Sicherheitsüberprüfung JVA?

4 Antworten

Bei einer Sicherheitsüberprüfung wird auch die örtliche Staatsanwaltschaft um Mitteilung etwaiger Ermittlungsverfahren gebeten. Laufende Ermittlungsverfahren und Verurteilungen müssen auch in der Selbstauskunft angegeben werden. Ich würde mich also erst bewerben, wenn die Verfahren tatsächlich eingestellt worden sind.

Woher ich das weiß:Recherche

Ein laufendes Verfahren ist normalerweise keine Hemmung, denn ein reines Verfahren ist noch nichts Schlimmes.

Solltest Du aber während Deiner Anwärterzeit (so heißt die Ausbildung) verurteilt werden, dann wirst Du in der Regel aus dem Dienst entfernt.

Wenn du freigesprochen wirst bist du sauber, du hast dann ja nichts gemacht (so steht das zumindest auf dem Papier).

Da wird nichst draus.  Da kannste du alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst abhaken.