vor Gericht zu gehen.

Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Aber laienhaft gesagt, kann man sich an Urteilen orientieren.

Ein Einzelurteil ist kein gültiges Gesetz. Um die Justiz zu entlasten sollte sie bitte die paar Euros zahlen, sofort wenn die Rechnung vom Arzt kommt. Einen Termin VORHER absagen ist übrigens kostenlos bei den zugelassenen Ärzten.

imager761  12.02.2013, 10:52

Einen Termin VORHER absagen ist übrigens kostenlos bei den zugelassenen Ärzten.

Die Absage vielleicht, aber nicht die Entschädigungsforderung. Wie kommst du auf das schmale Brett?

Bestellpraxen (Psychotherapie), aufwändige Zahnbehandlungen oder eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien, dass der Patient auch bei Säumnis die zu erwartende Vergütung schulde, rechtfertigen durchaus, ungenutzte Ausfallzeiten entschädigt zu verlangen, sofern keine wichtigen Gründe für die Absage vorliegen.