Verdienstnachweis trotz deutsche Staatsbürgerschaft?

11 Antworten

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habe Dir mal ein paar Vorschriften/rechte/Abweisungsbegründ ungen zusammen gestellt:::Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung jedes Aufenthaltstitels erfüllt sein:

Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen grundsätzlich vor der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen.. Goethe- Institut/Türkei

Die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich keine Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern wie kam die Ehe zustande. Wie wird glaubhaft bewiesen selbige ist auf Dauer angelegt ..gegenseitige Unterstützung, hat er Dir regelmäßig Haushaltsgeld geschickt, dafür reichen dann Flugticket , Bankauszüge Dir Reisen zu ihm finanziert, damit ihre Eure Ehe leben könnt, habt ihr gem. Urlaub gemacht, er Dich hier häufiger besucht...hast Du noch die Optionspflicht oder nur die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ja seit wann..gebürtige Deutsche ohne Doppel-Pass wie alt Du bist ist auch wichtig , ebenso das Alter des Mannes &&&& ->

Weitere Zuzugsvoraussetzungen sind z. B.:

  • Der deutsche Ehegatte hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  • Es liegt kein Ausweisungsgrund bzw. keine Ausweisungssperre vor.

  • Es liegt keine terroristische Gefährdung vor.

  • Die Einreisevorschriften (z. B. bei Erteilung des Heiratsvisums) sind beachtet worden.

dann sieht es so aus....Es besteht für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen.

zur Zuzugverweigerung .. neben fehlendem Sprachnachweis::dass die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde von dem Vorliegen einer Scheinehe überzeugt ist. Dazu regelt § 27 Abs. 1a AufenthG, dass ein Familiennachzug dann nicht zugelassen wird, wenn

  1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Zweck geschlossen wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder

  2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.

konyali1991 
Fragesteller
 03.03.2014, 12:29

ich bedankee mich fürr diee sehrrrrr ausführlicheeeeen Antwort. Das hat mir jetzt schon sehr geholfen. Ich bräuchte mir also garkeine Sorgen machen, so wie es aussieht. Ich bin nämlich seit meiner Geburt deutsch, da meine Mutter halb deutsche ist und sie auch seit ihrer Geburt deutsche ist. Heißt ich bin auch nicht eingebürgert. Desweitern bin ich 23 und er 22. Wir sind seit 4 Jahren zusammen und ich war bisher 10 mal da. immer 1-2 Wochen. Haben über 2000 Fotos gemeinsam :) ich glaube nicht das sie denken werden, dass es ne Scheinehe ist.

Außerdem habe ich lebenlang meinen Aufenthalt hier in Deutschland gehabt und er hat auch vor dem Antrag sein A1 Zertifikat von Goethe erhalten.

Auch wenn sie jetzt alle Papiere von mir haben wollen, können sie mir wegen zu wenig Einkommen keine Absage erteilen. Habe ich das richtig verstanden?

himako333  03.03.2014, 12:48
@konyali1991

Hallo konyali ;) hört sich alles toll für Euch an... denke echt nicht das Euch der Zuzug verweigert wird... weil er einen Sprachnachweis erbringt :))

wünsche Dir/Euch alles Liebe ;)h

Ps..* wenn er hier ist darf er auch gleich arbeiten* :)) schau doch schon nach Stellenangebote ...

Um eine Tätigkeit im Wohnsitzstaat auszuüben, braucht der ausländische Ehegatte z.B. in Deutschland keine Arbeitserlaubnis, da er aufgrund der Heirat eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die auch das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit enthält. ... wende Dich ruhig schon ans Arbeitsamt... viel Glück

konyali1991 
Fragesteller
 03.03.2014, 13:31
@himako333

Supii, da freue ich mich aber richtig :)))))

DANKEEE SCHÖÖÖÖÖÖÖN:) endlich eine Erleichterungg...

cool, dass du auch daran denkst, ich dachte er müsste noch nen Arbeitserlaubsnis beantragen, aber wenn das so ist kann er ja gleich durchstarten, denn er hat viele Verwandte hier, was auch ein Zufall ist, die im Dhl logistikzentrum arbeiten, da kann er ja gleich reinmaschieren :D

himako333  03.03.2014, 16:27
@konyali1991

Bitte habe ich sehr gern gemacht ;)

ich drücke-- wegen dem Job -- Euch 2en die Daumen, auch für einen super-tollen Start in Euer gemeinsames Leben mit l. G. ;)h

ja, denn von deinem ausbildungsgehalt kann keiner eine familie unterhalten und mit so schlechten finanzen wird dein mann auch kein visum erhalten.. wovon wollt ihr denn leben?

konyali1991 
Fragesteller
 03.03.2014, 11:38

naja miete muss ich nicht zahlen, da die Wohnung die ich bekommen habe, eigentum von meinen eltern ist. 650 netto und 180 kindergeld. das würde doch völlig reichen für zwei personen nur für essen trinken etc -.-

Lucellino  03.03.2014, 12:15
@konyali1991

wie alt bist du, dass du sowas fragst? "essen und trinken" macht keinen lebensunterhalt aus..

es kommen noch steuern und versicherung dazu.. und strom, telefon und rundfunkbeitrag und gas und wasser etc. pp....

mit so schlechten finanzen wird dein mann auch kein visum erhalten..

