was tun gegen fehlerhaften Kostenbescheid?
Ich habe Klage beim Amtsgericht eingereicht gegen das Finanzamt. Das Amtsgericht hat meinen Antrag an das zuständige Finanzgericht weiter gereicht und dennoch einen Kostenbescheid erlassen.
Das Finanzamt hat meinem Antrag in der Zwischenzeit zugestimmt. Ich habe daraufhin den Antrag in der Hauptsache als erledigt erklärt und das Finanzgericht beauftragt, zu beschließen.
Das Finanzgericht hat beschlossen, dass der Antragsgegner die Kosten tragen muss. Das Amtsgericht will aber den Kostenbescheid dennoch vollstrecken. Auf Schriftsätze teilte man mir mit, ich müsse mich an das Finanzgericht wenden?
Behördenwahnsinn... Weiß jemand, was ich tun kann?
6 Antworten
Auf fast jedem Verwaltungsakt steht die entsprechende Rechtsmittelbelehrung.
Bei Verwaltungsakten des Finanzamtes steht darauf, dass das nächste Rechtsmittel der Einspruch ist, und dass dieser innerhalb eines Monates beim Finanzamt einzulegen ist.
Wer gegen solche Verwaltungsakte Klage beim Amtsgericht erhebt, der soll auch für die notwendigen Kosten aufkommen.
Ich frage mich allerdings, warum dass Amtsgericht da tatsächlich mehr macht, als die Sache einfach weiterzuleiten.
Die Entscheidung des Finanzgerichtes betrifft die steuerliche Sache. Der Kostenbescheid des Amtsgerichtes hat überhaupt nichts damit zu tun.
Das Finanzgericht kann viel tun, aber es kann keine Entscheidungen des Amtsgerichtes aufheben. Das kann nur ein Landgericht.
das amtsgericht hat die rücknahme der kostennote bestätigt.;-)
Schon die Idee, gegen ein Finanzamt in einer steuerrechtlichen Angelegenheit vor dem Amtsgericht Klage erheben zu wollen, ist nicht die allerbeste. Aber: Wer will jetzt hier was vollstrecken? Was für einen Kostenbescheid?
Öhm -
Anwalt.
nicht hilfreich. aber wahrscheinlich geht´s nicht anders.
Es geht nicht anders. Somit äußerst hilfreich und die einzig richtige Antwort.
Auf Rücksprache mit dem Finanzgericht Kassel liegt der Fehler beim Amtsgericht Offenbach, die hätten die Kostennote nicht erlassen dürfen. Außerdem beschwerte sich der Richter über das schlechte Deutsch des Amtsgerichts.
Du hast das Amtsgericht beschäftigt, obwohl dieses nicht zuständig war. Selbstverständlich musst du dann dafür die Gebühr bezahlen.
nein auf Rücksprache mit dem Finanzgericht Kassel liegt der Fehler beim Amtsgericht Offenbach, die hätten die Kostennote nicht erlassen dürfen. Außerdem beschwerte sich der Richter über das schlechte Deutsch des Amtsgerichts.
Wogegen hast du denn Klage eingereicht? Hast du davor einen Mahnbescheid oder derartiges erhalten? Da wärst du der Antragsgegner und müsstest die Kosten selbst übernehmen, wenn das vom AG so erlassen wurde. Bei Klagen kann es immer zu erhöhten Kosten kommen, damit muss man schon vor der Klageeinreichung rechnen.
ich habe klage gegen das finanzamt eingereicht, weil die mich auf steuerklasse 1 gesetzt haben weil mein ältestes kind 18 geworden ist. und die wollten mich nicht mehr auf steuerklasse 2 setzen und die kinderfreibeträge anerkennen
Aber das passiert doch immer. Sobald das Kind volljährig ist, kommst du als alleinerziehendes Elternteil in die Stkl. 1 und Kinderfreibeträge gibt es auch nicht mehr. Ging deine Klage denn durch?
danke, dass dass du die frage nicht richtig gelesen hast. das Finanzamt hat den Einspruch zurückgenommen und mir weiter die Steuerklasse 2 zugesprochen. Das Finanzgericht Kassel hat beschlossen, dass der Antragsgegner die Kosten übernehmen muss.
Das Finanzgericht hat das Amtsgericht ebenfalls gerügt für den Kostenbescheid, dieser hätte nicht erlassen werden dürfen. Der Richter erklärte mir, dass ich alles richtig gemacht habe. Der Kostenbescheid wurde aufgehoben und zu Lasten des Amtsgerichts gelegt.