Brief vom Amtsgericht, was soll das bedeuten?

5 Antworten

Das siehst Du genau richtig. Da Du Deiner Weisung nun wieder nachkommst, hat das Gericht auf den Ungehorsamsarrest verzichtet. Dadurch ist das Urteil aber nicht weniger gültig, das heißt, alle Drogenscreenings mußt Du machen

Das heißt, dass du zu Arrest verurteilt worden bist, den aber nicht antreten musstest, weil du die Auflagen erfüllt hast, bzw noch erfüllst.

Also auf Deutsch: Du gehst zur Drogenberatung und zum Drogentest, und musst deshalb nicht in Arrest.

Sonst steht da nix drin.

Die Termine, die noch ausstehen, musst du wahrnehmen.

Im Zweifelsfall reicht ein Anruf bei Gericht oder bei der Drogenberatung.

Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!

Wenn du mit den Auflagen noch nicht durch bist,dann musst du diese auch noch erfüllen,sonst könnte der Beschluss ggf.wieder zurück genommen werden !

Ruf doch einfach da an und erkundige dich.

Das bedeutet, dass du alle Bedingungen erfüllt hast, und deshalb nicht mehr in den Arrest musst. Also scheint eine weitere Urinkontrolle nicht mehr erforderlich zu sein.

Im Zweifelsfalle sollte es ja wohl kein Problem sein, eben fix eine Urinkontrolle machen zu lassen.