konyali1991 
Fragesteller
 03.03.2014, 12:19
@Lucellino

es ist wirklig nur das essen und das trinken und vllt noch die fahrkarte, alles andere zahlen ja meine eltern. ich weiß sehr wohl was ich frage und was sonst noch für kosten eigentlch enstehen könnten -.- im übrigen bin 23!... ich sag ya acuh nur das ich 650 so in die hand bekomme. 850 ist es sonst und da gehen schon alle steuern und versicherungen ab -.-

Ja, es ist leider so. Auch wenn du deutsche Straatsbürgerin bist, musst du, wenn du einen Nicht-EU-Bürger ins Land holen willst, nachweisen, dass du für seinen Lebensunterhalt sorgen kannst.

konyali1991 
Fragesteller
 03.03.2014, 10:05

wieso müssen dann einige freundinnen von mir nur den Perso ausweis vorzeigen und der mann bekommt so auch schon ein visum -.-

Kolja1205  03.03.2014, 10:20
@konyali1991

Das musst du dort fragen.

Hallo!

Mach dir keine großen Sorgen. Himako333 hat in großen Ganzen schon recht. Es gibt die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen im § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Speziell bei dir handelt es sich um einen Familiennachzug. Das ist in den §§ 27 ff AufenthG geregelt. Die Nachzug zu einen deutschen Ehegatten im § 28 AufenthG. Die hürden hierfür sind sehr gering. Der Sprachnachweiß A1 wurde ja bereits erwähnt. Der Lebensunterhalt ist keine zwingende Voraussetzung mehr. Wichtig ist aber, dass es sich um eine schützenwürdige Ehe gem. Art 6 GG/ Art 8 EMRK handelt. Das scheint hier ja der Fall zu sein. Nach der Einreise erfolg die Erteilugn einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Diese ist befristet. Je nach Ausländerbehörde zwischen 1 - 3 Jahre. Gleichzeitig bekommt er die Berechtigung zum Integrationskurs. Denn sollte man unbedingt machen. (600 Stunden) Nach drei Jahren erfüllt er die zeitlich Voraussetzung für eine Niederlassungsvoraussetzung gem. § 28 Abs. 2 AufenthG. Weitere Voraussetzung dann sind aber die Sicherung des Lebensunterhalt ohne öffentlichen Leistungen. (z. B. SGB II - Hartz IV) Wohngeld ist aber unschädlich. Wichtig: Sprachzertifikat B1.

konyali1991 
Fragesteller
 07.03.2014, 21:38

Ich bedanke mich sehr für die ausführliche Antwort. Das hat mir wider mal sehr geholfen. Dann kann ich ja in 6 tagen beruhigt mit all den Papieren die gefordert sind zur Behörde und brauch keine Angst haben. Werde außerdem noch einige Fotos zeigen, dies zeigt ja auch widerrum die Errlichkeit der Ehe. Ich möchte nicht, dass es sich in irgendeiner hinsicht noch verlängern muss. Schlimm genug dass ich jetzt schon wider 5 Monate von ihm getrennt bin.

Das mit dem Integrationskurs und B1 habe ich schonmal gehört gehabt. Was ist wenn er direkt hier her kommt und einen Vollzeitjob bekommt und den kurs nicht besuchen kann? Muss man den dringend machen oder gibt es da noch irgendwelche Ausnahmen??

Toerty  09.03.2014, 10:08
@konyali1991

Guten Morgen!

Ich freue mich, wenn ich dir helfen konnte. Nach dem 3. Richtlineinumsetzungsgesetz ist der Sprachnachweis dringend notwendig. Die Ausländerbehörde kann nur darauf verzichten, wenn es eindeutig ist, dass diese Kenntnisse bereits vorliegen. Das wäre z.B. der Fall wenn dein Ehemann als Kind hier aufgewachsen ist und zur Schule ging. Grundsätzlich kann man aber von einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde nicht verlangen eine Beurteilung der Sprachkenntnisse vorzunehmen. Dafür werden die nihct ausgebildet. Aus meiner Sicht hat jeder die Möglichkeit die Kurse zu besuchen. Die Volkshochschulen bieten diese Kurse berufsbegleitend an. (Vollzeit, Abendlehrgänge, Wochenendekurse oder Bildungsurlaub). Lass dich am Besten von einer Volkshochschule in deiner Nähe beraten. Informationen kann man auch von der örtlichen Caritas, Ausländerbehörden (je nachdem wie freundlich die Mitarbeiterin ist) oder den Beauftragten Migrationsbeauftragten der Stadt bzw, des Kreises bekommen. Grundsätzlich hat man auch in Deutschland als Ausländer alle möglichkeiten. Man darf natürlich nicht nur darauf warten, dass man Hilfe bekommt. Man muss auch Eigeninitiative zeigen. Der Weg ist nicht leicht aber man kann das schaffen. Viel Erfolg

konyali1991 
Fragesteller
 11.03.2014, 19:15
@Toerty

danke schöN!! da muss er wohl durch :))

Auch Eltern können Mietverträge ausstellen. Nimm die Papiere mit, die gefordert sind und gut ist. Ob du die Dt. Staatbürgerschaft hast oder nicht, ist doch völlig egal.

Du willst etwas vom Staat, dann hast du nach deren Regeln zu spielen!